Mithilfe eines Hubschraubers hat die Polizei am Montag, 27. Juli 2026, bei Bad Münder einen 25-jährigen Mann festgenommen, der zuvor vor einer Verkehrskontrolle geflüchtet sein soll. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden lag gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Schwerin vor. Dem Mann wird darin bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Auto verlassen am Maisfeld
Gegen 17.44 Uhr wollte eine Streifenwagenbesatzung den entgegenkommenden Wagen auf der B 442 zwischen Nettelrede und Eimbeckhausen kontrollieren. Der Fahrer soll daraufhin abgebremst, in einen Feldweg abgebogen und davongefahren sein. Die Beamten folgten ihm.
Den verlassenen Wagen fanden sie nach Polizeiangaben vor einem Maisfeld südwestlich von Luttringhausen. Eine Spur führte in das Feld. Weitere Einsatzkräfte umstellten den Bereich, ein Polizeihubschrauber entdeckte den Mann schließlich im angrenzenden Maisfeld. Er ließ sich ohne Widerstand festnehmen.
Drogen und Medikamente im Wagen
Der 25-Jährige kam in Polizeigewahrsam und sollte am Dienstag, 28. Juli 2026, dem zuständigen Amtsgericht vorgeführt werden. Ein Bereitschaftsrichter ordnete die Beschlagnahme und Durchsuchung des Autos an. Darin fanden die Beamten nach eigenen Angaben Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Das Fahrzeug war laut Polizei weder zugelassen noch versichert, die angebrachten Kennzeichen waren entstempelt. Eine gültige Fahrerlaubnis soll der Mann nicht besitzen, Kfz-Steuer wurde für den Wagen nicht gezahlt.
Ermittelt wird nun unter anderem wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Steuerhinterziehung und des unerlaubten Aufenthalts sowie wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Pflichtversicherungs-, das Betäubungsmittel- und das Arzneimittelgesetz.
Was ein Untersuchungshaftbefehl bedeutet
Ein Untersuchungshaftbefehl ist keine Verurteilung. Nach § 112 der Strafprozessordnung darf Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn ein Beschuldigter einer Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund vorliegt; sie ist ausgeschlossen, wenn sie außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stünde. Wird jemand aufgrund eines solchen Haftbefehls ergriffen, muss er nach § 115 StPO unverzüglich dem zuständigen Gericht vorgeführt und spätestens am folgenden Tag vernommen werden. Das erklärt die Vorführung am Dienstag nach der Festnahme.
Für den 25-Jährigen gilt, wie für alle Beschuldigten, bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

