StartInvestigativRazzia nach Urkundenunterdrückung Kastanienwall

Razzia nach Urkundenunterdrückung Kastanienwall

111 Tage – und eine Behörde, die sich selbst nicht glaubt. (TKSoNe 07-[PIN]-XXX)

Fachkommissariat: übergangen. Streifendienst: überstimmt. Belastungszeugin: nie vernommen. Kontrollbericht „alle Personen negativ": nicht in der Akte. Beschluss: zweieinhalb Monate liegen geblieben. Dann die Hundertschaft. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Ermittler. Angezeigt sind vier ZKD-Beamte wegen Urkundenunterdrückung, zwei davon haben den Kriminaldienst geleitet.

Unterdrückte Beweise? Über 100 Beamte gegen zwei Unschuldige – jetzt kommt der Fall aus 2024 vor Gericht

Über 100 Beamte, zwei Beschuldigte, ein eingestelltes Verfahren. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover in umgekehrter Richtung: gegen Polizeibeamte, wegen Urkundenunterdrückung. Der Vorwurf lautet, der Ermittlungsrichterin seien entlastende Umstände vorenthalten worden. In den nächsten acht Wochen dürften die Beteiligten unter Wahrheitspflicht aussagen.

Die Kollegialgerichtsrichtlinie und die Grenzen des Verschuldensausschlusses

Wer durch staatliches Fehlverhalten geschädigt wird, hat Anspruch auf Entschädigung — theoretisch. In der Praxis scheitern Amtshaftungsklagen oft an der Kollegialgerichtsrichtlinie. Sie greift jedoch nur, wenn das Gericht auf vollständiger Tatsachengrundlage entschied. Genau daran bestehen im Fall der Durchsuchung vom Oktober 2024 erhebliche Zweifel.

Wenn Ermittler zu Beschuldigten werden – der Fall Hameln

Über einhundert maskierte Beamte, eine der größten Durchsuchungen, die Hameln je gesehen hat — und heute ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die, die sie anordneten. Der Vorwurf: Entlastende Beweise sollen zurückgehalten worden sein. Ob die Ermittler selbst an ihre Vorwürfe glaubten, verrät ein einziges Detail.

Fünf ZKD-Leiter in vier Jahren – PI Hameln auf dem Weg zum Rekord?

Kann eine Kriminaldienstleitung im Amt bleiben, gegen die wegen Urkundenunterdrückung ermittelt wird — in genau der Funktion, deren Aufgabe es ist, ebendies zu verhindern? In den meisten Behörden wäre die Antwort klar. In Hameln steht die Frage im Raum. Über eine Personalie und ein Gesetz, das kein Ermessen kennt.

Staatssekretär Stephan Manke und die (verweigerte) Fachaufsicht – hat Innenministerin Behrens den Bock zum Gärtner gemacht?

2021 setzte sich Staatssekretär Stephan Manke über die schriftlichen Bedenken seiner eigenen Fachleute hinweg — neun Tage vor einer Stichwahl. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte 2024 fest, dass für den zentralen Vorwurf ein gesetzliches Einleitungsverbot bestand. Heute liegt der Fall Hameln auf seinem Tisch. Ein Investigativ-Kommentar.

Die neue Hamelner Realität: Wie Polizei und Innenministerium unsere Whistleblower-Kampagne legalisiert haben

§ 32 HinSchG erlaubt Beamten den direkten Weg zur Presse, wenn Beweismittel unterdrückt werden könnten oder wirksame Folgemaßnahmen nicht zu erwarten sind. Eine dieser Voraussetzungen genügt. In Hameln liegen beide vor — hergestellt von der Behörde und ihrer Aufsicht selbst.

Tot gestellt – die Ohnmacht der Polizei

Manche Tiere haben eine letzte Strategie, wenn alle anderen versagen: Sie hören auf, sich zu bewegen, und warten, bis der Feind weiterzieht. Die Polizeiinspektion Hameln stellt sich tot. Die Polizeidirektion Göttingen. Das Innenministerium. Warum jeder Zug ihre Position verschlechtern würde.

19 Jahre Cicero-Urteil: Wie ein Verfassungsgerichtsurteil die Pressefreiheit neu definierte – und warum es aktueller ist denn je

Im Cicero-Fall wollte der Staat Informationen aus einer Redaktion herausholen, die ihm nicht zustanden. In Hameln soll er Informationen aus einer Akte herausgehalten haben, die dem Gericht zustanden. Beides untergräbt dieselbe Grundlage. 19 Jahre nach einem Meilenstein der Pressefreiheit.

Schweigen, Observation, Strafanzeige: Der Polizeiskandal von Hameln und wie eine Behörde ihn zu vertuschen versucht

In zwei voneinander unabhängigen Verfahren wurden Gerichten entscheidungserhebliche Informationen vorenthalten — dem Amtsgericht Hannover die entlastende Kontrollhistorie, dem Verwaltungsgericht Göttingen die Presseanfragen, die das öffentliche Interesse belegten. Die Parallele ist nicht zufällig, sondern strukturell.

Dossier Hameln startet Whistleblower-Kampagne: Hinweise zu Polizeiskandal erbeten

Fünfzehn Plakatmotive im Hamelner Stadtzentrum wenden sich an Beamte, die über interne Vorgänge informiert sind und Repressalien fürchten. § 32 HinSchG erlaubt die Offenlegung gegenüber der Presse unter bestimmten Voraussetzungen. Hintergrund ist eine Strafanzeige gegen Beamte der PI Hameln-Pyrmont/Holzminden.

Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn: Grundgesetz? Nicht zuständig.

Eine Behörde stellt den Inhalt einer Gerichtsentscheidung falsch dar. Sie ignoriert sechs Presseanfragen. Sie observiert journalistische Tätigkeit an dreizehn dokumentierten Tagen. Und fordert den Journalisten dann schriftlich auf, keine Fragen mehr zu stellen. Für einen solchen Eingriff gibt es keine Rechtsgrundlage.

Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn erhält Presseanfrage per Gerichtsvollzieher – Ihre Behörde hat zwei Gerichte getäuscht. Was wusste sie wann?

Am 22. Januar betrat ein Gerichtsvollzieher die Polizeidirektion Göttingen, um der Polizeipräsidentin persönlich eine Presseanfrage zuzustellen. Vorausgegangen waren sechs unbeantwortete Anfragen, dreizehn dokumentierte Observationen — und zwei Gerichte, die auf unvollständiger Grundlage entschieden.

3 Monate Schweigen: Ex-Kripo-Chef Manfred Hellmich verweigert jede Stellungnahme zu Verdacht der Beweisunterdrückung

Ein Gutachten nennt die Durchsuchung vom Oktober 2024 verfassungswidrig. Verantwortlich für die zugrunde liegende Akte war der damalige Leiter des Zentralen Kriminaldienstes. Seit drei Monaten stehen die Vorwürfe im öffentlichen Raum — ohne Gegendarstellung, ohne Unterlassungsklage, ohne ein Wort.

§§ 274, 344 STGB: STRAFRECHTLICHE VERANTWORTUNG BEI SELEKTIVER AKTENFÜHRUNG – DER FALL HAMELN.

Zehn Zeilen im Vorgangssystem, hinterlegt am 13. Juni 2024: Kontrolle ohne Beanstandungen, 22 Tage vor dem Vorfall, der das Verfahren auslöste. Der Bericht lag abrufbar bereit. Dem Ermittlungsgericht wurde er nicht vorgelegt. Eine Rekonstruktion — und die Frage nach §§ 274, 344 StGB.

Maulkorb für die Presse? PD Göttingen will Nutzung von Pressematerial untersagen

Vier Lokalmedien haben die Dienstfotos der Polizeiinspektion verwendet, alle ohne Beanstandung. Bereitgestellt hatte die Behörde sie selbst — auf einem Presseportal, mit Download-Funktion. Nur einem Medium untersagt die Polizeidirektion Göttingen jetzt die Nutzung: diesem. Und zweifelt zugleich seine Pressestellung an.

Prioritäten-Check: Zwei Monate für ein Fahrrad, 14 Tage Dauer-Observation gegen Presse

Am 14. November 2025 wurde ein Fahrrad am Bahnhof sichergestellt. Bis die Suchmeldung nach dem Eigentümer erschien, vergingen zwei Monate. Für das Fotografieren einer journalistischen LED-Tafel schafft es die Polizeiinspektion seit vierzehn Tagen mehrmals täglich vor Ort. Ein Kommentar zur Ressourcennutzung.

Die Demontage der Pressefreiheit: Hamelns Polizei im rechtsfreien Raum

Seit zwei Wochen fahren Polizeistreifen mehrmals täglich vor eine LED-Tafel im Hamelner Stadtzentrum, um die dort gezeigten Schlagzeilen zu fotografieren. Anlass ist die Berichterstattung über den Vorwurf der Urkundenunterdrückung in der eigenen Behörde. Ein Kommentar über die Wirkung solcher Präsenz.

Aktenmanipulations-Vorwürfe bleiben vorerst ungeklärt: VG Göttingen weist Eilantrag ab, Beschwerde zum Niedersächsischen OVG

Kann ein Thema abgeschlossen sein, wenn sich die entscheidenden Lücken erst nach Akteneinsicht zeigen? Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag verneint, ohne die Vorwürfe inhaltlich zu prüfen. Die Beschwerde liegt jetzt beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.

Brisante neue Hinweise: Polizei Hameln soll Ermittlungsgericht vorsätzlich getäuscht haben!

Der Redaktion liegen Hinweise aus dem engeren Umfeld der Polizei vor, wonach entlastende Beweise bewusst nicht in die Ermittlungsakte aufgenommen worden sein sollen. Die Hinweise konnten bislang nicht unabhängig verifiziert werden. Die Polizeiinspektion, die Polizeidirektion Göttingen und das Innenministerium haben nicht Stellung genommen.

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