Auf dem Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus in Rühle, einem Ortsteil von Bodenwerder im Landkreis Holzminden, ist am Freitag, 24. Juli 2026, ein geparktes Auto beschädigt worden. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden geschah dies zwischen 16 und 19.30 Uhr.
Betroffen ist ein weißer BMW der 5er-Reihe mit Holzmindener Kennzeichen. Die Person, die den Schaden verursacht hat, fuhr nach Darstellung der Polizei weiter, ohne sich um den Unfall zu kümmern. Wer am Steuer saß, ist bislang unbekannt. Angaben zur Höhe des Schadens macht die Polizei nicht.
Erste Hinweise auf das Fahrzeug
Wie die Polizei mitteilt, gibt es bereits erste Hinweise auf das Fahrzeug, das den Unfall verursacht haben soll. Die Ermittlungen dauern an.
Wer den Unfall beobachtet hat oder Angaben zum Fahrzeug oder zur fahrenden Person machen kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Bodenwerder unter der Telefonnummer 05533/40831-0 zu melden.
Pflichten nach einem Parkrempler
Wer einen Unfall verursacht, muss am Unfallort bleiben, bis die Feststellungen möglich sind. Ist niemand da, verlangt § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung, eine angemessene Zeit zu warten und Name und Anschrift zu hinterlassen; danach müssen die Feststellungen nachträglich ermöglicht werden, etwa über eine Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer allein genügt danach nicht.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Das Gesetz sieht aber auch eine Brücke vor: Bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs mit nur unbedeutendem Sachschaden kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen, wenn der Beteiligte die Feststellungen innerhalb von 24 Stunden freiwillig nachträglich ermöglicht.

