Emmerthal: Polizei stellt nach Meldung über Schüsse Softairwaffe sicher

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Die Polizei hat am Mittwoch, 5. August 2026, im Emmerthaler Ortsteil Lüntorf eine Softairwaffe sichergestellt. Gegen 13.07 Uhr war nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden gemeldet worden, ein Mann solle aus dem Fenster eines Mehrparteienhauses mehrfach mit einer Pistole geschossen haben. Verletzt wurde niemand.

Beschuldigter bestreitet Schüsse

Kurz darauf kontrollierten Einsatzkräfte den 21-jährigen Beschuldigten als Fahrer eines Autos. Ein Drogenvortest reagierte laut Polizei positiv auf THC. Gegen den Mann wurde deshalb ein Verfahren wegen des Verdachts eingeleitet, ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt zu haben.

Der 21-Jährige bestritt nach Polizeiangaben, geschossen zu haben. Er habe lediglich Knallkörper geworfen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung, der er zugestimmt hatte, fanden die Einsatzkräfte eine Softairwaffe und stellten sie sicher.

Während des Einsatzes war die Straße vor dem Haus kurzzeitig gesperrt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Softair, Anscheinswaffen und THC-Grenzwert

Softairwaffen, die in ihrem Gesamterscheinungsbild echten Schusswaffen ähneln, gelten nach Anlage 1 des Waffengesetzes als Anscheinswaffen. Ausgenommen sind Gegenstände, die erkennbar zum Spielen bestimmt sind, etwa weil sie deutlich größer oder kleiner als das Original sind oder neonfarbene Teile haben. Anscheinswaffen dürfen nach § 42a WaffG grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden; erlaubt ist unter anderem der Transport in einem verschlossenen Behältnis.

Für Cannabis am Steuer gilt ein eigener Grenzwert: Nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blutserum ein Kraftfahrzeug führt. Der Wert bezieht sich auf das Blutserum, also auf eine Blutuntersuchung, nicht auf den Vortest vor Ort.

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