Auf der B 83 zwischen Emmerthal und Hameln ist am Dienstag, 20. Oktober 2026, ein Autofahrer durch seine Fahrweise aufgefallen. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden meldete ein Zeuge gegen 22.10 Uhr einen Pkw, der in Schlangenlinien unterwegs gewesen und mehrmals auf die Gegenfahrbahn geraten sei.
Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer habe der Zeuge nicht beobachtet. Eine Streife stellte das Fahrzeug schließlich im Hamelner Stadtgebiet.
Fahrer verweist auf Erschöpfung
Der 39 Jahre alte Fahrer erklärte seine Fahrweise laut Polizei damit, dass er nach der Arbeit erschöpft gewesen sei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten nach eigenen Angaben deutliche Ausfallerscheinungen bei ihm fest.
Einem Urinvortest stimmte der Mann freiwillig zu. Das Ergebnis war nach Angaben der Polizei positiv auf THC, den Wirkstoff von Cannabis. Anschließend wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Führerschein beschlagnahmt
Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des 39-Jährigen und leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein. Welcher Tatvorwurf im Einzelnen erhoben wird, teilte die Polizei nicht mit.
Cannabis am Steuer: Grenzwert und Straftat
Seit der Teillegalisierung von Cannabis gilt im Straßenverkehr ein fester THC-Grenzwert. Nach § 24a Absatz 1a des Straßenverkehrsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl im Blutserum 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter oder mehr nachgewiesen werden. Das Gesetz sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 3.000 Euro vor, bei gleichzeitigem Alkoholkonsum bis zu 5.000 Euro (§ 24a StVG). Ein Urinvortest gibt dabei nur einen ersten Hinweis; maßgeblich ist das Ergebnis der Blutuntersuchung.
Vom bloßen Grenzwertverstoß zu unterscheiden ist die Straftat: Wer infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach § 316 Strafgesetzbuch strafbar. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor (§ 316 StGB). Kommt es zu einer konkreten Gefährdung anderer, greift § 315c StGB mit einem höheren Strafrahmen. Ob und welcher Vorwurf im vorliegenden Fall zutrifft, klären die Ermittlungen.

