Gefragt wurde: Organisationsversagen oder bewusste Aktenbereinigung?
Wulff-Bruhn antwortete: keine unsachgemäße Aktenführung ersichtlich.
Die Staatsanwaltschaft Hannover antwortet: Anfangsverdacht der Urkundenunterdrückung. Aktenzeichen 1161 Js 27756/26.
Dieselbe Akte. Dieselbe Frage. Zwei Antworten. Eine davon trägt ein Aktenzeichen.
Vor einem Jahr ging die erste Presseanfrage an die Polizeidirektion Göttingen. Sie zitierte das Fazit eines Gutachtens von Prof. Dr. Volker Erb — Herausgeber der Standardkommentare zum StGB und zur StPO — wörtlich: Die Durchsuchung vom 17. Oktober 2024 müsse „als rechts- und im Hinblick auf Art. 13 GG verfassungswidrig bezeichnet werden.“
Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn hatte seitdem ein Jahr Zeit, Format zu zeigen. Format hat vier Bestandteile: Die Lage erkennen. Die Instrumente des Gegenübers kennen. Die Folgen der eigenen Strategie vorhersehen. Für die eigenen Leute einstehen. Was sie in diesem Jahr gezeigt hat, lässt sich an jedem dieser vier Bestandteile messen.
Die Lage erkennen
Die Antwort vom September 2025 erging in Kenntnis des Gutachtenergebnisses. In Kenntnis der Bewertung „verfassungswidrig.“ In Kenntnis der ausdrücklichen Frage nach bewusster Aktenbereinigung. Aus Polizeikreisen ist bekannt, dass Wulff-Bruhn die Strategie im Umgang mit dieser Redaktion persönlich verantwortet.
Die Polizeiinspektion hatte die Anfrage zuständigkeitshalber an die Polizeidirektion weitergeleitet. Wulff-Bruhn nahm die Zuständigkeit an und ließ antworten.
Auf die Frage, ob gegen die verantwortlichen Beamten Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet worden seien: „Nein. Eine unsachgemäße Aktenführung ist nicht ersichtlich.“ Auf die Fragen zur Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin, zur Ermittlungslogik, zur internen Kommunikation, zu den fehlenden Kontrollberichten, zur Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft: „unterliegen im Wesentlichen der Geheimhaltung.“ Auf die Frage, ob der Vorgang dem Innenausschuss vorgelegt werde: „nicht Bestandteil der Pressearbeit.“ Und zum Schluss: „Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen bezüglich Ihres Strafverfahrens ab.“
Ein Gutachter von Erbs Rang bewertet eine Maßnahme der eigenen Behörde als verfassungswidrig. Die Antwort einer Polizeipräsidentin darauf: Nein. Nicht ersichtlich. Geheimhaltung. Nicht Bestandteil. Bitte nicht mehr fragen.
Das ist keine Fehleinschätzung. Das ist die Abwesenheit einer Einschätzung.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Lage erkannt. Wulff-Bruhn hat sie für nicht ersichtlich erklärt.
Die Instrumente des Gegenübers kennen
Wulff-Bruhns Justiziariat argumentierte vor dem Verwaltungsgericht: Der Antragsteller verfolge private Interessen. Kein anderes Medium berichte. Die Strategie: Wenn Gerichte den Presseauskunftsanspruch abweisen, ist die Sache erledigt.
Diese Strategie setzt voraus, dass der Presseauskunftsanspruch das einzige Instrument ist. Er war es nicht. Dossier Hameln hat eine LED-Tafel. Dossier Hameln erstattet Strafanzeigen. Dossier Hameln hat Quellen. Keines dieser Instrumente braucht eine Auskunft der Polizeidirektion.
Das Oberverwaltungsgericht hat das selbst festgestellt: Eine Berichterstattung sei dieser Redaktion „auch ohne weiteres möglich und erfolgt tatsächlich auch.“ Das Gericht sagte: Dossier Hameln berichtet ohnehin. Wulff-Bruhn las den Beschluss und schloss daraus, sie müsse nicht mehr antworten. Sechs Tage nach dem OVG-Beschluss schrieb POR Klingebiel in ihrem Auftrag:
„Aufgrund dieses Beschlusses möchte ich Sie bitten von weiteren Nachrichten diesen Themenkomplex betreffend an Dienststellen der Polizeidirektion Göttingen abzusehen. Diese werden unter Hinweis auf den Beschluss nicht bearbeitet.“
Der Beschluss bestätigt die presserechtliche Anspruchsberechtigung von Dossier Hameln. Er stellt fest, dass Dossier Hameln berichtet. Er verneint lediglich die Eilbedürftigkeit. Ob das Auskunftsbegehren rechtsmissbräuchlich sei, ließ das Verwaltungsgericht ausdrücklich offen: „kann dahinstehen.“
Wulff-Bruhn hat aus einem Beschluss, der ihre Gegnerin als Presse bestätigt und feststellt, dass diese Presse berichtet, den Schluss gezogen, sie dürfe diese Presse ignorieren.
Wer einen Gerichtsbeschluss so liest, hat ihn entweder nicht verstanden oder gibt vor, ihn anders verstanden zu haben. Beides ist mit dem Amt einer Polizeipräsidentin nicht vereinbar.
Nachdem die Erwiderung beim Gericht eingereicht war, gingen weitere Presseanfragen bei der Polizeidirektion ein. Sie wurden dem Gericht nicht mitgeteilt. Das Gericht, das feststellte, allein die Antragsteller hielten das Thema aktuell, wusste nicht, was die Polizeidirektion ihm vorenthalten hatte.
Die Folgen vorhersehen
Wulff-Bruhn erließ eine behördenweite Anordnung: Jeder Kontakt durch diese Redaktion ist unverzüglich Göttingen zu melden. Bedienstete dürfen nicht eigenständig antworten. Nicht reagieren. Nicht klären. Nicht korrigieren.
Was folgt aus einer solchen Weisung? Wer die Folgen einer Strategie vorhersehen kann, sieht: Eine Behörde, die nicht antwortet, wird von anderen beantwortet. Eine Behörde, die nicht aufklärt, wird von anderen aufgeklärt. Eine Behörde, die nicht korrigiert, wird von außen korrigiert. Das ist kein Naturgesetz. Das ist die Architektur des Rechtsstaats — und jede Polizeipräsidentin sollte sie kennen.
Das Ergebnis: Zwei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover. Beide gegen Beamte der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden. Anlass sind Handlungen: Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB, Hausfriedensbruch nach § 123 StGB — beides im Zusammenhang mit Grundrechtseingriffen, bestätigtem Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht, weil Wulff-Bruhn es zugelassen hat. Sie ermittelt, weil Wulff-Bruhn nichts anderes zugelassen hat.
Eine Antwort hätte gereicht. Ein Satz: Wir prüfen das intern und ziehen Konsequenzen. Er wurde nie geschrieben.
Statt einer Antwort: acht dokumentierte Observationen der LED-Tafel dieser Redaktion in neun Tagen. Statt einer Antwort: Untersagungen, Fotos aus dem eigenen Presseportal der Polizeidirektion nicht mehr zu verwenden. Ein Presseportal, das der Presse Fotos zur Verfügung stellt, wurde gegen ein Presseorgan eingesetzt.
Über acht Einsätze, um eine Tafel zu fotografieren. Kein Einsatz, um eine Frage zu beantworten. Das ist keine Strategie, deren Folgen jemand bedacht hat. Das ist eine Strategie, deren Folgen niemand bedacht hat.
Für die eigenen Leute einstehen
Wer im Einsatz- und Streifendienst arbeitet, fährt täglich am Kastanienwall vorbei. Sieht die LED-Tafel. Sieht das Bild der eigenen Kollegen, hundert Beamte in Einsatzkleidung, unter der Überschrift „Zwei Verfahren gegen Polizei Hameln.“ Darf nichts dazu sagen.
Wer in einem Fachkommissariat arbeitet, kennt die Kollegen, gegen die ermittelt wird. Weiß, wer gehandelt hat und wer nicht. Darf das nicht sagen. Darf nicht klarstellen, dass die Mehrheit der Dienststelle mit den Vorwürfen nichts zu tun hat.
Wer ein Fachkommissariat leitet, hat die Aufgabe, seine Leute zu schützen. Hat aber keine Befugnis, mit der Presse zu sprechen, Sachverhalte zu klären, Missverständnisse auszuräumen. Muss zusehen, wie die eigenen Beamten unter Generalverdacht stehen — und darf nichts tun, weil die Weisung es verbietet.
Die Beamten, die die LED-Tafel observiert haben, kamen aus Hameln. Sie fotografierten eine Tafel, auf der ihre eigenen Kollegen abgebildet sind.
Wulff-Bruhn fährt nicht am Kastanienwall vorbei. Sie sieht die LED-Tafel nicht auf dem Weg zur Arbeit. Sie wird nicht von Nachbarn gefragt, was da los ist. Sie kennt die Beamten nicht, die unter Generalverdacht stehen. Sie sitzt in Göttingen, sechzig Kilometer entfernt, und hat eine Weisung erlassen, die in Hameln gilt.
Diese Redaktion hat in einem Jahr keinen Beamten exponiert, der nicht gehandelt hat. Sie hat Beamte geschützt, bei denen belastende Erkenntniss fehlten oder entlastende Erkenntnisse vorlagen.
Zwei Verfahren. Beide in Hameln. Keines in Göttingen. Kein Aktenzeichen trägt den Namen der Person, die entschieden hat, dass diese Behörde sich nicht selbst korrigieren darf.
Für die eigenen Leute einstehen hieße: die Weisung aufheben, die sie zum Schweigen zwingt. Klarstellen, wer gehandelt hat und wer nicht. Verantwortung für eine Strategie übernehmen, die andere ausbaden. Nichts davon ist geschehen.
Bilanz
Die Lage erkennen: Ein Gutachten sagte verfassungswidrig. Sie sagte Nein und nicht ersichtlich. Die Staatsanwaltschaft sagte Anfangsverdacht. — Nicht vorhanden.
Die Instrumente des Gegenübers kennen: Sie setzte auf Gerichte. Das Gegenüber hatte eine LED-Tafel, Strafanzeigen und Quellen. Das Gericht sagte es ihr. Sie las es als Freibrief. — Nicht vorhanden.
Die Folgen vorhersehen: Sie ordnete Schweigen an. Es folgten zwei Ermittlungsverfahren. Sie ordnete Observation an. Es folgte ein Dokument, das die Observation belegt. — Nicht vorhanden.
Für die eigenen Leute einstehen: Beamte in Hameln schweigen auf Weisung, fotografieren Tafeln mit ihren Kollegen darauf, stehen in Verfahren und unter Generalverdacht. Die Weisung kommt aus Göttingen. Die Verantwortung bleibt dort. — Nicht vorhanden.
Format hat vier Bestandteile. Wer keinen davon hat, hat kein Format.
Das Amt einer Polizeipräsidentin setzt Format voraus. Nicht als Tugend — als Mindestanforderung. Wer eine Behörde mit über tausend Beamten führt, muss Lagen erkennen, Gegner einschätzen, Folgen vorhersehen und für seine Leute einstehen. Wer das nicht kann, führt die Behörde nicht. Dann führt die Behörde sich selbst — in Verfahren, auf Tafeln, in Ermittlungen.
Ein Jahr. Vier Prüfungen. Keine bestanden.
Tim Menke ist Chefredakteur der Dossier Hameln Verlagsgesellschaft mbH. Er ist Anzeigeerstatter in den genannten Verfahren. Dieser Umstand wird der Vollständigkeit halber offengelegt.
Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

