Ehemaliger ZKD-Leiter Hellmich äußert sich nicht zu Fragen der Aktenführung

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Durchsuchung vom 17.10.2024 in Hameln

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag dokumentiert den Stand der Presseanfragen an EKHK Manfred Hellmich. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Niemand ist verpflichtet, sich gegenüber der Presse zu äußern; aus dem Ausbleiben einer Antwort kann nicht auf die Richtigkeit oder Unrichtigkeit eines Verdachts geschlossen werden.

Hameln. EKHK Manfred Hellmich war bis zum 31. August 2024 Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden. In dieser Funktion trug er die organisatorische Verantwortung für das Ermittlungsverfahren, in dem am 30. Juli 2024 beim Amtsgericht Hannover ein Durchsuchungsbeschluss beantragt wurde. Die Durchsuchung fand am 17. Oktober 2024 statt, nach seinem Ausscheiden. Das Verfahren wurde am 3. Februar 2025 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Quelle: Privat
Spezialkräfte während ihrer Durchsuchung

Die Anfragen

Die Redaktion hat EKHK Hellmich am 14. Oktober 2025 eine Presseanfrage und am 11. November 2025 eine Interviewanfrage übermittelt. Beide Anfragen gingen über die Pressestelle der Polizeidirektion Göttingen, da EKHK Hellmich weiterhin im Polizeidienst steht. Die Polizeidirektion hat mitgeteilt, dass keine inhaltliche Stellungnahme erfolgt. Eine persönliche Antwort von EKHK Hellmich liegt nicht vor.

Die Fragen betrafen die Aktenführung im Ermittlungsverfahren: ob Kontrollberichte einer Fachbeamtin, die das Objekt über neun Monate ohne Beanstandung kontrolliert hatte, in die dem Gericht vorgelegte Akte aufgenommen wurden; warum die Belastungszeugin vor der Beantragung des Beschlusses nicht förmlich vernommen wurde; und warum die zuständige Fachbeamtin vor der Durchsuchung nicht befragt wurde.

Quelle: Privat
Spezialkräfte während ihrer Durchsuchung

Das Gutachten

Grundlage der Fragen ist ein Gutachten von Prof. Dr. Volker Erb, Universität Mainz, vom 27. August 2025. Es bewertet die Durchsuchung als rechts- und im Hinblick auf Art. 13 GG verfassungswidrig und stellt fest, dass der dem Gericht vorgelegten Akte keine Hinweise auf die ergebnislosen Kontrollen beigefügt waren. Diese Bewertung ist gutachterlich, nicht gerichtlich.

Prof. Erb zitiert einen Aktenvermerk der Sachbearbeiterin, in dem es heißt, es bestünden „Zweifel daran, dass sich aus ihrer Aussage weitere erschwerende Hinweise“ ergäben. Er bewertet diese Formulierung als Hinweis darauf, dass die Ermittlungen auf belastende Erkenntnisse ausgerichtet gewesen seien, und sieht darin einen Verstoß gegen die Objektivitätspflicht nach § 160 Abs. 2 StPO.

Rechtliche Situation

EKHK Hellmich ist nicht verpflichtet, sich gegenüber der Presse zu äußern. Er hat gegen die Berichterstattung dieser Redaktion keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Auch dazu ist er nicht verpflichtet. Aus beidem lässt sich nichts ableiten.

Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und die Polizeidirektion Göttingen haben auf Presseanfragen zu dem Vorgang seit September 2025 nicht inhaltlich geantwortet. Die Polizeidirektion hat am 15. September 2025 erklärt, eine unsachgemäße Aktenführung sei nicht ersichtlich.

Quelle: Privat
Spezialkräfte während ihrer Durchsuchung

Weiteres Verfahren

Am 14. Januar 2026 hat die Redaktion beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Gegenstand ist die Frage, ob die Dienstaufsicht in der Polizeiinspektion bei dem Vorgang funktioniert hat und ob nach Vorlage des Gutachtens eine interne Prüfung stattgefunden hat.

Der Autor dieses Beitrags bereitet Strafanzeigen vor, die den Sachverhalt zum Gegenstand haben. Die Redaktion wird über den Fortgang berichten.

Die Fragen an EKHK Hellmich bleiben offen. Das Angebot zur Stellungnahme besteht fort. Eine Antwort würde vollständig und ungekürzt veröffentlicht.

Stand: 18. Januar 2026.

Quelle: Privat

Aktualisierung: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat unter dem Aktenzeichen 1161 Js 27756/26 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung gegen Beamte der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden eingeleitet. EKHK Hellmich wird in der zugrunde liegenden Strafanzeige als Verantwortlicher benannt. Gegen wen die Staatsanwaltschaft ermittelt, hat sie der Redaktion nicht mitgeteilt.

In eigener Sache: Der Herausgeber von Dossier Hameln, Tim Menke, ist Autor dieses Beitrags. Er ist Eigentümer des durchsuchten Objekts und wurde im zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Er hat die Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht und die Strafanzeigen verfasst. Die LED-Tafel am Kastanienwall, auf der über den Vorgang berichtet wird, ist bilanziert bei der Dossier Hameln Verlagsgesellschaft mbH. Diese persönliche Betroffenheit wird offengelegt, damit Leserinnen und Leser sie bei der Bewertung des Beitrags berücksichtigen können.

Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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