Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag ist ein Kommentar. Die dargestellten Fakten sind belegt und mit Quellen versehen; die Schlussfolgerungen sind die des Autors. Der Autor hat die im Beitrag genannte Fachaufsichtsbeschwerde selbst eingereicht; Näheres am Ende des Beitrags. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Stephan Manke ist seit 2013 Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung. Am 11. März 2026 hat sein Haus eine Fachaufsichtsbeschwerde dieser Redaktion als unbegründet verworfen. Die Beschwerde betraf die Frage, ob die Polizeidirektion Göttingen eine Durchsuchung aufgearbeitet hat, die ein Gutachten als verfassungswidrig bewertet. Der Bescheid geht auf das Gutachten nicht ein.
Dieser Kommentar fragt, ob die Person, die über diese Beschwerde entschieden hat, für eine solche Entscheidung geeignet war. Anlass ist ein Vorgang aus dem Jahr 2021, den das Politikjournal Rundblick 2024 aufgedeckt und das Verwaltungsgericht Braunschweig bewertet hat.

Goslar 2021
Oliver Junk, CDU, war Oberbürgermeister von Goslar und kämpfte im Herbst 2021 um seine Wiederwahl gegen die SPD-Kandidatin Urte Schwerdtner. Neun Tage vor der Stichwahl berichtete die Goslarsche Zeitung, das Innenministerium habe ein Disziplinarverfahren gegen Junk eingeleitet.
Nach den vom Rundblick veröffentlichten internen Dokumenten hatten die zuständigen Fachbeamten des Ministeriums das Verfahren für rechtlich unzulässig gehalten. Die Referatsleiterin der Kommunalaufsicht, Maja Kummer, hielt schriftlich fest, bei den bestehenden Zweifeln dürfe „m.E. (noch) kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden“. Ein Kollege schrieb, die Einleitung sei „rechtlich derzeit nicht möglich“. Ein weiterer Beamter formulierte: „Wir haben – entsprechend der transportierten Erwartung – nach einer Möglichkeit gesucht, über diese rechtliche Hürde hinwegzukommen.“
Manke war zu diesem Zeitpunkt Mitglied im Goslarer SPD-Unterbezirksvorstand. Er hat vor dem Innenausschuss des Landtags im Februar 2024 eingeräumt, den Entwurf einer Ministeriumsantwort an die Goslarsche Zeitung persönlich redigiert zu haben, und dass er im August 2021 mit dem SPD-Ratsherrn telefoniert hatte, der den Fall gegen Junk im Stadtrat angestoßen hatte. Er hat erklärt, das Verfahren habe intern bereits „festgestanden“.
Junk verlor die Stichwahl am 24. September 2021. Kummer arbeitet heute im Umweltministerium; das Innenministerium erklärt, sie habe eine andere Aufgabe wahrnehmen wollen. Ob ihr Wechsel mit ihrem Widerspruch zusammenhängt, ist nicht belegt.
Das Urteil
Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte am 18. Januar 2024 fest (Az. 11 A 1/23), dass für den zentralen Vorwurf gegen Junk, den Vorwurf der Aktenmanipulation, ein gesetzliches Maßnahmeverbot nach § 16 Abs. 1 NDiszG bestand. Dieser Vorwurf durfte nicht als Dienstvergehen festgestellt werden. Hinsichtlich der übrigen Vorwürfe wies das Gericht Junks Klage ab.
Das Gericht hat nicht festgestellt, dass die Einleitung des Verfahrens insgesamt rechtswidrig war. Es hat festgestellt, dass der politisch wirksamste Teil des Verfahrens auf einem Vorwurf beruhte, für den ein Einleitungsverbot bestand, so wie die Fachabteilung es intern vorhergesagt hatte.
Der CDU-Abgeordnete Christoph Plett forderte im Innenausschuss eine Gegenüberstellung von Manke und Kummer. Nach Kenntnis der Redaktion hat sie nicht stattgefunden. Manke ist weiterhin Staatssekretär.
Hameln 2026
Am 14. Januar 2026 hat der Autor dieses Beitrags beim Innenministerium Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Gegenstand: ob die Polizeidirektion Göttingen die Durchsuchung vom 17. Oktober 2024 in Hameln aufgearbeitet hat. Der Beschwerde lag das Gutachten von Prof. Dr. Volker Erb bei, das die Durchsuchung als rechts- und verfassungswidrig bewertet und feststellt, dass entlastende Kontrollberichte nicht in die dem Gericht vorgelegte Akte aufgenommen wurden. Diese Bewertung ist gutachterlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung eingeleitet.
Die Beschwerde durchlief nach Kenntnis der Redaktion den Dienstweg: Sachbearbeitung im Referat 25, Referatsleitung, am 16. Februar 2026 Landespolizeipräsident Brockmann und Staatssekretär Manke.
Am 11. März 2026 erging der Bescheid: Die Beschwerde sei unbegründet. Das Gutachten wird nicht erwähnt. Der Bescheid verweist auf das Justizministerium. Das Justizministerium hat über Polizeibeamte keine Disziplinarbefugnis; diese liegt beim Innenministerium. Warum der Bescheid dennoch auf das Justizministerium verweist, erklärt er nicht.
Die Redaktion hat das Innenministerium um Stellungnahme gebeten, mit Frist bis 1. April 2026.
Die Frage
Ein Staatssekretär, der 2021 gegen den schriftlichen Rat seiner Fachabteilung ein Disziplinarverfahren einleiten ließ und dessen Vorgehen ein Verwaltungsgericht in seinem Kern beanstandet hat, entscheidet 2026 über eine Fachaufsichtsbeschwerde, die fragt, ob eine nachgeordnete Behörde ein Gutachten ignoriert hat. Der Bescheid ignoriert das Gutachten.
Das ist der Befund. Was er bedeutet, ist die Frage dieses Kommentars.
Nach Auffassung des Autors zeigt der Fall Goslar, dass Manke bereit war, eine rechtliche Bewertung seiner Fachabteilung beiseitezuschieben, wenn das Ergebnis nicht dem entsprach, was erwartet wurde. Der Fall Hameln zeigt einen Bescheid, der die zentrale Grundlage der Beschwerde nicht erwähnt. Ob beides denselben Grund hat, kann der Autor nicht belegen. Dass beides dieselbe Wirkung hat, nämlich dass eine fachliche Prüfung nicht stattfindet, ist dokumentiert.
Innenministerin Daniela Behrens ist über beide Vorgänge informiert. Ob sie Konsequenzen zieht, ist ihre Entscheidung. Der Autor hält es für eine Frage, die der Landtag stellen sollte.
Dank & Quellen
Die Recherchen zum Fall Junk basieren auf exklusiven Berichten des Politikjournals Rundblick (Klaus Wallbaum): „Fall Junk: Die transportierte Erwartung belastet Staatssekretär Manke“, 1. Februar 2024, sowie „Einflussnahme auf OB-Wahl in Goslar? CDU hält Vorwurf gegen Staatssekretär aufrecht“, 23. Februar 2024, rundblick-niedersachsen.de, sowie dem Urteil VG Braunschweig, Az. 11 A 1/23, 18. Januar 2024.
Stand: 28. März 2026.
In eigener Sache: Der Herausgeber von Dossier Hameln, Tim Menke, ist Autor dieses Beitrags. Er hat die Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht, die das Innenministerium am 11. März 2026 verworfen hat. Er war von der Durchsuchung vom 17. Oktober 2024 selbst betroffen und wurde im zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Er hat das Gutachten von Prof. Erb in Auftrag gegeben. Diese persönliche Betroffenheit wird offengelegt, damit Leserinnen und Leser sie bei der Bewertung des Beitrags berücksichtigen können.
Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

