Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn: Grundgesetz? Nicht zuständig.

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Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag berichtet über ein Auskunftsverfahren, das die Redaktion selbst führt. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Hameln/Göttingen. Die Polizeidirektion Göttingen hat diese Redaktion mit Schreiben vom 29. Januar 2026 gebeten, keine weiteren Anfragen zu einem bestimmten Themenkomplex zu stellen. Das Schreiben ist von Polizeioberrat Klingebiel „Im Auftrage“ unterzeichnet. Es lautet in der entscheidenden Passage:

„Aufgrund dieses Beschlusses möchte ich Sie bitten von weiteren Nachrichten diesen Themenkomplex betreffend an Dienststellen der Polizeidirektion Göttingen abzusehen. Diese werden unter Hinweis auf den Beschluss nicht bearbeitet.“

Beamte der Bereitschaftspolizei auf dem Weg zu einer verfassungswidrigen DurchsuchungQuelle: Privat
Beamte der Bereitschaftspolizei auf dem Weg zu einer Durchsuchung

Der Themenkomplex betrifft die Durchsuchung vom 17. Oktober 2024 in Hameln, die Aktenführung im zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren und ein Gutachten von Prof. Dr. Volker Erb, das die Durchsuchung als rechts- und verfassungswidrig bewertet. Diese Bewertung ist gutachterlich, nicht gerichtlich.

Der Beschluss, auf den sich das Schreiben bezieht

Das Schreiben verweist auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2026 (Az. 10 ME 196/25). Es formuliert: „Dieses hat mit Beschluss vom 23. Januar 2026 beschlossen, dass Ihr Antrag als unbegründet zurückzuweisen ist.“

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts liegt der Redaktion vor. Das Gericht hat die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags zurückgewiesen. Es hat dabei die presserechtliche Anspruchsberechtigung der Redaktion bestätigt. Es hat die Eilbedürftigkeit verneint, weil ein besonderer Gegenwartsbezug nicht glaubhaft gemacht sei. Ob der Auskunftsanspruch in der Sache besteht, hat das Gericht nicht geprüft; es verweist auf ein mögliches Hauptsacheverfahren.

Das Schreiben der Polizeidirektion gibt den Beschluss in verkürzter Form wieder. Der Beschluss enthält keine Feststellung, dass Presseanfragen der Redaktion unbearbeitet bleiben dürfen.

Spezialkräfte während ihrer verfassungswidrigen Durchsuchung eines Objekts in Hameln. Die ganze Akte war fingiert, der Tatvorwurf haltlos. Manfred Hellmich war als ZKD-Leiter für die Akte verantwortlich, er schweigt zu seiner Rolle.Quelle: Privat
Spezialkräfte während ihrer Durchsuchung eines Objekts in Hameln.

Die rechtliche Frage

Der Auskunftsanspruch der Presse nach § 4 NPresseG ist ein subjektives öffentliches Recht. Behörden können Auskünfte im Einzelfall verweigern, wenn einer der in § 4 Abs. 2 NPresseG genannten Gründe vorliegt. Ob eine Behörde die Bearbeitung von Anfragen zu einem gesamten Themenkomplex pauschal ablehnen kann, ist eine Rechtsfrage, die nach Einschätzung der Redaktion im Gesetz keine Grundlage findet. Die Redaktion hat diese Frage im Wege der Fachaufsichtsbeschwerde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorgelegt.

Der Verlauf

Die Redaktion hat seit dem 3. September 2025 mehrere Presseanfragen an die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und die Polizeidirektion Göttingen gerichtet. Die Polizeidirektion hat am 15. September 2025 geantwortet; sie erklärte, eine unsachgemäße Aktenführung sei nicht ersichtlich, und beantwortete die übrigen Fragen unter Hinweis auf Geheimhaltung nicht. Auf die nachfolgenden Anfragen vom 14., 22. und 29. Oktober, 23. Dezember 2025 und 15. Januar 2026 ist keine Antwort eingegangen.

Am 22. Januar 2026 ließ die Redaktion der Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn eine Presseanfrage mit sechs Fragen durch Gerichtsvollzieher zustellen. Die Antwort vom 29. Januar 2026 ist das eingangs zitierte Schreiben. Die sechs Fragen sind darin nicht beantwortet.

Dokumentation der LED-Tafel

Die Redaktion hat dokumentiert, dass Beamte der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden die LED-Tafel der Redaktion am Kastanienwall zwischen dem 30. Dezember 2025 und dem 20. Januar 2026 an mindestens 13 Tagen fotografiert haben. Die Redaktion hat die Polizeidirektion nach Rechtsgrundlage und Zweck gefragt. Die Frage ist in dem Schreiben vom 29. Januar 2026 nicht beantwortet.

Die Beschwerden

Am 30. Januar 2026 hat die Redaktion beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zwei Beschwerden eingereicht: eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der verkürzten Wiedergabe des Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses und eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Aufforderung, keine Anfragen mehr zu stellen.

Bereits am 14. Januar 2026 hatte die Redaktion Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Dienstaufsicht in der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden eingereicht, am 17. Januar 2026 eine weitere wegen der Untersagung der Nutzung von Pressefotos.

Quelle: Tim Menke

Offene Fragen

Die sechs Fragen an die Polizeipräsidentin bleiben unbeantwortet: wann sie über das Gutachten informiert wurde; welche Maßnahmen sie veranlasst hat; wer die Nichtbeantwortung der Presseanfragen entschieden hat; wer die Dokumentation der LED-Tafel angeordnet hat und auf welcher Grundlage; welche Vorkehrungen zur Wahrung der Pressefreiheit bestehen.

Eine weitere Frage ergibt sich aus dem Schreiben selbst: ob die Polizeipräsidentin die Aufforderung, keine Anfragen mehr zu stellen, autorisiert hat. Das Schreiben ist „Im Auftrage“ unterzeichnet. Die Redaktion hat diese Frage der Polizeidirektion gestellt.

Weiteres Vorgehen

Die Redaktion wird ihre Presseanfragen weiterhin an die zuständigen Stellen richten. Sie wird über die Entscheidungen des Innenministeriums zu den Beschwerden berichten. Der Autor dieses Beitrags bereitet eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung vor, die die Aktenführung im Ermittlungsverfahren zum Gegenstand hat.

Stand: 2. Februar 2026.

Aktualisierung: Die Strafanzeige ist am 5. Februar 2026 bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat unter dem Aktenzeichen 1161 Js 27756/26 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und den Anfangsverdacht bestätigt.

In eigener Sache: Der Herausgeber von Dossier Hameln, Tim Menke, ist Autor dieses Beitrags. Er ist Adressat des beschriebenen Schreibens und hat die Beschwerden eingereicht. Er war von der Durchsuchung vom 17. Oktober 2024 selbst betroffen und wurde im zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Die LED-Tafel am Kastanienwall ist bilanziert bei der Dossier Hameln Verlagsgesellschaft mbH. Diese persönliche Betroffenheit wird offengelegt, damit Leserinnen und Leser sie bei der Bewertung des Beitrags berücksichtigen können.

Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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