Für den neuen Hamelner Mietspiegel bleibt nur noch wenig Zeit: Bis Mittwoch, 28. Oktober 2026, können sich Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter an der Online-Befragung beteiligen. Darauf weist die Stadt Hameln hin.
Der bisherige Mietspiegel wurde nach Angaben der Stadt vor vier Jahren erstellt. Mit den neuen Daten soll er aktualisiert werden, damit er weiterhin Orientierung über die ortsübliche Vergleichsmiete bietet. Je mehr Menschen mitmachen, desto aussagekräftiger werde das Ergebnis, so die Stadt.
Wer mitmachen kann und wie die Daten geschützt sind
Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, der in Hameln eine Mietwohnung bewohnt oder Wohnraum vermietet. Der Fragebogen ist anonymisiert und erreichbar unter domusconsult.de/mwe. Vermieter mit mehreren Wohnungen können ihre Angaben gesammelt per Excel-Datei einreichen.
Abgefragt werden laut Stadt ausschließlich Angaben zur Wohnung, darunter deren Adresse. Die Daten würden vertraulich behandelt und nur anonymisiert veröffentlicht, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Wohnungen seien nicht möglich. Die Erhebung führt die Domus consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH im Auftrag der Stadt durch. Begleitet wird sie von einem Arbeitskreis, in dem neben der Stadt der Mieterbund, die Hamelner Wohnungsbau-Gesellschaft (HWG), die Wohnungsgenossenschaft Hameln (WGH), die Kreissiedlungsgesellschaft (KSG) und Haus & Grund vertreten sind.
Als Anreiz verlost die Stadt unter allen Teilnehmenden einen Theatergutschein, eine Jahresmitgliedschaft und eine Drei-Monats-Mitgliedschaft in der Stadtbücherei sowie fünfmal zwei Eintrittskarten für das Museum Hameln.
Warum Hameln einen Mietspiegel braucht
Mietspiegel sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nach § 558c BGB sind sie für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern Pflicht. Hameln liegt mit 58.244 Einwohnern (Stand Ende 2024, Landesamt für Statistik Niedersachsen) über dieser Schwelle. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Mietspiegel alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden sollen.
Für sogenannte qualifizierte Mietspiegel, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden, gelten strengere Regeln: Sie müssen laut § 558d BGB nach vier Jahren neu erstellt werden. Im Gegenzug wird vermutet, dass die darin genannten Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Das hat praktische Folgen, etwa wenn ein Vermieter eine Mieterhöhung begründet oder ein Mieter sie überprüfen lassen will.

