Zwei Linienbusse sind in der Nacht von Dienstag, 4. August, auf Mittwoch, 5. August 2026, unbefugt von einem Abstellgelände in Hameln weggefahren worden. Nach Erkenntnissen der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden verließen beide Busse gegen 1.14 Uhr das Betriebsgelände. Die Fahrten ließen sich anhand der in den Fahrzeugen verbauten GPS-Technik nachvollziehen.
Busse in Barsinghausen und Wunstorf entdeckt
Einer der Busse wurde am frühen Mittwochmorgen abgestellt in Barsinghausen gefunden. Der zweite fuhr laut Polizei weiter nach Wunstorf und wurde dort gegen 6.20 Uhr im Ortsteil Luthe in einer Sackgasse abgestellt, teilweise auf dem Gehweg. Ein Anwohner meldete den Bus gegen 7 Uhr. Schäden wurden nach Polizeiangaben nicht festgestellt.
Mitarbeiter der Busunternehmen brachten beide Fahrzeuge zurück.
Ermittelt wird wegen unbefugten Gebrauchs von Kraftfahrzeugen. Ob dieselben Personen für beide Fahrten verantwortlich sind, ist offen. Hinweise auf die Fahrer liegen bislang nicht vor.
Spritztour statt Diebstahl
Juristisch unterscheidet sich der Fall vom Diebstahl: Wer ein Fahrzeug nur benutzt, ohne es behalten zu wollen, fällt unter § 248b des Strafgesetzbuchs. Das Gesetz sieht für den unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Fahrrads Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften schwerer bestraft wird. Schon der Versuch ist strafbar. Verfolgt wird die Tat allerdings nur auf Antrag des Berechtigten.

