Salzhemmendorf: Softairwaffe löst Polizeieinsatz am Flohmarkt aus

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Wegen einer vermeintlichen Schusswaffe ist die Polizei am Sonntag, 30. August 2026, mit mehreren Streifenwagen in Salzhemmendorf ausgerückt. Am Ende stellten die Beamten bei einem 16-Jährigen eine Softairwaffe sicher, die einem Sturmgewehr nachempfunden ist. Das teilt die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden mit.

Zeuge meldet Mann mit Langwaffe

Nach Angaben der Polizei rief gegen 14.44 Uhr ein Zeuge an. Er berichtete, dass sich vor seiner Wohnanschrift am Rande eines Flohmarktes zwei Männer aufhielten, von denen einer offenbar eine Langwaffe in Form eines Sturmgewehrs bei sich trug. In der Straße hielten sich zu diesem Zeitpunkt laut Polizei etwa 15 bis 20 Menschen auf.

Die Polizei schickte daraufhin alle verfügbaren Streifenwagen zum Einsatzort. Die ersten Beamten trafen zwei Männer an, die auf dem Gehweg saßen. Eine Waffe war zunächst nicht zu sehen. Mit Unterstützung weiterer Kräfte sprachen die Polizisten die beiden an und überprüften sie.

Kurz zuvor auf dem Flohmarkt gekauft

Bei einem 16-Jährigen fanden die Beamten schließlich die gemeldete Waffe: eine Softairwaffe in Form eines Sturmgewehrs. Der Jugendliche gab laut Polizei an, er habe sie kurz zuvor auf dem Flohmarkt gekauft, aus dem Karton genommen und vor dem Körper getragen.

Eine Bedrohung oder Gefährdung anderer Personen habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben, teilt die Polizei mit. Gegen den 16-Jährigen leitete sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Warum schon das Tragen einer Softair verboten sein kann

Softairwaffen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, gelten im Waffenrecht als sogenannte Anscheinswaffen. Nach § 42a des Waffengesetzes dürfen sie in der Öffentlichkeit nicht geführt, also nicht zugriffsbereit mitgeführt werden. Erlaubt ist der Transport in einem verschlossenen Behältnis. Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar als Spielzeug bestimmt sind, fallen laut Anlage 1 zum Waffengesetz nicht unter den Begriff.

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, für die § 53 des Waffengesetzes eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro vorsieht. Der Hintergrund der Regel zeigt sich am Fall aus Salzhemmendorf: Wer eine solche Nachbildung offen trägt, kann für Passanten und Polizei nicht von einer echten Waffe zu unterscheiden sein – und einen Großeinsatz auslösen.

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