Hameln wählt einen neuen Beirat für Menschen mit Behinderung. Die Wahl findet am Montag, 2. November, um 18 Uhr im Kultur- und Bildungshaus Regenbogen statt. Die Stadt Hameln ruft alle Wahlberechtigten auf, sich zu beteiligen.
Ab 16 Jahren wahlberechtigt
Wählen dürfen alle, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, in Hameln wohnen und eine anerkannte Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Zur Wahl müssen sie ihren Personalausweis und ihren Schwerbehindertenausweis mitbringen. Ein GdB von 50 ist die Grenze, ab der Menschen nach § 2 Absatz 2 SGB IX als schwerbehindert gelten.
Die Bewerbungsfrist für Kandidatinnen und Kandidaten ist abgelaufen; sie endete am 12. Oktober (Dossier Hameln berichtete). Am Wahlabend stellen sich die Bewerberinnen und Bewerber zunächst persönlich vor, danach wird geheim gewählt. Wie viele Kandidaturen eingegangen sind, teilt die Stadt nicht mit.
Elf Sitze, Amtszeit bis 2031
Dem Beirat gehören elf ehrenamtliche Mitglieder an. Sieben werden von den Wahlberechtigten bestimmt, vier weitere ernennt der Rat der Stadt Hameln auf Vorschlag von Organisationen aus der Behindertenarbeit. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und endet 2031.
Nach Darstellung der Stadt soll der Beirat dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Er weist auf Hindernisse im Alltag hin und bringt Erfahrungen Betroffener in Politik und Verwaltung ein, etwa zu barrierefreien Wegen und Gebäuden, verständlichen Informationen oder zugänglichen Freizeit- und Kulturangeboten.

