Hameln-Pyrmont: Neue Tagesmütter und -väter haben Qualifizierung abgeschlossen

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Im Landkreis Hameln-Pyrmont stehen weitere Kindertagespflegepersonen bereit. Die Teilnehmenden eines Qualifizierungskurses haben ihren Abschluss geschafft, teilt der Landkreis Hameln-Pyrmont mit. Sie wollen sich nun selbstständig machen oder in bereits bestehenden Kindertagespflegestellen mitarbeiten.

Wer als Tagespflegeperson arbeiten will, braucht nach dem Kurs eine Pflegeerlaubnis des Landkreises. Damit dürfen bis zu fünf Kinder betreut werden. Jedes Kind habe so eine feste Bezugsperson, betont die Kreisverwaltung.

Gleichwertig mit der Krippe

Nach Angaben des Landkreises ist die Kindertagespflege rechtlich und finanziell der Betreuung in einer Krippe gleichgestellt. Eltern von Kindern unter drei Jahren können also frei wählen. Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilferecht: Kinder haben nach § 24 Absatz 2 SGB VIII vom ersten bis zum dritten Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung – in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Die Erlaubnis regelt § 43 SGB VIII. Sie ist nötig, wenn jemand Kinder außerhalb ihres Zuhauses mehr als 15 Stunden in der Woche gegen Entgelt und länger als drei Monate betreut. Sie gilt für fünf Jahre und erlaubt die gleichzeitige Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern.

Nächster Kurs ab 16. November

Der nächste Qualifizierungskurs soll am Montag, 16. November 2026, beginnen. Interessierte erreichen Frau Wüstefeldt unter Telefon 05156/9821-27 und Frau Pries unter Telefon 05156/9821-83.

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