Diesmal ohne Feuer, ohne Knall – aber nach demselben Muster: Am Wochenende haben Unbekannte an der B442 „Am Deisterbahnhof“ in Bad Münder das Sichtfenster eines teilstationären Geschwindigkeitsmessers großflächig mit Farbe überdeckt. Es ist der zweite Fall in Bad Münder binnen drei Wochen – und der vierte im Landkreis seit Anfang Juni.
Der Anhänger steht an der B442 in Höhe „Am Deisterbahnhof“, halb im hohen Gras hinter der Leitplanke. Bei einem Ortstermin am Sonntagmorgen war das Panzerglas-Sichtfenster, hinter dem die Messtechnik nach außen blickt, vollflächig mit dunkler Farbe überzogen; helle Schlieren und Überspray reichen bis auf die angrenzende Gehäusewand. Die Konstruktion selbst ist äußerlich unbeschädigt: keine Verformung, keine Rußspuren, keine Hinweise auf Hitzeeinwirkung. Nach dem Zustand des Anhängers und dem Umstand, dass er am Samstag Nachmittag laut Hinweisen noch unbeschädigt war, dürfte die Tat in der Nacht von Samstag, 1. August, auf Sonntag, 2. August, begangen worden sein. Eine polizeiliche Bestätigung des Tatzeitraums liegt bislang nicht vor.
Immer dasselbe Ziel: das Sichtfenster
Auffällig ist nicht die Tat selbst, sondern ihre Häufung. An der B217 nahe der Ortseinfahrt Hameln wurde kurz vor Mitternacht vom 7. auf den 8. Juni ein Blitzer-Anhänger gesprengt. In Rohrsen wurde Anfang Juli der Schriftzug „ACA“ aufgebracht und das Sichtfenster mit heller Farbe verschmutzt. In der Nacht zum 21. Juli wurde an der Fischbecker Landstraße in Hameln zuerst das Sichtfenster grau besprüht und erst danach Brandbeschleuniger ausgeschüttet und entzündet. Und nun, an der B442, wieder Farbe auf genau dieser Fläche.
Das ist plausibel, denn es ist der wirksamste Punkt: Der optische Kanal ist die einzige Stelle, an der die tonnenschwere, gepanzerte Konstruktion angreifbar ist, ohne dass man sie überhaupt öffnen muss. Eine Spraydose genügt, um das Gerät für die Dauer des Einsatzes funktionsunfähig zu machen. Ob hinter den Fällen dieselben Täter stehen oder lediglich dieselbe – naheliegende – Methode, ist offen; eine Einordnung der Ermittlungsbehörden liegt nicht vor.
Geringer Sachschaden, spürbarer Ausfall
Der reine Reinigungsaufwand dürfte überschaubar bleiben, sofern das Panzerglas nicht dauerhaft angegriffen ist. Wirtschaftlich relevanter ist etwas anderes: Der Anhänger misst nicht mehr, solange er verschmutzt ist. Bei einem Gerätepark, der von einem externen Dienstleister gestellt wird, entstehen Standzeiten, Anfahrten und Serviceeinsätze, vor allem jedoch Einnahmeverluste, die in keinem Verhältnis zum Materialschaden stehen.
Genau daran hängt die eigentliche Frage. Im Landkreis Görlitz gab die Behörde den Einsatz solcher Anlagen nach mehreren Anschlägen vollständig auf, weil sich kein Verleiher mehr fand. Im Landkreis Lüneburg wurden Anhänger gesprengt, mit Schäden von teils 100.000 Euro. Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind es innerhalb von acht Wochen vier Vorfälle: die Sprengung an der Springer Landstraße (B217) in der Nacht zum 8. Juni mit einem Schaden, der nach Schätzungen bei rund 70.000 Euro liegen dürfte, Rohrsen, die Fischbecker Landstraße – und jetzt die B442.
Was die Farbe nicht erreicht
Wer glaubt, mit einer Spraydose belastende Aufnahmen zu vernichten, irrt. Die semistationären Anlagen übertragen ihre Falldaten fortlaufend per Mobilfunk; bereits erfasste Verstöße bleiben gespeichert und werden weiterverfolgt, auch wenn das Gerät danach unbrauchbar gemacht wird. Ein Motiv aus verdecktem Eigeninteresse ist damit technisch wenig plausibel – was den Verdacht stützt, dass sich die Taten gegen die Geräteklasse als solche richten und nicht gegen die einzelne Messung.
Rechtlich kein Kavaliersdelikt
Auch das bloße Besprühen ist strafbar. § 303 Abs. 2 StGB erfasst ausdrücklich, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert; der Strafrahmen des § 303 StGB reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Daneben kann bereits das Verschmutzen der Optik als Beschädigung im Sinne des Absatzes 1 zu werten sein, weil die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit des Geräts aufgehoben wird – die Rechtsprechung hat das für beschmierte Messgeräte schon vor Jahrzehnten so gesehen. Ob zusätzlich § 316b StGB (Störung öffentlicher Betriebe) greift, ist bei Geschwindigkeitsmessanlagen umstritten und hängt von der Einordnung als Einrichtung, die der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dient, ab.
Die Serie ist damit nicht nur ein Sachschadensproblem des Landkreises, sondern ein laufender Ermittlungskomplex. Ob die Fälle inzwischen zusammengeführt werden, ist eine der Fragen, die noch unbeantwortet sind. Klar ist: Insbesondere im Raum Bad Münder dauert es nicht lang, bis ein Blitzer-Anhänger außer Gefecht gesetzt ist.
Bildquellen
- B442 Bad Münder – besprühter Blitzeranhänger: Privat

