Was wäre wenn (5/5): Bestenauslese — Wie ein Apparat sich selbst vollendet

6 Min. Lesezeit.

Folge 5: Bestenauslese | Der finale Befund: Akten ohne Widerspruch, Karrieren nach Plan und ein System, das fehlerfrei funktioniert.

Was wäre wenn — Das Recherche-Szenario von Dossier Hameln

Dieser Text ist eine rechtsbasierte Doku-Fiktion. Alle Personen, Vorgänge und Aktenzeichen sind frei erfunden; die im Text erwähnten Beobachtungsbögen einer Partei sind Teil des Szenarios, nicht Behauptung über eine reale Partei. Die Gesetze, Zuständigkeiten und Verfahren, auf die der Text Bezug nimmt, existieren in Niedersachsen. Die geschilderte Anwendung ist Fiktion.

Serie: Teil 1: Evaluierung · Teil 2: Bewährung · Teil 3: Bedarf · Teil 4: Nicht zuzuordnen · Teil 5: Bestenauslese

3. Juni 2029

Thorben Riemann war einunddreißig, Kriminalkommissar im FK 4, vorher Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in Hannover. Er hatte keine Listen gesehen und keine Absichten vermutet. Er hielt EKHK Oestmann für gründlich und KHK Windhorst für klar. Er fand Wendlands Versetzung bedauerlich und Peters’ Suspendierung unklug. Er priorisierte nach Vorschrift und klassifizierte nach Erlass. Seine Vermerke waren präzise; Windhorst musste kein Wort korrigieren.

Zum Stichtag 1. September 2028 war Riemann nach den neuen Richtlinien beurteilt worden:

Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Dienstliche Beurteilung — Regelbeurteilung zum Stichtag 1.9.2028
Beurteilungszeitraum 1.9.2025–31.8.2028 — KK Thorben Riemann
Kernmerkmale: Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen im Vollzug — übertrifft die Anforderungen erheblich. Einsatzorientierung — übertrifft die Anforderungen erheblich. Belastbarkeit — übertrifft die Anforderungen. Priorisierungssicherheit im operativen Vollzug — übertrifft die Anforderungen erheblich. Ergänzende Merkmale: Kooperation mit externen Stellen — entspricht den Anforderungen. Kommunikationsfähigkeit — entspricht den Anforderungen. Gesamturteil: übertrifft die Anforderungen erheblich (Stufe A).
Erstbeurteiler: Windhorst, KHK — Zweitbeurteilerin: Sievers, PRin

Sievers hatte als Zweitbeurteilerin nichts geändert. Es gab nichts zu ändern. Riemann war in der BFE gut gewesen und war im FK 4 gut, und die Merkmale, nach denen er beurteilt wurde, waren seine Merkmale.

Polizeidirektion Braunschweig-Göttingen
Referat Personal — Braunschweig, 3. Juni 2029
Betr.: Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 10, ZKD PI Hameln-Pyrmont/Holzminden — Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG
Bewerber: KK Thorben Riemann (Gesamturteil Stufe A) KK Jens Meier (Gesamturteil Stufe B) KK Dirk Schütte (Gesamturteil Stufe B) Auswahlentscheidung: Die Stelle wird mit KK Riemann besetzt. Die Entscheidung beruht ausschließlich auf den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach Art. 33 Abs. 2 GG.

Zwei ältere Kommissare aus dem FK 2 und FK 3, deren frühere Stärken bei der Kooperation zu nachrangigen Merkmalen herabgestuft worden waren, blieben bei Stufe B. Das Referat Personal entschied gemäß Art. 33 Abs. 2 GG: Riemann erhielt die Planstelle A 10. Er schlief gut. Es gab keinen Grund, schlecht zu schlafen.

9. Oktober 2029

Der Landtag verabschiedete die Novelle des Gesetzes über die Polizeibeauftragte. Das Amt wurde nicht abgeschafft, sondern „evaluiert“: Die Amtszeit endete regulär zum Jahresende, eine Nachbesetzung wurde bis zum Abschluss eines Berichts Ende 2031 ausgesetzt. Bis dahin übernahm der Petitionsausschuss. Ihr letzter Jahresbericht, der die neuen Sicherheitsüberprüfungen als Zersetzung der behördlichen Neutralität gerügt und Wendlands Fall anonymisiert aufgeführt hatte, war damit archiviert. Niemand war mehr zuständig, ihm nachzugehen.

14. November 2029

Landespolizeipräsident Sasse besuchte die Inspektion. Er sprach zwölf Minuten: nüchtern, zahlenbasiert, über die bewährten Richtlinien und eine zu 94 Prozent abgeschlossene Überprüfung des Personals. Als ein Beamter nach dem drastischen Anstieg der Straftaten ohne Phänomenbereich fragte, antwortete Sasse ohne Zögern:

„Die Zuordnung erfolgt nach dem Definitionssystem durch die sachbearbeitenden Dienststellen. Halten Sie eine konkrete Zuordnung für fehlerhaft, steht Ihnen der Dienstweg offen. Haben Sie einen solchen Fall?“

Der Beamte verneinte.

„Dann beantworte ich Fragen zu Vorgängen. Zahlen beantwortet das Landeskriminalamt.“

Es war die höflichste und vollständigste Abfuhr, die Wendland je erlebt hatte.

16. Januar 2030

Das Disziplinarverfahren gegen den früheren Polizeipräsidenten Hagemann endete mit einem Verweis wegen Verletzung der Mäßigungspflicht. Sein Amt war durch die Strukturreform entfallen; man übertrug ihm die Stabsstelle „Kriminalprävention und gesellschaftlicher Dialog“ im Ministerium – zwei Türen neben Andrea Hollmann, die seit achtzehn Monaten die Auflösung ihrer eigenen Behörde evaluierte. Hagemann reichte den Pensionsantrag ein. Hollmann blieb: Sie weigerte sich, einer Stabsstelle den Gefallen zu tun, sie zu überleben.

3. März 2030

Peters war zurück im Innendienst, am Terminal. Auf die Ausschreibung der neuen Sachgebietsleitung Auswertung (A 13) hatte er sich beworben: fünfzehn Jahre Staatsschutz, gestützt auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Da er während des Verbots nicht beurteilt werden konnte, griff die fiktive Nachzeichnung gemäß Nr. 8 BRL Pol. Seine Beurteilung aus dem Jahr 2025 wurde statusbezogen fortgeschrieben: Stufe B.

Polizeidirektion Braunschweig-Göttingen
Referat Personal — Braunschweig, 27. März 2030
Betr.: Besetzung des Dienstpostens „Sachgebietsleitung Auswertung, FK 4, PI Hameln-Pyrmont/Holzminden“ (A 13) — Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG
Bewerber: KHK Markus Brandt (Regelbeurteilung 1.9.2028, Gesamturteil Stufe A; Verwendung im FK 4 seit 1.1.2029) KHK Joachim Peters (Regelbeurteilung 1.9.2028 nicht erstellt, da der Beamte im Beurteilungszeitraum ab 21.12.2028 von der Führung der Dienstgeschäfte ausgeschlossen und ab 14.3.2029 vorläufig des Dienstes enthoben war) Zur fiktiven Nachzeichnung: Dem Antrag des Beamten KHK Peters auf Einbeziehung in das Auswahlverfahren wird entsprochen. Da der Zeitraum der vorläufigen Dienstenthebung durch Beschluss des VG Hannover vom 19.02.2030 beendet wurde, ist seine letzte Regelbeurteilung vom 01.09.2025 gemäß Nr. 8 BRL Pol fiktiv fortzuschreiben. Die Fortschreibung erfolgt statusbezogen auf der Basis des zuletzt zuerkannten Gesamturteils (Stufe B). Eine fiktive Höherbewertung auf Stufe A scheidet mangels belegbarer Anhaltspunkte für einen überobligatorischen Leistungszuwachs aus. Auswahlentscheidung: KHK Markus Brandt erzielt im Anforderungsprofil das Gesamturteil Stufe A und hat den Vorrang vor KHK Peters (fiktiv Stufe B). Die Auswahl von KHK Brandt entspricht dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG). Auswahl: KHK Markus Brandt

Peters las den Bescheid am Terminal.

„Nachzeichnung gewährt“, sagte er mittags zu Wendland in der Kantine. „Ich verliere gegen einen, der seit einem Jahr da ist, weil er nach Kriterien beurteilt wurde, die galten, als man mich ausgesperrt hatte. Der Anwalt sagt, es ist formal wasserdicht.“

„Es ist die Beschreibung des Zustands“, sagte Wendland.

„Ich lege trotzdem Konkurrentenklage ein. Damit es in der Akte steht.“

8. April 2030

Landeskriminalamt Niedersachsen
Presseinformation — Hannover, 8. April 2030
Politisch motivierte Kriminalität 2029: Rückgang im Phänomenbereich rechts um 38 Prozent
Die Zahl der im Phänomenbereich PMK-rechts erfassten Straftaten ist in Niedersachsen im Jahr 2029 gegenüber dem Vorjahr um 38 Prozent gesunken. Im Phänomenbereich PMK-links ist ein Anstieg um 21 Prozent zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote im Phänomenbereich PMK-links stieg auf 71 Prozent. Innenminister Dr. Martin Wolters: „Die Zahlen belegen den Erfolg unserer konsequenten Sicherheitspolitik und der Neuausrichtung der Polizeiorganisation. Niedersachsen ist sicherer geworden.“ Im Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- (nicht zuzuordnen) wurden 2.847 Straftaten erfasst (Vorjahr: 1.610). Der Anstieg ist auf eine differenziertere Prüfung der Motivlage im Einzelfall zurückzuführen.

Sievers brachte die Pressemitteilung ins FK 6.

„Ahrens wird im Juli auf Lebenszeit bestätigt“, sagte sie. „Windhorst wird Erster Kriminalhauptkommissar. Riemann übernimmt die Ermittlungen. Das FK 4 hat neun Planstellen mit Ü2, alle mit Stufe A.“

„Und die Inspektionsleitung?“, fragte Wendland.

„Kommt aus Braunschweig. Vierundvierzig Jahre alt. Er ist in Ordnung. Sie sind alle in Ordnung. Das ist es, was unerträglich ist: Ich habe drei Jahre lang darauf gewartet, dass jemand einen Rechtsbruch begeht, um ihn festzuhalten. Niemand hat etwas Falsches getan.“

„Es stimmt alles“, erwiderte Wendland. „Jeder Vermerk, jede Ziffer, jedes Rechtsmittel. Ich habe drei Jahre gesucht und keinen Fehler im Verfahren gefunden.“

Sievers nickte an der Tür. „Das ist der Befund.“

Wendland zog den Hefter auf ihrem Schreibtisch heran. Ein Fünfzehnjähriger, ein eingeritztes Hakenkreuz in einer Schulbank, geständig ohne politisches Motiv. Sie formulierte den Vermerk nach den Maßgaben des Erlasses, lückenlos und unangreifbar. Am Nachmittag würde Peters die Daten eingeben: PMK – nicht zuzuordnen.

Ende der Serie.

Nachbemerkung der Redaktion
In diesem Szenario wurde kein Gesetz verletzt. Die Versetzungen in den Ruhestand folgten § 30 BeamtStG. Die Strukturreform entsprang legitimer Organisationsgewalt. Weisungen, Überprüfungen, Dienstenthebungen und Auswahlentscheidungen bewegten sich auf geltendem Recht. Die Sicherungen des Rechtsstaats funktionierten: Fristen liefen, Remonstrationen wurden abgelegt, Klagen verhandelt. Doch sie hielten die Entwicklung nicht auf – dafür waren sie nicht konstruiert.

Was sich verändert hat, steht in keinem Gesetzblatt: Es offenbart sich darin, was ermittelt wird, wer aufsteigt und welche Erkenntnisse ein Beamter verschweigt. Nichts davon wurde befohlen. Es ist das Resultat eines Apparats, der vorschriftsmäßig funktioniert.

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