Auf dem Waldfriedhof Süntel in Hessisch Oldendorf haben Unbekannte eine Andachtsstelle beschädigt. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden wurden dort ein aufgestelltes Holzpult und ein Holzkreuz umgestoßen und zerbrochen.
Die Tat ereignete sich laut Polizei im Zeitraum zwischen Freitag, 17. Juli 2026, und Donnerstag, 23. Juli 2026. Die Polizei geht davon aus, dass die Gegenstände absichtlich beschädigt wurden. Zur Höhe des Schadens und zu möglichen Tätern liegen bislang keine Angaben vor.
Das Strafrecht unterscheidet bei solchen Taten: Für eine einfache Sachbeschädigung sieht § 303 StGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Strenger ist die gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB, die unter anderem Gegenstände erfasst, die dem Gottesdienst gewidmet sind, sowie Grabmäler und öffentliche Denkmäler. Hier reicht der Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Welche Vorschrift im Fall des Waldfriedhofs einschlägig ist, wird im Ermittlungsverfahren zu klären sein.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizeistation Hessisch Oldendorf hat die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung aufgenommen. Wer Hinweise zur Tat oder zu den Verantwortlichen geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 05152 69872-0 zu melden.
Darüber hinaus bittet die Polizei allgemein darum, verdächtige Personen oder ungewöhnliche Beobachtungen auf Friedhöfen zu melden.

