Hessisch Oldendorf-Zersen: Autofahrer mit 3,88 Promille kontrolliert

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Einen Atemalkoholwert von 3,88 Promille hat die Polizei am Mittwoch, 29. Juli 2026, bei einem 37-jährigen Autofahrer im Hessisch Oldendorfer Ortsteil Zersen gemessen. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden besitzt der Mann zudem keine Fahrerlaubnis.

Kontrolle in der Kneippstraße

Beamte der Polizeistation Hessisch Oldendorf hielten den Autofahrer gegen 14.15 Uhr in der Kneippstraße an. Während der Kontrolle nahmen sie nach eigenen Angaben deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest ergab den Wert von 3,88 Promille.

Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Der gemessene Wert ist außergewöhnlich hoch. Nach Angaben des Präventionsprogramms der Polizei auf polizei-beratung.de nimmt bereits ab etwa 0,5 Promille das Reaktionsvermögen ab; Werte zwischen ein und zwei Promille gelten als starke Alkoholisierung, ab drei Promille besteht Lebensgefahr bis hin zu Koma sowie Atem- und Herzstillstand.

Rechtlich sieht das Strafgesetzbuch für Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB ebenso wie das Straßenverkehrsgesetz für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG jeweils Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Wer später eine Fahrerlaubnis erwerben will, nachdem er mit 1,6 Promille oder mehr ein Fahrzeug geführt hat, muss nach der Fahrerlaubnis-Verordnung in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen. Über die Vorwürfe im konkreten Fall entscheidet die Justiz.

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