Über uns

Warum es uns gibt

Dossier Hameln entstand aus einem konkreten Anlass. Im Jahr 2024 führte die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden ein Ermittlungsverfahren gegen den Gründer dieser Publikation. Im Oktober 2024 folgte eine Durchsuchung mit rund 100 Beamten. Das Verfahren wurde im Februar 2025 eingestellt. Prof. Dr. Volker Erb, Herausgeber der Standardkommentare zum StGB und zur StPO, hat die Durchsuchung in einem Gutachten als rechtswidrig und im Hinblick auf Art. 13 GG als verfassungswidrig bewertet. Diese Bewertung ist gutachterlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt inzwischen gegen Beamte der Polizeiinspektion wegen des Verdachts, dem Gericht entlastende Erkenntnisse vorenthalten zu haben. Die Polizeidirektion Göttingen hat auf Presseanfragen zu diesen Vorgängen bislang nicht inhaltlich geantwortet.

Aus dieser Erfahrung ist eine Redaktion entstanden. Sie berichtet über das, was sie selbst erlebt hat, und über vergleichbare Vorgänge, die andere betreffen.

Was wir sind

Dossier Hameln ist eine lokal verankerte Online-Publikation mit Sitz in Hameln. Unser Schwerpunkt ist die Kontrolle staatlichen und behördlichen Handelns: dort, wo in Grundrechte eingegriffen wird, wo Entscheidungen ohne Öffentlichkeit fallen und wo die offizielle Kommunikation Fragen offen lässt.

Wir berichten nicht in der Breite, sondern in der Tiefe. Wer wissen will, was im Stadtrat beschlossen wurde, findet das bei anderen Medien besser. Wer wissen will, auf welcher Rechtsgrundlage eine Behörde gehandelt hat und ob diese Grundlage trägt, findet das bei uns.

Wo eine behördliche Maßnahme rechtlich fragwürdig erscheint, prüfen wir sie an Gesetz und Rechtsprechung. Wir legen die Grundlagen offen: Aktenzeichen, Fundstellen, Dokumente im Wortlaut, damit sich jede Leserin und jeder Leser ein eigenes Urteil bilden kann. Diese Sorgfalt erlaubt es, belegbare Feststellungen von Bewertungen zu trennen.

Wenn wir Missstände dokumentieren, verfolgen wir, ob sie Konsequenzen haben. Wo wir es für geboten halten, erstatten wir Strafanzeige, insbesondere bei Grundrechtsverletzungen. Auf Grundlage unserer Anzeigen hat die Staatsanwaltschaft Hannover bislang zwei Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet.

Wie wir mit der Gegenseite umgehen

Niemand wird bei uns beschrieben, ohne vorher gefragt worden zu sein. Vor jeder Veröffentlichung, die eine Person oder Behörde belastet, erhält die betroffene Seite eine schriftliche Anfrage mit den konkreten Vorwürfen und einer Frist zur Stellungnahme. Was uns geantwortet wird, veröffentlichen wir, auch wenn es unserer Darstellung widerspricht.

Das gilt auch für die Polizei. Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und die Polizeidirektion Göttingen haben seit September 2025 auf keine unserer förmlichen Presseanfragen inhaltlich geantwortet. Wir stellen sie trotzdem vor jedem Artikel und dokumentieren jede Anfrage mit Datum.

Wenn ein Artikel einseitig wirkt, liegt das nicht daran, dass wir die andere Seite nicht gehört hätten. Es liegt daran, dass sie nicht gesprochen hat. Das Ausbleiben einer Antwort ist kein Beleg für die Richtigkeit eines Verdachts, und wir sagen das in jedem betroffenen Artikel. Das Angebot zur Stellungnahme besteht ohne Frist: Jede Stellungnahme, die uns nachträglich erreicht, wird dem betreffenden Artikel hinzugefügt.

Unsere Rolle, offengelegt

Der Gründer und Chefredakteur ist in den Verfahren, über die wir berichten, zugleich Journalist, Geschädigter und Anzeigeerstatter. Wir machen das in jeder betroffenen Veröffentlichung kenntlich, in einem Abschnitt „In eigener Sache“ am Ende des Artikels. Leserinnen und Leser sollen wissen, aus welcher Position heraus berichtet wird, und die Berichterstattung daran messen können.

Diese Doppelrolle ist der Grund, warum es Dossier Hameln gibt. Sie ist zugleich seine Grenze: Ein Medium, dessen Chefredakteur Partei ist, kann nicht neutral sein. Es kann sorgfältig sein, belegen, die Gegenseite hören und Wertungen kennzeichnen. Das ist, was wir versuchen.

Neben der Online-Publikation betreibt Dossier Hameln eine LED-Tafel am Kastanienwall in Hameln, an der laut Verkehrszählung der Stadt Hameln täglich rund 30.000 Fahrzeuge vorbeifahren. Die Tafel zeigt Werbung, die Dossier Hameln finanziert, und redaktionelle Inhalte, die denselben Maßstäben unterliegen wie jede Veröffentlichung: faktisch belegt, rechtlich geprüft, mit vorheriger Anfrage an die Betroffenen. Beide Funktionen sind auf der Tafel voneinander getrennt.

Das Wappentier

Das Tier im Logo ist ein Honigdachs. Er ist klein, weicht nicht aus und lässt sich nicht abschütteln. Er beginnt keine Auseinandersetzung; er beendet sie nur nicht, bevor sie geklärt ist. Das schien uns ein passendes Bild für eine Redaktion, die Fragen so lange stellt, bis sie beantwortet sind.

Unsere Grundsätze

Unabhängigkeit. Dossier Hameln trägt sich vollständig aus eigenen Mitteln und nimmt keine Gelder von Parteien, Behörden, Verbänden oder Unternehmen, über die berichtet wird. Einzelheiten auf der Seite Transparenz.

Sorgfalt. Wir prüfen jede Information vor der Veröffentlichung und stützen Einordnungen auf Gesetz, Rechtsprechung und belegbare Tatsachen. Gutachterliche Bewertungen kennzeichnen wir als gutachterlich, gerichtliche als gerichtlich.

Trennung von Tatsache und Wertung. Wir stellen fest, was belegbar ist, und kennzeichnen, was Bewertung ist. Kommentare sind als Kommentare gekennzeichnet. Wo die Rechtslage offen ist, benennen wir sie als offen.

Anhörung. Jede betroffene Seite wird vor der Veröffentlichung um Stellungnahme gebeten. Antworten werden wiedergegeben, ausbleibende Antworten dokumentiert. Nachträgliche Stellungnahmen werden ergänzt.

Unschuldsvermutung. Sie gilt für jeden, auch für Amtsträger in der Kritik. Wir nennen Beschuldigte nicht schuldig, bevor ein Gericht es getan hat. Wer nach unseren Recherchen kein Verschulden trägt, wird von uns nicht belastet, auch wenn ein Verfahren es zuließe.

Korrektur. Fehler korrigieren wir sichtbar. Jede Änderung an einem veröffentlichten Artikel wird mit Datum und Inhalt am Artikelende vermerkt. Eine Liste aller Korrekturen findet sich auf der Seite Transparenz.

Quellenschutz. Wer uns vertraulich Informationen gibt, bleibt vertraulich. Wir nennen Quellen nur mit deren Einverständnis und geben Hinweisgeber unter keinen Umständen preis.