Aerzen: Pilot eines Linienflugzeugs mit Laser geblendet

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Der Pilot eines Linienflugzeugs soll in der Nacht zu Donnerstag, 13. August 2026, vom Boden aus mit einem Laserstrahl geblendet worden sein. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden war die Maschine der Fluggesellschaft Eurowings auf dem Weg von Nizza nach Hannover. Verletzte wurden nicht gemeldet.

Die Deutsche Flugsicherung informierte die Polizei gegen 0.13 Uhr. Der Strahl soll aus dem Bereich zwischen Groß Berkel, einem Ortsteil von Aerzen, und Laatzen abgegeben worden sein.

Suche ohne Ergebnis

Einsatzkräfte überprüften nach Polizeiangaben Feldwege in dem Gebiet und hielten nach verdächtigen Personen und Fahrzeugen Ausschau. Die Suche blieb ohne Erfolg.

Die Polizei Hameln ermittelt wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Warum ein Laserpointer kein Spielzeug ist

Ein Lichtstrahl, der am Boden harmlos wirkt, kann im Cockpit gefährlich werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist auf seiner Informationsseite zu Laserpointern darauf hin, dass Blendungen das Unfallrisiko erhöhen und besonders gefährlich sind, wenn Piloten oder Fahrzeugführer getroffen werden. Laserstrahlung könne zudem die Netzhaut vorübergehend oder bleibend schädigen.

Das Strafgesetzbuch stellt gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr in § 315 StGB unter Strafe, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, auch der Versuch ist strafbar.

Nach Angaben des Bundesamts dürfen Laserpointer nach der Norm DIN EN 50689 nur noch den Laserklassen 1 oder 2 mit höchstens einem Milliwatt Leistung angehören. Bei Tests seien allerdings mehrere Geräte falsch gekennzeichnet gewesen und tatsächlich deutlich stärker. Wer verdächtige Lichtstrahlen in Richtung von Flugzeugen beobachtet, kann die Polizei über den Notruf 110 informieren.

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