In der Bahnhofstraße in Holzminden im Landkreis Holzminden ist es am Montag, 19. Oktober 2026, gegen 12.40 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen drei Männern gekommen, bei der nach Angaben der Polizei ein Messer im Spiel war. Beteiligt waren Männer im Alter von 26, 28 und 30 Jahren. Zwei Personen wurden verletzt.
Der 30-Jährige erlitt laut Polizei schwere Stichverletzungen, die nicht lebensbedrohlich seien. Er kam in ein Krankenhaus. Der 26-Jährige wurde leicht verletzt und behandelt.
Zwei Festnahmen
Den 26-Jährigen nahm die Polizei noch am Ort des Geschehens fest. Der 28-Jährige flüchtete zunächst, wurde nach Polizeiangaben aber am Nachmittag in Stadtoldendorf, ebenfalls im Landkreis Holzminden, festgenommen.
Im Zuge des Einsatzes durchsuchten Beamte eine nahe gelegene Garage. Dort stellten sie nach eigenen Angaben Mobiltelefone, Betäubungsmittel, ein hochwertiges E-Bike sowie einen als gestohlen gemeldeten E-Scooter sicher. Ob diese Funde mit der Auseinandersetzung in Zusammenhang stehen, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Die Bahnhofstraße war während des Einsatzes zeitweise gesperrt.
Polizei bittet um Hinweise
Die genauen Umstände der Tat sind nach Angaben der Polizei noch Gegenstand der Ermittlungen. Zeugen, die Angaben zu dem Geschehen machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05531-9580 zu melden. Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden hat eine weitere Meldung angekündigt.
Welche Messer man nicht bei sich tragen darf
Unabhängig vom konkreten Fall regelt das Waffengesetz, welche Messer in der Öffentlichkeit nicht geführt werden dürfen. Nach § 42a WaffG ist das Führen von Einhandmessern sowie von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimetern grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten etwa beim Transport in einem verschlossenen Behältnis oder bei einem berechtigten Interesse, zum Beispiel im Beruf, beim Sport oder bei der Brauchtumspflege (§ 42a WaffG).

