Radon in Hameln-Pyrmont: Knapp vier Prozent der Messungen über Referenzwert

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Ein Jahr lang standen kleine Messgeräte in Erd- und Kellergeschossen, jetzt liegen die Ergebnisse vor: Für die meisten untersuchten Gebäude in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden ergaben sich unbedenkliche Werte für das radioaktive Gas Radon. Bei knapp vier Prozent von insgesamt 1.292 Messungen lag der Wert über dem gesetzlichen Referenzwert. Das teilt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit.

Der gesetzliche Referenzwert sei nur in wenigen Ausnahmefällen erheblich überschritten worden, sagt Susanne Herrmann von der Radonberatungsstelle im NLWKN. Alle Teilnehmenden hätten ihre Ergebnisse erhalten. Bei den meisten Überschreitungen senkten schon einfache Maßnahmen die Konzentration, etwa häufiges Lüften oder das Abdichten möglicher Zutrittspfade im Hausfundament.

Warum gerade im Weserbergland gemessen wurde

Den Ausschlag für die beiden Landkreise gab der Untergrund. Nach Angaben des Landesbetriebs gibt es hier im landesweiten Vergleich ergiebigere Radonquellen: Wegen oberflächennaher Festgesteinsschollen der Mittelgebirgsschwelle sei mit höheren Werten zu rechnen als etwa in der norddeutschen Tiefebene.

Beworben hatten sich 494 Privathaushalte. Sie bekamen sogenannte Exposimeter kostenlos gestellt. 94 Prozent der ausgestatteten Haushalte schickten die Geräte nach Ende des Messzeitraums zurück. Weitere Kampagnen im südlichen Niedersachsen strebt der NLWKN an.

Radon ist farb-, geruchs- und geschmacklos und entweicht aus dem Boden. Nach dem Rauchen gilt es laut NLWKN als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs, vor allem, wenn es über lange Zeit in hoher Konzentration eingeatmet wird. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, der die Kampagne unterstützt hat, sagte dazu: „Radonschutz ist Gesundheitsschutz.“

300 Becquerel als Maßstab, nicht als Verbot

Der Referenzwert steht im Strahlenschutzgesetz (Paragraf 124): 300 Becquerel je Kubikmeter Luft in Aufenthaltsräumen, gemittelt über ein Jahr. Der NLWKN betont, dass es sich nicht um einen strikten Grenzwert handelt, sondern um einen Maßstab dafür, ob Schutzmaßnahmen angemessen sind. Weil die Konzentration stark schwankt, sollte über zwölf Monate gemessen werden – wie bei dieser Kampagne.

Bei Fragen zu Radon und Radonschutz verweist der Landesbetrieb auf die Radonberatungsstelle des Landes. Eine Messung sei jederzeit möglich. Hintergründe stehen auf der Radon-Seite des NLWKN.

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