Der Bereich rund um den Hamelner Bahnhof ist seit dem 15.12.2023 ein „gefährlicher Ort“. Die amtliche Bekanntmachung hierzu stammt vom 14. Januar 2024, die Veröffentlichung erfolgte Ende Januar 2024 – zur Steigerung des Überraschungsmoments für mögliche Täter. Die Polizeidirektion Göttingen hat nun eine Zwischenbilanz der Kontrollen vorgelegt, die diese Einstufung ermöglicht. Sie ist Anlass, die Rechtsfigur dahinter genauer anzusehen – und die Frage, warum die Polizei sie für ein wichtiges Instrument der Gefahrenabwehr hält.
Warum Bahnhöfe im Fokus stehen
Bahnhöfe sind Orte besonderer Dichte: Auf engem Raum treffen täglich viele Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen, der Zugang ist frei, die Nutzung anonym. Nach einer Studie im Auftrag der Deutschen Bahn sind Bahnhöfe zwar nicht per se stärker mit Kriminalität belastet als andere Orte, prägend sind aber besondere Tatgelegenheiten, die mit der starken Frequentierung, der allgemeinen Zugänglichkeit und den spezifischen Nutzungsmustern zusammenhängen.
Dass die Sorge nicht unbegründet ist, zeigt das Sicherheitsempfinden: Nach der Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) des Bundeskriminalamts fühlen sich nachts nur rund 27 Prozent der Befragten an Bahnhöfen sicher – geringer ist das Sicherheitsempfinden an kaum einem anderen öffentlichen Ort.
Nach Medienberichten unter Berufung auf die Polizeistatistik wurden bundesweit im vergangenen Jahr zudem rund 27.800 Gewaltdelikte an Bahnhöfen erfasst, darunter etwa 980 Messerangriffe. Zugleich mahnen Fachleute zur Einordnung: Der Kriminologe Dirk Baier bezeichnet Bahnhöfe zwar als „Hotspots der Kriminalität“, weist aber darauf hin, dass die Gewalt dort auch deshalb besonders sichtbar wird, weil die Polizeipräsenz höher ist und mehr darüber berichtet wird – einen Großbahnhof, der eine No-go-Area wäre, gebe es in Deutschland nicht.
Genau hier setzt die Einstufung als gefährlicher Ort an. Sie gibt der Polizei die rechtliche Möglichkeit, an einem erkannten Brennpunkt präsent zu sein und zu kontrollieren, bevor aus einer diffusen Belastung eine konkrete Tat wird.
Was die Einstufung rechtlich bedeutet
Die Einstufung senkt die Schwelle für polizeiliche Maßnahmen. Wo sonst ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person erforderlich ist, genügt am gefährlichen Ort vorbehaltlich einer Ermessensprüfung der Aufenthalt. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG). Diese Vorschrift betrifft unmittelbar die Identitätsfeststellung an einem entsprechend eingestuften Ort.
Die weitergehenden Maßnahmen knüpfen daran an und haben jeweils eine eigene Grundlage. Die Durchsuchung von Personen richtet sich nach § 22 NPOG, die Durchsuchung mitgeführter Sachen nach § 23 NPOG; beide Vorschriften erfassen ausdrücklich auch Orte, die nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 eingestuft sind. Die Personendurchsuchung umfasst dabei die am Körper getragene Kleidung – etwa Hosen-, Jacken- und Manteltaschen –, die Sachdurchsuchung mitgeführte Behältnisse wie Rucksack, Handtasche oder Gepäck. Erst diese Vorschriften zusammen ergeben, was die Polizei hier – verkürzt – allein § 13 NPOG zuschreibt: dass am gefährlichen Ort Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen verdachtsunabhängig möglich sind. Für jede einzelne Maßnahme bleibt nach der Systematik des Gesetzes der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit maßgeblich.
Warum die Polizei die Instrumente für notwendig hält
Aus Sicht der Polizei sind verdachtsunabhängige Kontrollen ein zentrales Mittel dort, wo sich Kriminalität örtlich verdichtet. Drogenumschlagsorte etwa gelten in der Fachliteratur als typische Beispiele für gefährliche Orte, deren zeitweise Einrichtung sich nach polizeilicher Darstellung in besonders betroffenen Gebieten bewährt hat. Der Vorzug liegt darin, an einem als Brennpunkt erkannten Ort eingreifen zu können, ohne im Einzelfall einen konkreten Verdacht nachweisen zu müssen – dort, wo ein solcher Nachweis oft erst möglich wäre, wenn es bereits zu spät ist.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat solche Kontrollen wiederholt als notwendig verteidigt. Mit Blick auf Bahnhöfe betonte sie zuletzt, eine grundlegende Kontrollbefugnis sei – immer unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit – an Bahnhöfen absolut notwendig.
Hinzu kommt die Belastung der Einsatzkräfte. Nach Darstellung der Polizei treffen die Beamten an solchen Orten immer wieder auf Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden und Messer oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen. Bei keiner Kontrolle steht im Voraus fest, wen sie vor sich haben. Gerade hier liegt für die Polizei der Wert der zusätzlichen Befugnis: Die verdachtsunabhängige Durchsuchung erlaubt es, eine Waffe zu finden, bevor die Situation eskaliert – statt warten zu müssen, bis ein konkreter Verdacht besteht, der sich oft erst zeigt, wenn es zu spät ist. Aus dieser Sicht ist jedes der am Bahnhof sichergestellten Messer eines, das dem Zugriff entzogen wurde, bevor es in einer aufgeladenen Lage hätte eingesetzt werden können – gegen einen Beamten oder einen Unbeteiligten.
Die Bilanz am Hamelner Bahnhof
Nach Darstellung der Behörde wurden im Bereich des Bahnhofsvorplatzes zwischen dem 15.12.2023 und dem 23.07.2026 insgesamt 470 Personenüberprüfungen durchgeführt, also im Schnitt alle zwei Tage eine Personenüberprüfung, und in der Folge mindestens ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (eine Zahl nennt die Behörde nicht). Die Angabe bezieht sich ausdrücklich auf den Vorplatz; ob im übrigen eingestuften Bereich – umliegende Straßen, Zuwegungen und Bahnhofsgebäude – weitere Kontrollen stattfanden, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Über den gesamten Zeitraum hinweg konnten nach Angaben der Polizei am Hamelner Standort zwei Schreckschusswaffen, fünf Messer und weitere gefährliche Gegenstände sichergestellt werden, darunter Schlagringe, illegale Feuerwerkskörper sowie ein Teleskopschlagstock. Bei den Kontrollen nach dem Gefahrenabwehrrecht wurden laut Dewezet zudem 14 Verstöße gegen das Waffengesetz, 18 gegen das Betäubungsmittelgesetz und 40 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Ob auch die Sicherstellungen durch die 470 Personenüberprüfungen gewonnen wurden, teilt die Polizei nicht mit – laut Dewezet hat sie zwar 413 Ermittlungsverfahren eingeleitet, jedoch „unabhängig von den Polizeikontrollen“. Wir haben die PD Göttingen um Präzisierung ersucht.
Aus polizeilicher Sicht ist jede sichergestellte Waffe eine womöglich verhinderte schwere Tat – hinzu kommt die Abschreckung: Die Möglichkeit, kontrolliert zu werden, kann dazu führen, dass gefährliche Gegenstände gar nicht erst mitgeführt werden. Eine etwaige präventive Wirkung entzieht sich der reinen Trefferstatistik.
Was die Einstufung begründet
Die Einstufung umfasst nach Angaben der Polizei den Bahnhofsvorplatz, die umliegenden Straßen und Zuwegungen sowie das Bahnhofsgebäude. Als Begründung nennt die Polizeidirektion Straftaten insbesondere im Bereich der Rohheitsdelikte – einfache und gefährliche Körperverletzungen – sowie Eigentumsdelikte; bei den Täterinnen und Tätern habe es sich zumeist um Jugendliche und Heranwachsende gehandelt.
Präsidentin Tanja Wulff-Bruhn wird mit den Worten zitiert, die Polizei agiere an den Brennpunkten und warte nicht ab, „dass dort schwerste Straftaten begangen werden“; das Vorgehen sei einzelfallbezogen und werde individuell mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bewertet. Daneben verweist die Behörde auf ein Konzept zum Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement (FEBM) der Polizei Niedersachsen, das nach ihren Angaben am 1. April 2026 in Kraft getreten und phänomenunabhängig angelegt ist.
Wirkung und Kontrolle
Dass sichtbare Polizeipräsenz das Sicherheitsgefühl beeinflusst, wird zunehmend auch empirisch untersucht – mit teils überraschenden Ergebnissen. In der ersten randomisierten Kontrollstudie dieser Art in Deutschland untersuchte die Justus-Liebig-Universität Gießen gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Nordhessen und der Stadt Kassel ein Jahr lang, wie sich erhöhte Polizeipräsenz auf das Sicherheitsgefühl auswirkt. Dafür wurde das Stadtgebiet in Rasterzellen von 250 mal 250 Metern aufgeteilt; aus 953 bewohnten Zellen wurden 20 zufällig für die verstärkte Präsenz ausgewählt und 20 weitere als Kontrollzellen bestimmt, in denen sich nichts änderte. In den ausgewählten Zellen waren über zwölf Monate dreimal wöchentlich zwei Beamte je etwa 15 Minuten auf Fußstreife, der Funkwagen stand dabei sichtbar geparkt – ohne dass die Bevölkerung von dem Experiment wusste. Das Sicherheitsempfinden wurde über eine Panelbefragung vor und nach der Intervention erhoben: Rund 18.000 Personen wurden angeschrieben, die Rücklaufquote lag in der ersten Welle 2022 bei 25,5 Prozent, von denen gut ein Jahr später 61,8 Prozent erneut teilnahmen.
Das Ergebnis widersprach der Erwartung – zuvor hatten bei deutschlandweiten Befragungen rund zwei Drittel angegeben, sich mehr Präsenz zu wünschen. Tatsächlich stieg das Unsicherheitsgefühl der betroffenen Bürger. Projektleiter Tim Pfeiffer spricht von einem „Präsenz-Paradoxon“: Die Wahrnehmung von Polizei könne furchtsteigernd wirken, weil mehr Präsenz den Eindruck erwecke, es gebe mehr Probleme im Umfeld. Der Befund betrifft allerdings ausdrücklich die anlasslose Flächenbestreifung. Der Kasseler Ordnungsdezernent Heiko Lehmkuhl verwies im selben Zusammenhang darauf, dass die polizeiliche Präsenz an Hotspots, wo Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zur Tagesordnung gehören, von der Bevölkerung durchweg positiv bewertet werde – anders als die anlasslose Streife im Wohnviertel. Und Polizeipräsident Konrad Stelzenbach hielt dagegen, sichtbares polizeiliches Handeln könne durch die abschreckende Wirkung offener Maßnahmen sowohl Straftaten verhindern als auch das Sicherheitsgefühl stärken. Zur Frage, wie sich die verstärkte Präsenz auf die tatsächliche Kriminalitätslage auswirkte, lag zunächst noch kein Ergebnis vor; der ausführliche Forschungsbericht war noch in Arbeit. Für die gezielte Kontrolle an einem als gefährlicher Ort eingestuften Brennpunkt lässt sich der Paradoxon-Befund daher nicht gegen die polizeiliche Praxis wenden – eher im Gegenteil. (Quelle)
Bei aller Sicherheitsorientierung bleibt die Einstufung ein Eingriff, der rechtsstaatlicher Grenzen bedarf. Eine Befugnis zur verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrolle gilt verfassungsrechtlich als grundsätzlich zulässig, wenn sie an ein gefährliches oder risikobehaftetes Umfeld anknüpft; maßgeblich bleibt die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall. So hält es das Lehr- und Lernbuch zum niedersächsischen Eingriffsrecht von Jan Roggenkamp und Kai König fest, das sich am Curriculum der Polizeiakademie Niedersachsen orientiert; Roggenkamp lehrte dort lange Zeit Eingriffsrecht, König ist Dozent an der Akademie.
Kritiker verweisen darauf, dass der Aufenthalt an einem Ort für sich genommen keine persönliche Verantwortlichkeit begründet, und mahnen eine sorgfältige Handhabung an, damit nicht ganze Personengruppen unter einen pauschalen Verdacht geraten.
Offen bleibt schließlich, wie lange die Einstufung fortbesteht und woran sich bemisst, wann ein Ort diesen Status wieder verliert. Die Einstufung des Hamelner Bahnhofsbereichs läuft inzwischen ins dritte Jahr. Für die Wirksamkeit wie für die Verhältnismäßigkeit wäre eine regelmäßige, überprüfbare Evaluation der naheliegende Maßstab.

