Nach einem Streit in Hessisch Oldendorf hat die Polizei am Donnerstag, 8. Oktober 2026, gegen 20.20 Uhr eine Druckgaspistole sichergestellt. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden soll ein 41-jähriger Mann die Waffe während einer Auseinandersetzung gezeigt und auf eine andere Person gerichtet haben.
Zwei Streitigkeiten an einem Abend
Den Angaben zufolge begann der Konflikt gegen 19 Uhr. Der 41-Jährige und drei junge Frauen im Alter von 16 bis 18 Jahren sollen sich gegenseitig beleidigt haben.
Etwa eine Stunde später kamen die Frauen gemeinsam mit zwei Männern im Alter von 19 und 22 Jahren zur Wohnung des 41-Jährigen. An der Tür kam es erneut zum Streit. Dabei soll der Mann die Pistole in Richtung der Gruppe gehalten haben. Die Gruppe verließ daraufhin das Treppenhaus.
Sowohl eine der Frauen als auch der 41-Jährige riefen anschließend die Polizei. Die Frau meldete nach Polizeiangaben eine Bedrohung mit einer Schusswaffe. Der Mann gab an, er sei bedrängt worden, und räumte demnach ein, die Waffe auf einen der Männer gerichtet zu haben.
Waffe im Schuhschrank
Die Beamten fanden die Pistole in einem Schuhschrank. Es handelt sich nach Angaben der Polizei um eine mit CO2 betriebene Druckgaspistole. Im Magazin befanden sich 13 Stahlkugeln, eine CO2-Kartusche war nicht eingesetzt.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem 41-Jährigen ergab laut Polizei einen Wert von mehr als einem Promille.
Bedrohung: Was das Strafgesetzbuch vorsieht
Wer einen anderen Menschen mit einer Tat gegen seine körperliche Unversehrtheit, seine persönliche Freiheit oder andere geschützte Rechtsgüter bedroht, kann sich nach § 241 StGB strafbar machen. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, bei der Drohung mit einem Verbrechen bis zu zwei Jahren (§ 241 StGB). Ob ein solcher Tatbestand hier erfüllt ist und welche Rolle die Schilderung des 41-Jährigen spielt, er sei bedrängt worden, ist Gegenstand der Ermittlungen.

