Hameln, Hessisch Oldendorf und Emmerthal planen gemeinsame Ferienbetreuung

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Die Städte Hameln und Hessisch Oldendorf sowie die Gemeinde Emmerthal wollen bei der Betreuung von Grundschulkindern in den Ferien eng zusammenarbeiten. Das teilt die Stadt Hessisch Oldendorf mit. Gemeinsam mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont hätten die drei Kommunen beraten, wie der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch in den Schulferien verlässlich umgesetzt werden kann. Die Gespräche seien konstruktiv verlaufen.

Die Verwaltungen wollen ihren Räten vorschlagen, die Ferienbetreuung künftig selbst zu organisieren. Sie soll möglichst vor Ort, wohnortnah und flexibel angeboten werden und sich am tatsächlichen Bedarf der Familien orientieren. Zugleich müsse die Finanzierung für die Kommunen tragfähig bleiben.

Vereine, Verbände, Jugendpflege und Ehrenamtliche sollen nach Möglichkeit einbezogen werden. Bestehende Angebote wollen die Kommunen verbinden und nur dort ergänzen, wo Bedarf besteht, Parallelstrukturen sollen vermieden werden. Erste Angebote sollen bereits in den Herbstferien 2026 starten. Kosten oder Platzzahlen nennt die Mitteilung nicht.

Acht Stunden an Werktagen – auch in den Ferien

Der Rechtsanspruch steht in § 24 Absatz 4 des Achten Sozialgesetzbuchs. Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder später in die erste Klasse kommen, haben danach vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Unterricht und Angebote der Ganztagsgrundschulen werden darauf angerechnet.

In den Schulferien gilt der Anspruch laut Gesetz auch dann als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen oder anerkannten freien Trägers zur Verfügung stehen. Landesrecht kann zudem eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr während der Ferien vorsehen.

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