Mehr als 90 Prozent Beifang: Landkreis erinnert an Regeln für Bremsenfallen

Sie sollen Pferde vor schmerzhaften Stichen bewahren, töten aber vor allem andere Tiere. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont weist auf die Regeln für Bremsenfallen hin und bittet vor allem Pferdehalterinnen und Pferdehalter, sie einzuhalten.

Die Fallen bestehen meist aus einem dunklen Ball, der sich in der Sonne aufheizt und fliegende Insekten anlockt. Über einen Trichter gelangen sie in einen Behälter, aus dem sie nicht mehr herauskommen. Die Falle unterscheidet dabei nicht zwischen Bremsen und anderen Arten. Nach Angaben der Behörde haben verschiedene Untersuchungen gezeigt, dass regelmäßig mehr als 90 Prozent der gefangenen Insekten keine Bremsen sind. Darunter könnten auch besonders geschützte Arten sein.

Wo und wann Fallen erlaubt sind

In Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen sind Bremsenfallen tabu, ebenso in einem Streifen von 150 Metern rund um diese Gebiete. Fallen, die dort schon stehen, müssen abgebaut werden.

Außerhalb der Schutzgebiete dürfen die Fallen nur vom 1. Juni bis zum 15. September eines Jahres aufgestellt sein. Für dieses Jahr ist dieser Zeitraum also bereits vorbei. Die Behörde bittet Tierhalter, Fallen auf ihren Flächen zu überprüfen.

Als Alternativen nennt der Landkreis Fliegendecken, Kopfmasken oder insektenabweisende Mittel. Fragen beantwortet die Untere Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung, zentral erreichbar unter 05151 903-0.

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