Mindestens sieben Verletzte bei Gewaltdelikt in Weibeck — zwei Tatverdächtige festgenommen

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In der Rittergutstraße in Hessisch Oldendorf-Weibeck sind am Sonntagnachmittag mindestens sieben Menschen verletzt worden, einige davon schwer. Nach Angaben der Polizei erlitten Betroffene Stich- und Schussverletzungen, weitere wurden von einem Pkw angefahren. Hinweisen zufolge wurden bei der Tat neben Messern und einer Schusswaffe auch Macheten eingesetzt. Zwei Tatverdächtige wurden im Nahbereich festgenommen. Eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht nach derzeitigem Stand nicht.

Hessisch Oldendorf/Hameln. Bei einem Gewaltdelikt in der Rittergutstraße in Hessisch Oldendorf-Weibeck sind am Sonntagnachmittag, dem 30. August 2026, nach einer Auseinandersetzung mindestens sieben Personen verletzt worden, ein Teil von ihnen schwer. Das teilte die Polizei am Sonntagabend mit.

Gegen 17.30 Uhr ging bei der Polizei die Meldung ein, dass sich im Bereich der Rittergutstraße mehrere Menschen mit Stich- und Schussverletzungen aufhalten sollen. Zusätzlich seien mehrere Personen von einem Pkw angefahren worden. Die zuerst eintreffenden Einsatzkräfte fanden die Verletzten vor Ort vor. Die Täter hatten den Tatort da bereits verlassen.

Zwei Festnahmen im Nahbereich

Der kurz darauf eingetroffene Rettungsdienst übernahm die Versorgung. Die Verletzten wurden zunächst ins Sana-Klinikum gebracht, ein Schwerverletzter soll unbestätigten Angaben zufolge in ein Mindener Krankenhaus verlegt worden sein. Zwei Tatverdächtige konnten von Einsatzkräften in der Umgebung des Tatorts vorläufig festgenommen werden; sie befinden sich im Polizeigewahrsam. Die Polizei setzte einen Hubschrauber ein.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei stehen die Beteiligten in einer Beziehung zueinander. Eine Gefahr für die Allgemeinheit sieht die Polizei derzeit nicht. Hintergründe und der genaue Ablauf sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Einsatzkräfte waren am Abend weiter vor Ort.

Gespräch über eine Trennung soll vorausgegangen sein

Nach Informationen von Dossier Hameln ging der Auseinandersetzung ein Gespräch zwischen den Familien eines Paares voraus, das sich getrennt hat. Die Zusammenkunft soll sich von 12.30 bis etwa 17.00 Uhr erstreckt haben. Erst nach der Verabschiedung soll die Lage eskaliert sein. Angehörige der Familie des Mannes sollen mit mehreren Fahrzeugen auf die Teilnehmer des Gesprächs zugefahren und ausgestiegen sein. Eines dieser Fahrzeuge soll zwei Personen erfasst haben.

Mehrere der Angreifer sollen Macheten mit sich geführt haben; drei Personen wurden dadurch oder durch Messer verletzt. Eine weitere Person soll eine Schusswaffe eingesetzt haben. Zwei Menschen sollen von Geschossen getroffen worden sein, einer im Gesicht, einer an der Schulter. Ein Verletzter soll zur weiteren Behandlung in eine Klinik nach Minden gebracht worden sein.

Zwischen dem Ende des Gesprächs und dem Eingang der Meldung bei der Polizei um 17.30 Uhr liegt rund eine halbe Stunde. Ob die Tat später stattfand als bislang angenommen oder ob die Alarmierung verzögert erfolgte, ist offen.

Eine Waffe, die Metallkugeln verschießt

Nach Informationen von Dossier Hameln kam eine einzige Schusswaffe zum Einsatz. Sie verschoss Metallkugeln und keine herkömmliche Pistolenmunition. Die Polizei hat sich zum Waffentyp bislang nicht geäußert.

Metallkugeln als Geschosse kommen bei Druckluft- und CO2-Waffen vor, bei bestimmter Munition für Schreckschusswaffen sowie bei Schrotpatronen. Die Bandbreite reicht damit von frei verkäuflichen bis zu erlaubnispflichtigen Waffen. Um welche es sich genau handelte, lässt sich erst über die kriminaltechnische Auswertung der Geschosse klären. Schrotpatronen sollen es laut Informationen von Dossier Hameln nicht gewesen sein.

Harmlos ist diese Unterscheidung nicht: Auch Druckluftwaffen gelten waffenrechtlich als Schusswaffen, und ein Treffer ins Gesicht kann schwere und bleibende Verletzungen verursachen. Für die strafrechtliche Bewertung ist der Waffentyp gleichwohl von Gewicht — sowohl für mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz als auch für die Frage, welcher Vorsatz den Schüssen zugrunde lag.

Zwei beschädigte Fahrzeuge am Tatort

Am Tatort blieben zwei Fahrzeuge mit Münsteraner Kennzeichen zurück. Die Windschutzscheibe eines Ford, mit dem laut Augenzeugenberichten zwei Personen erfasst worden sein sollen, weist zu den Schilderungen passende Beschädigungen auf. Das Fahrzeug war nach der Auseinandersetzung nicht mehr fahrbereit und wurde etwa 200 Meter vom Tatort abgestellt und zurückgelassen. Ein zweites Fahrzeug, das den mutmaßlichen Angreifern zugerechnet wird, wurde ebenfalls schwer beschädigt, es steht in der Nähe des Tatorts. Beide Wagen dürften für die Rekonstruktion des Ablaufs von erheblicher Bedeutung sein. Ob sie sichergestellt wurden, ist bislang nicht bekannt.

Polizeipräsenz am Sana-Krankenhaus in Hameln

Die Polizei bestätigte eine erhöhte Präsenz im Bereich des Krankenhauses in Hameln. Solche Maßnahmen sollen verhindern, dass sich eine Auseinandersetzung in der Notaufnahme oder im Krankenhaus fortsetzt, und dienen zugleich der Sicherung von Beweismitteln und der Identifizierung von Beteiligten.

Nach Beobachtungen dieser Redaktion war zudem ein Polizeihubschrauber im Einsatz, der über Hessisch Oldendorf, Fischbeck und Weibeck nach den Tätern suchte. In der Mitteilung der Polizei wird der Hubschraubereinsatz nicht erwähnt.

Was die Polizei bislang nicht bestätigt hat

Nicht Bestandteil der polizeilichen Mitteilung sind der Anlass der Zusammenkunft, der Einsatz von Macheten, die Art der verwendeten Schusswaffe, der Hubschraubereinsatz und die beiden am Tatort zurückgelassenen Fahrzeuge. Auch die Zahl der Verletzten je Verletzungsart, deren Zustand und die Frage, in welche Kliniken sie gebracht wurden, sind offen.

Unbestätigt ist ferner, ob die beiden von einem Fahrzeug erfassten Personen gezielt angefahren wurden oder ob es sich um Zusammenstöße im Verlauf der Zufahrt handelte — eine Frage mit erheblichem Gewicht für die strafrechtliche Bewertung. Welche Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt, ist bislang nicht mitgeteilt worden; zuständig wäre voraussichtlich die Staatsanwaltschaft Hannover.


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