Delligsen: Frontalzusammenstoß auf der L 589 – Fahrerin mit über 2,5 Promille

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Bei einem Frontalzusammenstoß auf der L 589 bei Delligsen im Landkreis Holzminden sind am Montag, 5. Oktober 2026, zwei Frauen leicht verletzt worden. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden geriet eine 51-jährige Mazda-Fahrerin gegen 15 Uhr in einer leichten Rechtskurve kurz vor dem Ortseingang auf die Gegenfahrbahn. Dort stieß sie mit einem entgegenkommenden Ford Fiesta zusammen.

Beide Fahrerinnen kamen mit leichten Verletzungen in Krankenhäuser. Ein Hund, der im Ford mitfuhr, blieb unverletzt. An beiden Autos entstand Totalschaden. Zudem wurde eine Schutzplanke beschädigt, auf der Fahrbahn lief Öl aus.

Atemalkoholtest ergibt über 2,5 Promille

Bei der 51-Jährigen ergab ein Atemalkoholtest nach Polizeiangaben einen Wert von mehr als 2,5 Promille. Die Beamten stellten alkoholische Getränke in ihrem Fahrzeug sicher und beschlagnahmten den Führerschein.

Gegen die Frau leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern laut Polizei an.

Was bei Alkoholfahrten mit Unfallfolge gilt

Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist in § 315c des Strafgesetzbuchs geregelt. Strafbar macht sich danach unter anderem, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge von Alkohol nicht in der Lage ist, es sicher zu führen, und dadurch Leib oder Leben anderer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, bei Fahrlässigkeit bis zu zwei Jahren (§ 315c StGB). Für den konkreten Fall gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

Unabhängig vom Strafverfahren hat ein hoher Promillewert Folgen für die Fahrerlaubnis: Nach § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung ordnet die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten an, wenn jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr beziehungsweise einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 Milligramm pro Liter oder mehr gefahren ist (§ 13 FeV).

Alkohol bleibt bundesweit ein erheblicher Unfallfaktor. Das Statistische Bundesamt zählte 2025 rund 34.800 Unfälle unter Alkoholeinfluss; dabei starben 170 Menschen, 17.900 wurden verletzt (Destatis).

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