Was wäre wenn (2/5): Führungswechsel — Die Linie greift durch

8 Min. Lesezeit.

Folge 2: Bewährung | Maßgeschneiderte Profile schaffen Fakten vor Ort und ersticken Gegenwehr.

Was wäre wenn — Das Recherche-Szenario von Dossier Hameln

Dieser Text ist eine rechtsbasierte Doku-Fiktion. Alle Personen, Vorgänge und Aktenzeichen sind frei erfunden; die im Text erwähnten Beobachtungsbögen einer Partei sind Teil des Szenarios, nicht Behauptung über eine reale Partei. Die Gesetze, Zuständigkeiten und Verfahren, auf die der Text Bezug nimmt, existieren in Niedersachsen. Die geschilderte Anwendung ist Fiktion.

Serie: Teil 1: Evaluierung · Teil 2: Bewährung · Teil 3: Bedarf · Teil 4: Nicht zuzuordnen · Teil 5: Bestenauslese

Rückblick: 2026 bis 2027

Die Polizeidirektion Göttingen hatte im Mai 2027 den Landesparteitag der HfD in der Lokhalle geschützt. PPin Hollmann hatte die Gegenkundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz zugelassen und sich konstruktiv mit den Veranstaltern abgestimmt, dreihundert Meter entfernt, nach Versammlungsrecht und in Abstimmung mit der Stadt. Die Partei hatte das als „Einkesselung durch die Polizeiführung“ bezeichnet und im Landtag eine Anfrage gestellt: ob die Präsidentin die Sicherheit der Delegierten bewusst gefährdet habe. Die Landesregierung hatte geantwortet, die Einsatzführung sei rechtmäßig gewesen. Der innenpolitische Sprecher der HfD hatte im Plenum gesagt, man werde sich die Namen merken.

Die Polizeidirektion Lüneburg hatte im September 2027, drei Wochen vor der Wahl, gegen einen Landtagskandidaten der HfD ermittelt, Bedrohung eines Journalisten, § 241 StGB. PP Hagemann hatte die Ermittlungen nicht zurückgestellt, obwohl die Partei das schriftlich verlangt hatte, mit Hinweis auf den Wahlkampf. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben. Der Kandidat war gewählt worden. Er saß jetzt im Innenausschuss.

Der Zwischenbericht der Projektgruppe empfahl die Zusammenlegung von vier Direktionen zu zwei. Die vier waren Göttingen, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg. Die beiden, deren Sitz entfiel, waren Göttingen und Lüneburg. Die Begründung nannte Führungsspannen, Fallzahlen und die Verkehrsanbindung der Standorte. Sie nannte keine Namen. Sie musste nicht.

Die Inspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden hatte seit 2004 zur Polizeidirektion Göttingen gehört. Ab Juli würde sie zu Braunschweig gehören.

12. März 2028, 02:40 Uhr

Brandsatz gegen die Fassade eines Wohnhauses am Kurpark in Bad Pyrmont. Flasche, Lappen, Benzin, die Scheibe im Erdgeschoss geplatzt, das Feuer von den Bewohnern selbst gelöscht. Im Haus wohnte Tariq al-Husseini mit seiner Frau und drei Kindern, syrische Staatsangehörige, seit 2016 in Bad Pyrmont. Er arbeitete als Fachkrankenpfleger auf der internistischen Intensivstation des Sana-Klinikums. Die Jüngste, drei Jahre alt, lag mit Rauchvergiftung im Krankenhaus. Ein Nachbar hatte ein Auto wegfahren sehen, dunkel, Kombi.

KHKin Wendland stand um halb fünf mit EKHK Oestmann vor dem Haus. An der Wand nichts geschrieben, kein Symbol, kein Bekennerschreiben. Der Vater stand in Hausschuhen auf der Straße und sagte, er habe keine Feinde, er komme gerade aus der Schicht.

Oestmann forderte am Vormittag die Videoaufzeichnungen einer Tankstelle an der Kreuzung dreihundert Meter weiter an. Die Aufzeichnung kam nach neun Tagen: um 02:44 Uhr ein dunkler Kombi Richtung Bundesstraße, Kennzeichen zur Hälfte lesbar, auf der Heckscheibe ein Aufkleber. Die Bildtechnik in Hildesheim holte ihn schemenhaft heraus. Ein Symbol, das man im FK 4 kannte. Nicht verboten, nicht strafbar, im rechten Milieu getragen.

Die Halteranfrage mit dem Teilkennzeichen ergab dreiundvierzig Fahrzeuge in Niedersachsen. EKHK Oestmann ließ sie abarbeiten, nach Entfernung zum Tatort. Bis Ende März waren zwölf geprüft, ohne Ergebnis. Es blieben einunddreißig.

23. März 2028

Das Protokoll der Verbändeanhörung zur Neuordnung der Polizeidirektionen, die im Februar im Innenministerium stattgefunden hatte, ging über den GdP-Verteiler ein. Wendland las es an ihrem Schreibtisch.

Die Präsidentin der Polizeidirektion Göttingen hatte zwanzig Minuten gesprochen. Andrea Hollmann hatte nicht gegen die Reform gesprochen; sie hatte Fragen gestellt. Wie die Führungsspanne einer Direktion mit zehn Inspektionen plus ZKI beherrschbar sein solle. Wie die Fachaufsicht über den Staatsschutz in einer Behörde derartiger Ausdehnung organisiert werde. Warum der Zwischenbericht die Erfahrungen der Reform von 2004 nicht ausgewertet habe. Sie hatte am Ende gesagt, sie trage die Reform mit, wenn die Fragen beantwortet seien.

Das Protokoll verzeichnete die Antwort des Staatssekretärs: Die Fragen würden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Der Präsident einer anderen Direktion, Ralf Hagemann, hatte in der Anhörung geschwiegen. Das Protokoll notierte: „Der Präsident der PD […] verzichtet auf eine mündliche Stellungnahme.“

2. April 2028

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Az. 21.1-01011/2028-4 — Hannover, 2. April 2028
Betr.: Neuordnung der Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen
Mit Wirkung vom 1. Juli 2028 werden die Polizeidirektionen Braunschweig und Göttingen zur Polizeidirektion Braunschweig-Göttingen mit Sitz in Braunschweig zusammengeführt. Die Polizeidirektionen Lüneburg und Oldenburg werden mit Wirkung vom selben Tag zur Polizeidirektion Nordwest mit Sitz in Oldenburg zusammengeführt. Die Ämter der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten der aufgelösten Direktionen entfallen mit Wirkung vom 30. Juni 2028. Die Dienstposten der Leitungen der Polizeiinspektionen werden neu bewertet und nach Maßgabe der Anlage 2 (Anforderungsprofile für Führungsdienstposten) ausgeschrieben. Die Beteiligung nach § 96 NBG und dem NPersVG ist erfolgt.

Der Erlass kam zehn Tage nach der Anhörung. Punkt drei las LPD Brandes in der Dienstbesprechung zweimal. „Alle“, sagte er ruhig. „Auch meiner.“

Er verlas die Anlage 2 nicht. PRin Sievers legte sie KHKin Wendland am Nachmittag wortlos auf den Schreibtisch.

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Anlage 2 zum Erlass vom 2. April 2028 — Auszug
Dienstposten: Leitung einer Polizeiinspektion (A 16)
Konstitutive Anforderungen: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt; mindestens drei Jahre Führungsverantwortung in einer Organisationseinheit des Einsatz- und Streifendienstes oder einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit innerhalb der letzten acht Jahre; Verwendungsbreite in mindestens zwei Polizeibehörden. Begründung: Die Leitung einer Polizeiinspektion erfordert aktuelle Erfahrung in der Führung vollzugsintensiver Einheiten.

Brandes war seit 2019 Inspektionsleiter, davor sechs Jahre im Landeskriminalamt. Er hatte in den letzten acht Jahren eine Polizeiinspektion geführt, aber weder Streife noch BFE. Das stand nicht im Anforderungsprofil.

In der Inspektion erfüllte es niemand aus dem Kriminaldienst. Dafür, so erfuhr Wendland von Meinberg aus dem MI, ein Beamter aus Goslar: Karsten Möller, zweiundfünfzig, früher BFE, davor Streifendienst Hannover.

„Er erfüllt das Profil für Hameln“, sagte Meinberg am Telefon. „Es ist für ihn geschrieben, aber wirklich unzulässig ist das letztlich nicht.“

12. Juni 2028

PPin Hollmanns Versetzung stand nicht in der Zeitung, sondern als schlichte Personalie im behördlichen Intranet.

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Az. 25.1-03050/2028 — Hannover, 12. Juni 2028
Frau Polizeipräsidentin Dr. Andrea Hollmann
Das Ihnen übertragene Amt der Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Göttingen entfällt mit Wirkung vom 30. Juni 2028 (Erlass vom 2.4.2028). Sie werden gemäß § 15 Abs. 1 BeamtStG i. V. m. § 28 Abs. 1 NBG mit Wirkung vom 1. Juli 2028 in das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung versetzt. Ihnen wird das Amt der Leiterin der Stabsstelle „Evaluierung Polizeiorganisation“ übertragen. Das Amt ist der Besoldungsgruppe B 2 zugeordnet und umfasst die Gesamtverantwortung für die Begleitung, Auswertung und Berichterstattung zur Neuordnung der Polizeidirektionen gegenüber der Hausleitung. Ihr Beamtenverhältnis auf Probe im Amt mit leitender Funktion (§ 5 NBG) endet mit dem Wegfall des Amtes. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Widerspruch und Anfechtungsklage haben nach § 54 Abs. 4 BeamtStG keine aufschiebende Wirkung.
Im Auftrage — Dr. Kraul

Die Stabsstelle hatte ein Büro im dritten Stock, eine halbe Sekretärin und den Auftrag, die Reform zu evaluieren, die sie abwickelte. PPin Hollmann behielt Besoldung, Titel und Status. Sie klagte vor dem Verwaltungsgericht.

„In zwei Jahren stellt ein Richter fest, dass die Stabsstelle nicht amtsangemessen ist“, sagte Meinberg kopfschüttelnd. „Nur gibt es die Direktion dann längst nicht mehr. Behördenauflösung ist reine Organisationsgewalt.“

14. Juni 2028

Das Interview füllte eine Seite in der Wochenendausgabe: PP Ralf Hagemann im Dienstsitz, Überschrift: „Diese Reform gefährdet die Sicherheit im Land.“ Er habe einen Eid auf die Verfassung geschworen, nicht auf eine Regierung.

KHK Peters vom FK 4 rief seine Kollegin KHKin Wendland am Sonntag an. „Endlich sagt es einer.“

„Er hat es an der falschen Stelle gesagt“, erwiderte sie. „PPin Hollmann hat im Verfahren Fragen protokolliert. Hagemann greift die Hausspitze in der Presse an. Das ist § 33 BeamtStG, Mäßigungsgebot. Genau die Vorlage, auf die Referat 25 gewartet hat.“

19. Juni 2028

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Az. 25.1-03061/2028 — Hannover, 19. Juni 2028
Herrn Polizeipräsidenten Ralf Hagemann
Ihnen wird gemäß § 39 Satz 1 BeamtStG aus zwingenden dienstlichen Gründen mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Die zwingenden dienstlichen Gründe ergeben sich aus Ihren in der Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 14.6.2028 veröffentlichten Äußerungen zur Neuordnung der Polizeidirektionen, die geeignet sind, das Vertrauen in die loyale Umsetzung der Organisationsentscheidungen des Dienstherrn durch die Behördenleitung zu beeinträchtigen und den Dienstbetrieb der Ihnen unterstellten Behörde im laufenden Reformprozess zu stören. Die Prüfung disziplinarrechtlicher Maßnahmen bleibt vorbehalten. Die sofortige Vollziehung ergibt sich aus § 39 Satz 1 BeamtStG. Dienstwaffe, Dienstausweis und dienstliche Zugangsberechtigungen sind unverzüglich abzugeben. Ihre Bezüge werden unverändert fortgezahlt.
Im Auftrage — Dr. Kraul

Fünf Tage nach dem Interview war Hagemann suspendiert. Die Bezüge liefen weiter. Am 4. September leitete das Ministerium das Disziplinarverfahren ein, am 30. September folgte die vorläufige Dienstenthebung. Sein Eilantrag beim VG Hannover reiht sich ein in zahlreiche Fälle fraglicher Personalentscheidungen.

1. Juli 2028

Die PD Braunschweig-Göttingen nahm die Arbeit auf. Neue Polizeipräsidentin wurde Birgit Ahrens, zuvor Ministerialrätin im Innenministerium und Parteimitglied der ersten Stunde. Ihre Antrittsrede vor den Führungskräften wurde per Video übertragen: Sie sprach über Bürgernähe, Verlässlichkeit und den Schwerpunkt auf operativem Vollzug. Kein Wort über Göttingen oder Hollmann.

Die Leitung der Inspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden führte vorerst kommissarisch Polizeirätin Sievers. Auf die neu bewertete Stelle bewarb sich Brandes mangels Eignungsprofils gar nicht erst. Karsten Möller reichte seine Bewerbung am ersten Tag ein.

Am 18. Juli traf Brandes’ Verfügung ein: Versetzung an die ZPD Hannover, Stabsbereich Reformbegleitung, A 16, sofort vollziehbar. Brandes wohnte seit dreißig Jahren in Hameln.

1. September 2028

Der neue Geschäftsverteilungsplan trat in Kraft. EKHK Thomas Oestmann übernahm das FK 1, Kapitaldelikte. Das FK 4 führte ab sofort KHK Lars Windhorst aus Hannover – früher BFE, 2024 ein eingestelltes Disziplinarverfahren wegen einer Chatgruppe. Sticker und Memes mit NS-Bezug wurden dort verschickt.

„Eingestellt mangels Nachweis eigener Beiträge“, bemerkte Peters bitter. „Gilt das jetzt als Qualifikation?“

KHK Windhorst stellte sich freundlich vor und ordnete die achtundzwanzig offenen Vorgänge am Whiteboard neu – nach operativer Erfolgsaussicht. Plakatbeschädigungen der Regierungspartei rückten auf Platz eins bis drei. Der Brandsatz in Bad Pyrmont fiel auf Rang dreiundzwanzig:

„Tatmittel ohne Spurentreffer, Zeuge unkonkret, Teilkennzeichen mit 43 Haltern (12 geprüft, negativ), Aufkleber nicht eindeutig zuordenbar. Motivlage offen. Halterermittlung wegen Unverhältnismäßigkeit zurückgestellt.“

KHKin Wendland sprach das Symbol an, so offen sei die Motivlage wohl nicht.

„Das Symbol ist weder verboten noch ein Tatmittel“, entgegnete Windhorst sachlich. „Einunddreißig Halter abzuklappern bindet Kräfte für einen Ansatz, der vor Gericht nicht trägt.“

24. September 2028

Sievers kam nach Dienstschluss in Wendlands Büro.

„Der Verteilungsplan kam fertig zur Unterschrift aus Braunschweig“, stellte sie klar. „KHK Windhorst hat das Profil, EKHK Oestmann ist amtsangemessen untergebracht. Es gibt keinen Hebel dagegen. Und LPD Brandes hat heute den Antrag auf Ruhestand eingereicht. Sieben Komma zwei Prozent Abschlag, um die zwei Jahre bis zur Pension nicht in einem Stabsbereich ohne Arbeitsauftrag abzusitzen.“

30. September 2028

Polizeidirektion Braunschweig-Göttingen
Personalinformation Nr. 14/2028 — 30. September 2028
Leitender Polizeidirektor Jürgen Brandes ist mit Ablauf des 30.9.2028 auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt worden. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2028 wird Leitender Polizeidirektor Karsten Möller mit der Leitung der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden beauftragt.

Keine Verabschiedung. Am selben Vormittag lag ein amtliches Schreiben in Wendlands Postfach: Sicherheitserklärung zur Wiederholungsüberprüfung (Ü2). Datiert auf den 4. Oktober, gedruckt am 30. September.

Sie legte die Bögen neben die Tastatur und öffnete Vorgang dreiundzwanzig: die Halterliste mit einunddreißig Namen, die niemand mehr vernehmen würde.

Weiter zu Folge 3 — „Bedarf“

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