Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden hat am Wochenende von Freitag, 7. August, bis Sonntag, 9. August 2026, in Hameln, Bad Münder am Deister und Bad Pyrmont mehrere schwere Verstöße im Straßenverkehr festgestellt. Nach ihrer Darstellung standen einige Fahrerinnen und Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Andere hätten kein Fahrzeug führen dürfen oder seien mit nicht versicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen unterwegs gewesen. Die veröffentlichten Fälle sind laut Polizei nur eine Auswahl der eingeleiteten Verfahren.
Freitag
In Bad Münder fiel bei einer 28-jährigen Autofahrerin ein Drogentest positiv aus. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt wurde untersagt.
In Hameln stürzte ein 33-jähriger Radfahrer schwer. Bei ihm wurden nach Polizeiangaben etwa 2,16 Promille festgestellt. Nach der Erstversorgung im Krankenhaus wurde ihm dort ebenfalls Blut abgenommen.
Ebenfalls in Hameln war ein 37-Jähriger mit rund 1,39 Promille auf einem E-Scooter unterwegs. Das Fahrzeug wurde sichergestellt, weil die Eigentumsverhältnisse ungeklärt waren und das Versicherungskennzeichen nicht passte.
Samstag und Sonntag
In Bad Münder soll am Samstag ein 60-Jähriger trotz Fahrverbots gefahren sein. Sein Auto war laut Polizei zudem nicht haftpflichtversichert, Kennzeichen und Schlüssel wurden sichergestellt. In Hameln fielen bei einem 42-Jährigen Drogentests auf Kokain und Amphetamine positiv aus, außerdem bestanden Zweifel an seiner Fahrerlaubnis. Bei einem 65-Jährigen in Hameln wurden mehr als zwei Promille gemessen, sein Führerschein wurde sichergestellt.
Ebenfalls am Samstag stoppte die Polizei in Bad Pyrmont einen 34-Jährigen ohne Fahrerlaubnis, der im Verdacht steht, unter dem Einfluss von Drogen und Medikamenten gefahren zu sein. Ihm wird zudem unerlaubter Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln vorgeworfen. Neben Medikamenten und Bargeld wurden Kennzeichen und Schlüssel sichergestellt.
Am Sonntag beobachtete in Hameln ein Zeuge, wie ein 66-Jähriger offenbar alkoholisiert in ein Auto stieg. Ein Atemalkoholtest ergab 1,67 Promille, eine Blutprobe wurde entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Im Bad Münderaner Ortsteil Eimbeckhausen kontrollierte die Polizei einen 40-jährigen Autofahrer, dem die Fahrerlaubnis bereits 2021 entzogen worden war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Grenzwerte und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Für Kraftfahrzeuge gilt nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes die Grenze von 0,5 Promille im Blut, für Cannabis ein Wert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Bei anderen berauschenden Mitteln wie Kokain oder Amphetamin genügt der Nachweis der Substanz im Blut. Die Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 3.000 Euro Bußgeld geahndet werden; ausgenommen sind Arzneimittel, die bestimmungsgemäß für eine konkrete Krankheit eingenommen werden. Wer wegen Rauschmitteln nicht mehr sicher fahren kann, macht sich darüber hinaus nach § 316 StGB strafbar.
Wer ohne die nötige Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, begeht nach § 21 StVG eine Straftat, für die das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht. In bestimmten Fällen, etwa nach entzogener Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots, kann das Fahrzeug zudem eingezogen werden.

