Stephan Manke ist seit 2013 Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium. 2021 drängte Manke, selbst SPD-Mitglied, trotz erheblicher rechtlicher Bedenken seiner eigenen Beamten in der Hochphase der Lokalwahlen auf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen CDU-Amtsinhaber – 9 Tage vor der Wahl. Der CDU-Amtsinhaber verlor daraufhin die Wahl, Mankes SPD-Parteikollegin wurde Oberbürgermeisterin.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte 2024 fest, dass für den politisch wirksamsten Einleitungsgrund ein gesetzliches Einleitungsverbot bestand – der Einstellungsbescheid durfte diesen Vorwurf daher nicht als Dienstvergehen feststellen. Wer Manke intern widersprach, wurde versetzt. Manke ist weiter im Amt, im Hamelner Aktenskandal ist Manke persönlich verantwortlich für die Verweigerung jeglicher Fachaufsicht durch das Ministerium, bereits am 16. Februar wurde er über alle Umstände informiert.
EIN INVESTIGATIV-KOMMENTAR: Die Fakten sind belegt, die Schlussfolgerungen sind die des Autors.
Es gibt einen Satz, der das Innenleben des Niedersächsischen Innenministeriums besser beschreibt als jede Pressemitteilung. Er stammt nicht von einem Kritiker, nicht von einem Journalisten – sondern von einem Beamten des Hauses selbst, geschrieben im September 2021 in einer internen Mail: „Wir haben – entsprechend der transportierten Erwartung – nach einer Möglichkeit gesucht, über diese rechtliche Hürde hinwegzukommen.“
Transportierte Erwartung. Das ist das Gegenteil von Rechtsstaat. Das ist ein System, in dem der politische Wille wichtiger ist als das Recht – und in dem Beamte wissen, dass Widerspruch Konsequenzen hat.
Der Mann hinter dieser Erwartung: Staatssekretär Stephan Manke, SPD.

Goslar 2021: Recht gebogen, Wahl beeinflusst
Oliver Junk, CDU, Oberbürgermeister von Goslar, kämpft im Herbst 2021 um seine Wiederwahl. Seine Herausforderin ist die SPD-Kandidatin Urte Schwerdtner. Neun Tage vor der Stichwahl erscheint in der Goslarschen Zeitung die Schlagzeile: „Verfahren gegen Oliver Junk.“ Das Niedersächsische Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen den amtierenden OB eingeleitet. Was dahintersteckt, hat das Politikjournal Rundblick (Klaus Wallbaum) im Februar 2024 auf Basis vertraulicher interner Dokumente exklusiv aufgedeckt.
Was zu diesem Zeitpunkt niemand außer den Beteiligten weiß: Die Fachleute im Ministerium haben das Verfahren für rechtlich unzulässig gehalten. Nicht einmal, nicht hinter vorgehaltener Hand – sondern mehrfach, schriftlich, ausdrücklich. Referatsleiterin Maja Kummer hält fest: Bei den bestehenden grundlegenden Zweifeln dürfe „m.E. (noch) kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.“ Ein Kollege schreibt: Die Einleitung sei „rechtlich derzeit nicht möglich.“
Manke sieht das anders. Er ist zu diesem Zeitpunkt nicht nur Staatssekretär – er ist auch Mitglied im Goslarer SPD-Unterbezirksvorstand. Er hat nachweislich Kontakt zu dem SPD-Ratsherrn, der den Fall gegen Junk im Stadtrat angestoßen hat. Und er redigiert persönlich den Entwurf einer Ministeriumsantwort an die Goslarsche Zeitung – mit einem Satz, der das Verfahren gegen Junk öffentlich ankündigt, bevor es überhaupt eingeleitet ist. Kummer streicht diesen Satz. Das Verfahren wird trotzdem eingeleitet.
Am 24. September 2021 verliert Junk die Stichwahl. Er zieht sich aus der Politik zurück.
Kummer verlässt die Kommunalaufsicht. Sie arbeitet heute im Umweltministerium. Das Innenministerium erklärt, sie habe „eine andere Aufgabe wahrnehmen wollen.“ In welchem Ausmaß es sich wirklich um ihren eigenen Willen handelte, und welche Rolle ihr Widerspruch gegen Mankes „transportierte Erwartung“ spielte: Spekulation.
Das Gericht urteilt – und niemand handelt
Am 18. Januar 2024 stellt das Verwaltungsgericht Braunschweig fest (Az. 11 A 1/23): Das Disziplinarverfahren gegen Junk hätte für den zentralen Vorwurf der Aktenmanipulation – den politisch wirksamsten – niemals eingeleitet werden dürfen. Für diesen Vorwurf bestand ein gesetzliches Maßnahmeverbot nach § 16 Abs. 1 NDiszG – genau so, wie Kummer es intern vorhergesagt hatte. Hinsichtlich der übrigen Vorwürfe (Eilentscheidung und Dienstwagennutzung) wies das Gericht Junks Klage ab.
Junk interpretierte das Urteil als Bestätigung seiner langjährigen Position: Die Eröffnung des Verfahrens kurz vor der Wahl sei rechtswidrig gewesen. Das Verwaltungsgericht hat dies in dieser Pauschalität nicht festgestellt – wohl aber, dass für den zentralen Vorwurf ein gesetzliches Einleitungsverbot bestand.
Im Februar 2024 erscheint Manke persönlich vor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags. CDU-Rechtsexperte Christoph Plett konfrontiert ihn eineinhalb Stunden lang mit den Vorwürfen. Manke räumt ein, den Pressetext selbst redigiert zu haben.
Das Politikjournal Rundblick (Klaus Wallbaum) hatte den Fall als erstes Medium exklusiv auf Basis vertraulicher interner Dokumente aufgedeckt. Aus Wallbaums Bericht über die Innenausschuss-Sitzung vom 23. Februar 2024 ergeben sich zwei weitere Details, die bisher wenig Beachtung fanden:
Erstens räumte Manke im Ausschuss ein, im August 2021 persönlich mit dem Goslarer SPD-Ratsherrn Stefan Eble telefoniert zu haben – jenem Mann, der den Fall gegen Junk im Stadtrat angestoßen hatte. Eble hatte Akteneinsicht beim Innenministerium beantragt. Manke ließ es sich nicht nehmen, persönlich anzurufen und Eble zu erklären, dass dafür keine Rechtsgrundlage bestehe. Eble zog seinen Antrag zurück. Ob Manke und Eble danach noch privat gesprochen haben, konnte oder wollte Manke nicht erinnern. Manke räumt ein, dass es im Ministerium „unterschiedliche Ansichten“ gegeben habe. Er erklärt, das Verfahren habe intern bereits „festgestanden.“
Zweitens versuchte Kummers Nachfolger als Leiter der Kommunalaufsicht, Philip Stomberg, im Ausschuss die Einleitung nachträglich zu rechtfertigen: Man könne die Sache rechtlich anders einschätzen, wenn Junks Weigerung, die Unterlage 2021 noch immer nicht in die Akte zu nehmen, als neuer Tatbestand gewertet werde. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht.
Beide Details stammen aus der Exklusivberichterstattung des Rundblick.
Plett fordert eine Gegenüberstellung von Manke und der inzwischen versetzten Kummer. Eine öffentliche Befragung beider unter Augen des Ausschusses. Die Wahrheit auf dem Tisch. Diese Gegenüberstellung hat – nach Kenntnis der Redaktion – bis heute nicht stattgefunden.
Manke ist noch immer Staatssekretär. Soll unter Innenministerin Daniela Behrens sogar mehr Spielraum haben als zuvor.
Hameln 2026: Die Methode, neu aufgelegt
Fünf Jahre nach Goslar. Anderer Fall. Gleiche Handschrift.
Beamte der Polizeiinspektion Hameln haben der Justiz – nachweislich – Urkunden und beweiserhebliche Daten vorenthalten. Ein Gutachten von Prof. Dr. Volker Erb – Verfasser der maßgeblichen Standardliteratur zur Strafprozessordnung – dokumentiert schwerwiegende Dienstpflichtverstöße. Die Polizeidirektion Göttingen unter der Leitung der wegen ihrer Führung in der Kritik stehenden Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn verweigert jegliche Aufklärung. Seit dem 22. Januar ist Wulff-Bruhn spätestens informiert – wir ließen ihr eine entsprechende Anfrage nebst Sachverhaltsschilderung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen.
Die zugehörige Fachaufsichtsbeschwerde läuft den regulären Dienstweg: 14. Januar Sachbearbeiter K., Referat 25, 30. Januar Referatsleiter Johst, 16. Februar Landespolizeipräsident Brockmann. Jede Ebene wird für die Brisanz des Falles sensibilisiert. Jede Intervention ist dokumentiert. Am 16. Februar 2026 wird ebenfalls Staatssekretär Manke – erstmals – persönlich unterrichtet.
Am 11. März 2026 kommt die Antwort des Ministeriums. Schriftlich. Knapp. Die Beschwerde sei „unbegründet.“ Das Gutachten von Prof. Erb: kein einziges Wort. Stattdessen wird – pflichtwidrig – auf das Justizministerium verwiesen – das über Polizeibeamte des Innenministeriums keinerlei Disziplinarbefugnis besitzt.
Es ist ein Bescheid, der juristisch kaum zu rechtfertigen ist. Und es ist ein Bescheid, der ein Muster fortsetzt. Fachleute weisen auf ein Rechtsproblem hin. Die Erwartung zeigt in eine andere Richtung. Das Recht: verliert. Manke: Gewinnt? Dieser Fall kann aus unterschiedlichen Gründen anders verlaufen. Entwicklungen der kommenden Wochen könnten Manke das Heft des (Nicht-)Handels aus der Hand nehmen.
Was beide Fälle gemeinsam haben
Wer Junk und Hameln nebeneinanderlegt, sieht keine zwei Einzelfälle. Er sieht eine Struktur:
Es gibt ein Rechtsproblem – doch der politische Wille des Staatssekretärs zeigt in eine andere Richtung. Es ergeht ein Bescheid, Aufklärung wird vereitelt. Im Fall Junk hat ein Verwaltungsgericht eine Rechtswidrigkeit festgestellt. Im Fall Hameln steht diese Überprüfung noch aus – die Dokumentation aber ist erdrückend. Und in beiden Fällen gilt: Manke sitzt. Manke schweigt. Manke bleibt.
Warum von diesem Mann keine aufrichtige Aufklärung zu erwarten ist – und was das über die Ministerin aussagt
Man könnte einwenden, jeder verdiene eine zweite Chance. Aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Frage, welche Schlüsse aus einem dokumentierten Verhaltensmuster zu ziehen sind.
Manke hat bewiesen, dass er bereit ist, das Recht als Werkzeug zu nutzen – gegen politische Gegner, zur Unzeit, gegen den ausdrücklichen Rat seiner eigenen Fachleute. Er hat bewiesen, dass interne Kritik bei ihm keine Transparenz auslöst, sondern Konsequenzen für den Kritiker. Und er hat bewiesen, dass ein Gerichtsurteil, das sein Handeln korrigiert, für ihn folgenlos bleibt.
Ein Mann, der eigene Beamte unter Druck setzt, wenn sie ihm widersprechen – und der ein Gerichtsurteil, das sein Handeln korrigiert, folgenlos übersteht – wird nicht zum aufrichtigen Aufklärer, wenn der aufzuklärende Skandal seine eigene Behörde betrifft. Das ist keine politische Wertung. Das ist eine Schlussfolgerung aus dokumentierten Tatsachen.
Wer erwartet, dass Stephan Manke den Fall Hameln aufklärt, erwartet vom Bock, dass er den Garten schützt.
Und Innenministerin Behrens? Sie weiß seit dem 16. März 2026 von den Vorgängen in Hameln. Sie weiß vom Urteil gegen ihr eigenes Haus. Sie weiß, dass die geforderte Gegenüberstellung Manke/Kummer nie stattgefunden hat.
Und sie lässt ihn weiter schalten und walten.
Was sagt das über ihr Urteilsvermögen aus? Entweder hält sie Mankes Verhalten für vertretbar – oder sie ist nicht in der Lage, die Konsequenzen zu ziehen, die der Sachverhalt zwingend erfordert. Beides wäre als Antwort auf die Frage, wer Niedersachsens Innenministerium führt, gleich beunruhigend.
Die offene Rechnung
Christoph Plett hat im Februar 2024 vor dem Innenausschuss eine Gegenüberstellung gefordert. Sie fand nicht statt. Die CDU hat eine Sondersitzung beantragt. Sie verlief ohne Konsequenzen. Ein Verwaltungsgericht hat geurteilt. Es folgten keine Schritte.
Das ist das eigentliche Geheimnis des Staatssekretärs Manke: nicht dass er Recht biegt – sondern dass er weiß, dass ihm – bislang – niemand folgt, wenn er es tut. Diese Zeitung hat das Innenministerium mit Bitte um Antwort bis zum 1. April 2026 um Stellungnahme gebeten.
Dank & Quellen
Die Recherchen zum Fall Junk basieren auf exklusiven Berichten des Politikjournals Rundblick (Klaus Wallbaum): „Fall Junk: Die transportierte Erwartung belastet Staatssekretär Manke“, 1. Februar 2024, sowie „Einflussnahme auf OB-Wahl in Goslar? CDU hält Vorwurf gegen Staatssekretär aufrecht“, 23. Februar 2024, rundblick-niedersachsen.de, sowie dem Urteil VG Braunschweig, Az. 11 A 1/23, 18. Januar 2024.
Bildquellen
- Stephan Manke – Staatssekretär im Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

