StartKorruption & BehördenversagenKommentar: Die letzte Ausfahrt für Claudio Griese

Kommentar: Die letzte Ausfahrt für Claudio Griese

Eine Wohnungstür ist kein Kavaliersdelikt. Zwei sind ein Skandal. In der Koppenstraße jedoch hat jemand entschieden, die Verfassung komplett beiseitezuschieben und einfach zu machen: Tür um Tür, Keller um Keller, am Ende eine Wand durchschlagen – ohne Beschluss, ohne Grundlage, ohne Halt. Es stellt sich nicht die Frage, ob hier Fehler passierten, sondern was aus ihnen folgt.

Zählen wir zunächst, was am 11. Juni in der Koppenstraße in Hameln geschah. Aufgebrochen wurden in der Koppenstraße: Zwei Wohnungstüren. Der Dachboden. Die Kellereingangstür. Fünf einzelne Kellerparzellen. Und schließlich eine neu errichtete Trockenbauwand – durchschlagen, mutmaßlich weil die Vollzugsbeamten des Ordnungsamts dahinter irgendetwas vermuteten. Macht in Summe neun gewaltsam geöffnete Einheiten und eine durchschlagene Wand. Für nichts davon – für keine einzige dieser Maßnahmen – lag ein richterlicher Beschluss vor.

Das letzte Detail verdient es, langsam gelesen zu werden. Eine neu errichtete Trockenbauwand wurde durchschlagen, einzig logische Erklärung: Weil jemand dahinter etwas vermutete. Das ist nicht mehr Gefahrenabwehr. Das ist nicht einmal mehr ein auf Tatsachen gestützter Verdacht. Das ist das blanke Hineinschlagen in fremdes Eigentum, um überhaupt erst herauszufinden, ob es einen Anlass geben könnte – reine Gefahrenerforschung, die das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz an keiner Stelle deckt. Wer ohne jegliche Rechtsgrundlage eine Wand aufschlägt – auf den bloßen Verdacht hin, es könnte dort irgendetwas Spannendes geben – hat den Boden des Rechtsstaats verlassen und ihn durch die schiere Lust am Zugriff ersetzt. Und den Job verfehlt.

Die Sprache der Verharmlosung

Man hat in Hameln zunächst von einer „Kontrolle“ gesprochen. Die Polizei nannte ihren Part „Amtshilfe“. Beide Worte hatten eine Aufgabe: das Geschehen kleiner erscheinen zu lassen, als es war. Eine „Kontrolle“ bricht keine Türen auf. Eine „Kontrolle“ reißt keine Wände ein. Was hier geschah, war ein massiver, vielfacher Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung – jenes Grundrecht, das Artikel 13 des Grundgesetzes an den Anfang stellt mit dem schlichten Satz: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Jede einzelne der neun Einheiten ist ein eigenständig geschützter Raum. Jede hätte ihre eigene Rechtfertigung gebraucht. Keine hat eine bekommen.

Es gehört zu den ältesten Einsichten des Rechtsstaats, dass die Beweislast für die Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs nicht beim Bürger liegt, der ihn erduldet, sondern bei der Behörde, die ihn anordnet. Diese Stadt schuldet ihren Bürgern keine Erklärung, weil eine Zeitung lästig fragt. Sie schuldet sie, weil sie in einem Rechtsstaat handelt, in dem das Aufbrechen einer Wohnungstür nicht der Normalfall ist, sondern die rechtfertigungsbedürftige Ausnahme.

Der Vergleich, der sich aufdrängt

Hameln kennt diese Konstellation bereits. Am 17. Oktober 2024 kam es hier zu einer Durchsuchung, deren Verfassungswidrigkeit ein rechtswissenschaftliches Gutachten festgestellt hat und derentwegen die Staatsanwaltschaft Hannover heute wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung gegen Beamte der Kriminalpolizei Hameln ermittelt. Die Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn, in deren Verantwortungsbereich jener Vorgang fällt, hatte über Monate die Gelegenheit, das Geschehene aufzuarbeiten, einzuräumen, zu korrigieren. Sie hat jede dieser Ausfahrten verpasst. Sie hat geschwiegen, abgewiegelt, Presseanfragen zu mutmaßlichen Grundrechtsverstößen ihrer Beamten grundsätzlich unbeantwortet gelassen. Das Ergebnis ist ein Makel, den sie nie wieder loswird – weil der Zeitpunkt, an dem aus einem Fehler ein bewältigter Fehler hätte werden können, unwiderruflich verstrichen ist.

Genau an dieser Weggabelung steht jetzt Oberbürgermeister Claudio Griese.

Das Zwischenergebnis

Es wäre unredlich, dem Oberbürgermeister die Rechtsverstöße vorzuwerfen – die Maßnahme selbst lag im operativen Handeln des Ordnungsamts. Was ihm zuzurechnen ist, beginnt mit dem Moment, in dem er von den Vorgängen erfuhr. Und hier bleibt das erste Zwischenergebnis – die erste Antwort der Stadt – weit hinter dem zurück, was nötig gewesen wäre. Dass die Stadt die organisatorische Verantwortung übernommen und eine interne Untersuchung eingeleitet hat, ist ein richtiger erster Schritt – aber eben nur der erste. In derselben Stellungnahme blieb jede konkrete Frage offen: Welche Befugnisnorm trug das Aufbrechen? Lag eine richterliche Anordnung vor? Wer ordnete die Öffnung an? Und jetzt zusätzlich: Wie rechtfertigt die Stadt das Durchschlagen einer Trockenbauwand auf bloßen Verdacht? Die Antworten wurden vertagt – auf „die kommende Woche“.

Es lohnt, das Gewicht des Vorgangs nüchtern zu benennen: In zehn Jahren Amtszeit von Claudio Griese hat es keinen gravierenderen Fall mutmaßlicher Grundrechtsverstöße im Verantwortungsbereich der Stadt Hameln gegeben. Neun gewaltsam geöffnete Einheiten, eine durchschlagene Trockenbauwand, kein einziger Beschluss – eine Dimension, die in dieser Amtszeit ohne Beispiel ist. Eben deshalb wird hier besonders genau hingeschaut, und eben deshalb wiegt jede Verzögerung schwerer als sonst.

Denn die Wahrung und Verteidigung der Grundrechte ist nicht eine Aufgabe unter vielen, sondern die oberste Priorität einer jeden Leitung der Exekutive. Wer an der Spitze einer Verwaltung steht, deren Ämter in Wohnungen eingreifen können, trägt zuerst und vor allem die Verantwortung dafür, dass diese Eingriffe innerhalb des Rechts bleiben. Wer Grundrechte so ernst nimmt, wie die Stadtverwaltung es versichert, der sollte ihre mögliche Verletzung nicht von Woche zu Woche weiterreichen. Das ist der Maßstab, an dem sich das endgültige Ergebnis wird messen lassen müssen.

Gelbe Karte

Das ist die gelbe Karte. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine gelbe Karte ist eine Verwarnung, die im Spiel bleibt – sie nimmt niemanden aus dem Spiel, aber sie ist die unübersehbare Ansage, dass es jetzt auf das ankommt, was als Nächstes geschieht. Anders als Wulff-Bruhn hat Griese die letzte Ausfahrt noch vor sich. Sie liegt unmittelbar voraus, am Ende der angekündigten Untersuchung. Und sie ist schmal.

Vier Dinge muss diese Untersuchung am Ende liefern, sonst ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie steht:

Erstens: die klare Einräumung der Rechtswidrigkeit. Keine Sprachfiguren mehr von „Kontrollen“, die Türen aufbrechen. Kein „sollten Fehler gemacht worden sein“ im Konjunktiv. Wer neun Einheiten ohne Beschluss aufbricht und eine Trockenbauwand durchschlägt, der hat nicht „möglicherweise“ Fehler gemacht. Die Stadt muss benennen, dass hier rechtswidrig in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen wurde – ohne Wenn, ohne Verzögerung, ohne den Rückzug ins Vage.

Zweitens: Personelle und dienstrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen. Dieser Einsatz war kein Unglück, das über die Stadt kam. Er wurde, nach ihrer eigenen Auskunft, über Wochen geplant. Es gab eine Stelle, die ihn so konzipiert hat, wie er ablief: ohne richterlichen Beschluss, ohne tragfähige Rechtsgrundlage für jede einzelne der betroffenen Einheiten, mit dem Auftrag oder der Billigung, Türen aufzubrechen und am Ende sogar eine frisch errichtete Wand zu durchschlagen. Die Feuerwehr stand nicht zufällig mit schwerem Gerät bereit. Wer eine solche Maßnahme anordnet, verantwortet sie auch. Es genügt nicht, dass „die Stadt“ abstrakt Verantwortung übernimmt, während die konkrete anordnende Stelle im Kollektiv verschwindet. Verantwortung, die niemand persönlich trägt, trägt am Ende niemand.

Was daraus folgt, hängt vom Status der Beteiligten ab, ist aber in jedem Fall mehr als eine interne Aktennotiz: Gegen verbeamtete Bedienstete ist die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nach dem Niedersächsischen Disziplinargesetz zu prüfen, dessen Maßnahmen je nach Schwere von der Geldbuße bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen; bei tarifbeschäftigten Mitarbeitern stehen die arbeitsrechtlichen Mittel bis zur Kündigung zur Verfügung. Wer Konsequenzen scheut, weil sie unbequem sind, signalisiert seinen eigenen Mitarbeitern, dass der Bruch von Grundrechten folgenlos bleibt. Das wäre das verheerendste aller denkbaren Signale.

Drittens: die vollständige Wiedergutmachung – von Amts wegen, nicht auf Klage. Aufgebrochene Türen, zerstörte Kellerverschlüsse, eine durchschlagene Wand: Diese Schäden gehören ersetzt, ohne dass die Geschädigten den Weg über ein Amtshaftungsverfahren erzwingen müssen. Und sie haben Anspruch auf mehr als eine Bitte um Entschuldigung – sie haben Anspruch auf eine ehrliche, unmissverständliche Entschuldigung, verbunden mit der Zusage, dass die Stadt für das von ihr verursachte Unrecht einsteht. Der materielle Schaden ist dabei das Geringste; der Eingriff in das Grundrecht ist das Eigentliche.

Viertens: strukturelle Maßnahmen, die eine Wiederholung ausschließen. Wer im Ordnungsamt darf unter welchen Voraussetzungen eine Wohnung betreten? Wo verläuft die Grenze zur Durchsuchung, und wer stellt vor jedem Einsatz mit Wohnungsbezug sicher, dass der Richtervorbehalt gewahrt bleibt? Es braucht eine klare Dienstanweisung, eine verpflichtende rechtliche Vorabprüfung und eine Schulung der Vollzugskräfte an genau jener Grenze, die hier so vollständig missachtet wurde. Eine Untersuchung, die mit Bedauern endet und ohne Struktur, hat nichts verändert.

Die letzte Ausfahrt

Wir haben den Finger früh in die Wunde gelegt – bereits am Mittag des 12. Juni haben wir die Pressestelle im Kontext unserer Anfrage über unsere erheblichen rechtlichen Bedenken informiert, genauer gesagt über unsere Rechtsauffassung, wonach die Maßnahme vollständig rechts- und verfassungswidrig gewesen ist und einen Fragenkatalog übersandt. Was als Antwort folgte, war juristisch nicht tragfähig. Es wurde eine Untersuchung angekündigt und eingeleitet, doch auch das Zwischenergebnis vermochte keinen der Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu zerstreuen – im Gegenteil. Wir haben daraufhin erneut auf die Unzulänglichkeit der Begründung und die Rechts- und Verfassungswidrigkeit der Maßnahme hingewiesen und einen dezidierten Fragenkatalog zur rechtlichen Einordnung übersandt. Die Prüfung dauere an, wurde uns mitgeteilt, in der kommenden Woche werde das Endergebnis vorliegen.

Jetzt liegt es allein bei Oberbürgermeister Claudio Griese, ob aus diesem Vorgang eine bewältigte Krise wird oder ein zweiter Dauerschaden im Ansehen der Hamelner Behörden. Wer die Rechtswidrigkeit benennt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, den Schaden ersetzt und dafür sorgt, dass sich so etwas nie wiederholt, der wird als jemand erinnert werden, der in der Stunde der Prüfung für den Rechtsstaat eingestanden ist. Wer den bequemeren Weg wählt – Normalisierung durch Schweigen, Verweigerung vollständiger Aufklärung –, der trifft dieselbe Entscheidung, die die Polizeipräsidentin bereits getroffen hat und wird sich fragen lassen müssen, auf welcher Grundlage der Wähler ihm die Wahrung – und Verteidigung – von Grundrechten anvertrauen soll.

Hier steht die Tür noch offen; im Unterschied zu allem, was in der Koppenstraße geschah, ist es diese eine Tür, die niemand für ihn aufbrechen muss. Er muss nur hindurchgehen, bevor sie sich schließt.

Dossier Hameln bleibt an dem Vorgang dran und wird über das Ergebnis der städtischen Untersuchung berichten.

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