Fachkommissariat: übergangen. Streifendienst: überstimmt. Belastungszeugin: nie vernommen. Kontrollbericht „alle Personen negativ": nicht in der Akte. Beschluss: zweieinhalb Monate liegen geblieben. Dann die Hundertschaft. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Ermittler. Angezeigt sind vier ZKD-Beamte wegen Urkundenunterdrückung, zwei davon haben den Kriminaldienst geleitet.
Über 100 Beamte, zwei Beschuldigte, ein eingestelltes Verfahren. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover in umgekehrter Richtung: gegen Polizeibeamte, wegen Urkundenunterdrückung. Der Vorwurf lautet, der Ermittlungsrichterin seien entlastende Umstände vorenthalten worden. In den nächsten acht Wochen dürften die Beteiligten unter Wahrheitspflicht aussagen.
Wer durch staatliches Fehlverhalten geschädigt wird, hat Anspruch auf Entschädigung — theoretisch. In der Praxis scheitern Amtshaftungsklagen oft an der Kollegialgerichtsrichtlinie. Sie greift jedoch nur, wenn das Gericht auf vollständiger Tatsachengrundlage entschied. Genau daran bestehen im Fall der Durchsuchung vom Oktober 2024 erhebliche Zweifel.
Über einhundert maskierte Beamte, eine der größten Durchsuchungen, die Hameln je gesehen hat — und heute ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die, die sie anordneten. Der Vorwurf: Entlastende Beweise sollen zurückgehalten worden sein. Ob die Ermittler selbst an ihre Vorwürfe glaubten, verrät ein einziges Detail.
Kann eine Kriminaldienstleitung im Amt bleiben, gegen die wegen Urkundenunterdrückung ermittelt wird — in genau der Funktion, deren Aufgabe es ist, ebendies zu verhindern? In den meisten Behörden wäre die Antwort klar. In Hameln steht die Frage im Raum. Über eine Personalie und ein Gesetz, das kein Ermessen kennt.
2021 setzte sich Staatssekretär Stephan Manke über die schriftlichen Bedenken seiner eigenen Fachleute hinweg — neun Tage vor einer Stichwahl. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte 2024 fest, dass für den zentralen Vorwurf ein gesetzliches Einleitungsverbot bestand. Heute liegt der Fall Hameln auf seinem Tisch. Ein Investigativ-Kommentar.
§ 32 HinSchG erlaubt Beamten den direkten Weg zur Presse, wenn Beweismittel unterdrückt werden könnten oder wirksame Folgemaßnahmen nicht zu erwarten sind. Eine dieser Voraussetzungen genügt. In Hameln liegen beide vor — hergestellt von der Behörde und ihrer Aufsicht selbst.
Manche Tiere haben eine letzte Strategie, wenn alle anderen versagen: Sie hören auf, sich zu bewegen, und warten, bis der Feind weiterzieht. Die Polizeiinspektion Hameln stellt sich tot. Die Polizeidirektion Göttingen. Das Innenministerium. Warum jeder Zug ihre Position verschlechtern würde.
Im Cicero-Fall wollte der Staat Informationen aus einer Redaktion herausholen, die ihm nicht zustanden. In Hameln soll er Informationen aus einer Akte herausgehalten haben, die dem Gericht zustanden. Beides untergräbt dieselbe Grundlage. 19 Jahre nach einem Meilenstein der Pressefreiheit.
In zwei voneinander unabhängigen Verfahren wurden Gerichten entscheidungserhebliche Informationen vorenthalten — dem Amtsgericht Hannover die entlastende Kontrollhistorie, dem Verwaltungsgericht Göttingen die Presseanfragen, die das öffentliche Interesse belegten. Die Parallele ist nicht zufällig, sondern strukturell.
Fünfzehn Plakatmotive im Hamelner Stadtzentrum wenden sich an Beamte, die über interne Vorgänge informiert sind und Repressalien fürchten. § 32 HinSchG erlaubt die Offenlegung gegenüber der Presse unter bestimmten Voraussetzungen. Hintergrund ist eine Strafanzeige gegen Beamte der PI Hameln-Pyrmont/Holzminden.
Eine Behörde stellt den Inhalt einer Gerichtsentscheidung falsch dar. Sie ignoriert sechs Presseanfragen. Sie observiert journalistische Tätigkeit an dreizehn dokumentierten Tagen. Und fordert den Journalisten dann schriftlich auf, keine Fragen mehr zu stellen. Für einen solchen Eingriff gibt es keine Rechtsgrundlage.
Am 22. Januar betrat ein Gerichtsvollzieher die Polizeidirektion Göttingen, um der Polizeipräsidentin persönlich eine Presseanfrage zuzustellen. Vorausgegangen waren sechs unbeantwortete Anfragen, dreizehn dokumentierte Observationen — und zwei Gerichte, die auf unvollständiger Grundlage entschieden.
Ein Gutachten nennt die Durchsuchung vom Oktober 2024 verfassungswidrig. Verantwortlich für die zugrunde liegende Akte war der damalige Leiter des Zentralen Kriminaldienstes. Seit drei Monaten stehen die Vorwürfe im öffentlichen Raum — ohne Gegendarstellung, ohne Unterlassungsklage, ohne ein Wort.
Zehn Zeilen im Vorgangssystem, hinterlegt am 13. Juni 2024: Kontrolle ohne Beanstandungen, 22 Tage vor dem Vorfall, der das Verfahren auslöste. Der Bericht lag abrufbar bereit. Dem Ermittlungsgericht wurde er nicht vorgelegt. Eine Rekonstruktion — und die Frage nach §§ 274, 344 StGB.
Vier Lokalmedien haben die Dienstfotos der Polizeiinspektion verwendet, alle ohne Beanstandung. Bereitgestellt hatte die Behörde sie selbst — auf einem Presseportal, mit Download-Funktion. Nur einem Medium untersagt die Polizeidirektion Göttingen jetzt die Nutzung: diesem. Und zweifelt zugleich seine Pressestellung an.
Am 14. November 2025 wurde ein Fahrrad am Bahnhof sichergestellt. Bis die Suchmeldung nach dem Eigentümer erschien, vergingen zwei Monate. Für das Fotografieren einer journalistischen LED-Tafel schafft es die Polizeiinspektion seit vierzehn Tagen mehrmals täglich vor Ort. Ein Kommentar zur Ressourcennutzung.
Seit zwei Wochen fahren Polizeistreifen mehrmals täglich vor eine LED-Tafel im Hamelner Stadtzentrum, um die dort gezeigten Schlagzeilen zu fotografieren. Anlass ist die Berichterstattung über den Vorwurf der Urkundenunterdrückung in der eigenen Behörde. Ein Kommentar über die Wirkung solcher Präsenz.
Kann ein Thema abgeschlossen sein, wenn sich die entscheidenden Lücken erst nach Akteneinsicht zeigen? Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag verneint, ohne die Vorwürfe inhaltlich zu prüfen. Die Beschwerde liegt jetzt beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.
Der Redaktion liegen Hinweise aus dem engeren Umfeld der Polizei vor, wonach entlastende Beweise bewusst nicht in die Ermittlungsakte aufgenommen worden sein sollen. Die Hinweise konnten bislang nicht unabhängig verifiziert werden. Die Polizeiinspektion, die Polizeidirektion Göttingen und das Innenministerium haben nicht Stellung genommen.