Reagieren binnen sieben Tagen: Mit dieser Frist in Briefen versuchen Betrüger derzeit, an Daten von Kunden der Volksbank Hameln-Stadthagen zu kommen. Die Bank warnt vor gefälschten Schreiben in ihrem Namen. Geschäftskunden werden darin aufgefordert, ihre Gewerbeanmeldung zu bestätigen, Privatkunden sollen persönliche Daten angeben. In einer Variante führt ein QR-Code auf eine Seite der Täter. Auch der Name des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wird missbraucht.
„Bei diesem Brief handelt es sich um eine Fälschung!“, schreibt die Bank auf ihrer Startseite über das Schreiben zur Gewerbeanmeldung. Auf ihrer Seite mit Phishing-Meldungen beschreibt sie am Freitag, 23. Oktober 2026, die QR-Code-Masche genauer. Fachleute nennen sie Quishing. Die Briefe behaupten, ohne eine Überprüfung der Kundendaten würden der Zugang zur VR-BankingApp, zum Online-Banking und zu VR-SecureGo abgeschaltet und Zahlungen gestoppt. Wer den Code mit dem Handy scannt, landet auf einer angeblichen Verifizierungsseite. Dort werden Zugangsdaten, VR-NetKey, PIN und weitere persönliche Daten abgefragt.
Warum der Brief an Firmen glaubwürdig wirkt
Gerade die Variante für Geschäftskunden ist geschickt gemacht. Banken müssen ihre Kunden tatsächlich regelmäßig überprüfen. Das Geldwäschegesetz verpflichtet sie in § 10, die Geschäftsbeziehung laufend zu überwachen und dafür zu sorgen, dass Dokumente, Daten und Informationen über ihre Kunden „im angemessenen zeitlichen Abstand“ aktualisiert werden. Die Bitte um eine aktuelle Gewerbeanmeldung wirkt deshalb nicht von vornherein ungewöhnlich.
Die Grenze liegt bei den Zugangsdaten. „Kreditinstitute fordern grundsätzlich keine vertraulichen Daten per E-Mail oder per Telefon oder per Post von Ihnen an“, heißt es bei der Polizeilichen Kriminalprävention. PIN, TAN oder Passwort gehören in keinen Brief und auf keine Seite, die man über einen QR-Code erreicht.
Nicht die erste Welle bei der Volksbank
Gefälschte Bankpost ist bei der Volksbank Hameln-Stadthagen ein wiederkehrendes Thema. Ihre Warnliste reicht zurück bis November 2024, als erstmals Briefe mit QR-Codes auftauchten. Im September 2025 sollten Kunden per Brief ihr TAN-Verfahren SecureGo „synchronisieren“, im Dezember 2025 beriefen sich Fälscher auf neue Regeln im Zahlungsverkehr. Im März 2026 warnte die Bank vor Schreiben, die zur Zahlung angeblicher Gewinnspiel- oder Zeitungsabos drängten oder ein Update der App SecureGo plus verlangten. Manche gaben sich als Volksbank in Berlin oder als Anwaltskanzlei aus.
Auch der Name des BVR tauchte schon einmal auf: Im Oktober 2025 kursierten E-Mails mit angeblichen Festgeldangeboten des Verbands. Die Bank stellte damals klar, der BVR sei der Spitzenverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken und biete selbst keine Finanzprodukte an.
Code schon gescannt: Was jetzt hilft
Die Bank rät, auf die Forderungen nicht einzugehen und keine QR-Codes aus solchen Briefen zu scannen. PIN und TAN gibt man nie heraus. Online-Banking ruft man nur über die VR Banking App oder die selbst eingetippte Internetadresse auf. Bei Zweifeln hilft ein Anruf bei der eigenen Filiale über eine bekannte Nummer, nicht über eine aus dem Brief.
Wer bereits gescannt oder Daten eingegeben hat, sollte Karte und Online-Banking sofort sperren lassen. Die Bank bietet dafür auf ihrer Website die Funktion „Karte und Online-Banking sperren“. Der zentrale Sperr-Notruf ist die 116 116. Die Volksbank weist allerdings darauf hin, dass falsche Bankmitarbeiter bei Anrufen oft die Nummer der echten Bank oder die 116 116 im Display anzeigen lassen. Die Rufnummer wird dabei gefälscht. Selbst wählen ist sicher, einem eingehenden Anruf mit dieser Nummer sollte man nicht trauen.
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