Vier Jahre nach dem ersten Hamelner Mietspiegel lässt die Stadt Hameln die Datengrundlage aktualisieren. Dafür bittet sie Mieter und Vermieter um Mithilfe: Bis Mittwoch, 28. Oktober 2026, läuft eine Online-Befragung unter www.domusconsult.de/mwe.
Teilnehmen können alle, die in Hameln zur Miete wohnen oder Wohnraum vermieten. Vermieter mit mehreren Wohnungen können ihre Daten alternativ gesammelt per Excel-Datei einreichen. Durchgeführt wird die Erhebung im Auftrag der Stadt von der Domus consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH.
Begleitet wird die Erstellung von einem Arbeitskreis, dem neben der Stadt der Mieterbund, die Hamelner Wohnungsbau-Gesellschaft (HWG), die Wohnungsgenossenschaft Hameln (WGH), die Kreissiedlungsgesellschaft (KSG) und Haus & Grund angehören.
Abgefragt wird auch die Adresse
Erhoben werden nach Angaben der Stadt ausschließlich wohnungsbezogene Daten, darunter die Adresse der Wohnung. Die Angaben würden vertraulich behandelt und nur anonymisiert veröffentlicht; Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Wohnungen seien nicht möglich. Unter allen Teilnehmern verlost die Stadt einen Theatergutschein, eine Jahres- und eine Dreimonatsmitgliedschaft in der Stadtbücherei sowie fünfmal zwei Eintrittskarten für das Museum Hameln.
Was der Mietspiegel bei Mieterhöhungen bedeutet
Ein Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete aus. Bis zu dieser Grenze kann ein Vermieter nach § 558 BGB die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete dabei um höchstens 20 Prozent steigen; in Gebieten, die eine Landesregierung per Verordnung bestimmt, liegt die Kappungsgrenze bei 15 Prozent.
Die Vorgaben für Mietspiegel stehen in § 558c und § 558d BGB: Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind Mietspiegel zu erstellen, sie sollen alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. Ein qualifizierter Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird, ist nach vier Jahren neu zu erstellen. Ob der Hamelner Mietspiegel ein einfacher oder ein qualifizierter ist, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

