Hameln-Pyrmont: Müllabfuhr wird ab 2027 teurer – Biotonne legt am stärksten zu

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Für eine 120-Liter-Restmülltonne werden ab dem 1. Januar 2027 im Monat 17,91 Euro fällig, bisher sind es 16,00 Euro. So steht es in der neuen Abfallgebührensatzung, die der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont am Dienstag, 6. Oktober 2026, beschlossen hat. Der Landkreis hat die Satzung am Mittwoch, 7. Oktober, in seinem Amtsblatt veröffentlicht.

Bei der Restmülltonne liegt das Plus über alle Größen bei rund 12 Prozent. Die 60-Liter-Tonne kostet künftig 8,96 statt 8,00 Euro im Monat, die 240-Liter-Tonne 35,82 statt 32,00 Euro. Stärker steigt die Gebühr für die Biotonne, um rund 19 Prozent: Für 120 Liter sind künftig 3,13 Euro statt 2,63 Euro im Monat zu zahlen, für 240 Liter 6,27 statt 5,26 Euro.

Knapp 29 Euro mehr im Jahr

Legt man die bisherige Satzung vom Dezember 2024 und die neue nebeneinander, ergibt sich für einen Haushalt mit je einer 120-Liter-Rest- und Biotonne, die er selbst an die Straße stellt, folgende Rechnung: Bisher sind es 223,56 Euro im Jahr, ab 2027 dann 252,48 Euro. Das sind 28,92 Euro oder knapp 13 Prozent mehr. Wer je eine 60-Liter-Tonne hat, zahlt künftig 126,36 statt 111,84 Euro im Jahr.

Etwas höher liegen die Sätze dort, wo das Abfuhrpersonal die Tonnen bereitstellt. Das betrifft laut Satzung die Kernstadtbereiche von Hameln einschließlich Rohrsen und Wangelist sowie Bad Pyrmont. Die 120-Liter-Restmülltonne kostet dort künftig 19,37 Euro im Monat, bisher 17,29 Euro.

Kleine Haushalte mit einer 60-Liter-Tonne können weiterhin eine geringere Gebühr beantragen, wenn höchstens drei Personen auf dem Grundstück wohnen und die Tonne regelmäßig nicht ausgeschöpft wird. Für eine Person mit Viertelnutzung sind dann 2,24 Euro im Monat fällig statt bisher 2,00 Euro.

Sperrmüll über vier Kubikmeter kostet mehr

Sperrmüll holt der Landkreis bis zu zweimal im Jahr in haushaltsüblicher Menge bis vier Kubikmeter ohne gesonderte Gebühr ab. Jeder weitere angefangene Kubikmeter kostet ab 2027 30,92 Euro statt 24,23 Euro, eine kurzfristige „Blitzabfuhr“ 175 statt 168 Euro. Unverändert bleibt der 80-Liter-Restabfallsack für zusätzlichen Müll mit 5 Euro.

Die Gebühren setzt der Landkreis per Bescheid fest. Fällig wird jeweils ein Viertel des Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Zusammen mit der Gebührensatzung hat der Kreistag auch die Abfallbewirtschaftungssatzung neu gefasst, beide treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

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