Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag berichtet über Hinweise, die der Redaktion vorliegen und die bislang nicht unabhängig verifiziert werden konnten. Die betroffenen Behörden wurden um Stellungnahme gebeten. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Hameln. Der Redaktion liegen Hinweise aus dem Umfeld der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden zur Ermittlungsführung vor, die der Durchsuchung vom 17. Oktober 2024 vorausging. Die Hinweise stammen von mehreren Personen, die der Redaktion namentlich bekannt sind und deren Identität zum Schutz der Quellen nicht offengelegt wird.
Quelle: PrivatInhalt der Hinweise
Die Hinweise betreffen zwei Fragen.
Erstens: ob entlastende Erkenntnisse und dienstliche Rücksprachen, die vor der Durchsuchung vorlagen, in die dem Amtsgericht Hannover vorgelegte Ermittlungsakte aufgenommen wurden.
Zweitens: ob den Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Antragstellung bewusst war, dass ein Durchsuchungsbeschluss bei vollständiger Darstellung der Sachlage möglicherweise nicht erlassen worden wäre.
Die Redaktion gibt die Hinweise in dieser Allgemeinheit wieder, weil eine konkretere Darstellung Rückschlüsse auf die Quellen zuließe. Die Redaktion hat die Hinweise auf Plausibilität geprüft und mit den ihr vorliegenden Aktenauszügen abgeglichen. Eine unabhängige Verifizierung durch Dokumente oder Aussagen der betroffenen Behörde ist bislang nicht möglich.
Quelle: Tim MenkeStellungnahmen
Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden wurde am 14. und 16. Oktober 2025 schriftlich mit den Hinweisen konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort ist nicht eingegangen. Die Polizeidirektion Göttingen und das Niedersächsische Innenministerium wurden ebenfalls um Einordnung gebeten. Auch von dort liegt keine Antwort vor.
Das Ausbleiben einer Stellungnahme belegt weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Hinweise.
Quelle: PrivatWeiteres Vorgehen
Die Redaktion prüft die Hinweise fortlaufend. Sobald das Verwaltungsgericht Göttingen über den Eilantrag dieser Zeitung auf Auskunft nach § 4 NPresseG entschieden hat, wird die Redaktion weitere Auskunftsersuchen an die verantwortlichen Behörden richten.
Sollten sich die Hinweise durch Dokumente, Aussagen oder behördliche Feststellungen bestätigen oder widerlegen lassen, wird die Redaktion darüber berichten. Das Angebot zur Stellungnahme bleibt bestehen; eine Stellungnahme der betroffenen Behörden würde vollständig und ungekürzt veröffentlicht.
Stand: 31. Oktober 2025.
In eigener Sache: Der Herausgeber von Dossier Hameln, Tim Menke, ist Autor dieses Beitrags. Er war von der Durchsuchung vom 17. Oktober 2024 selbst betroffen und wurde im zugrunde liegenden Verfahren als Beschuldigter geführt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Diese persönliche Betroffenheit wird offengelegt, damit Leserinnen und Leser sie bei der Bewertung des Beitrags berücksichtigen können. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

