Ein Autofahrer hat am Mittwoch, 12. August 2026, in Bad Münder am Deister zwei Fußgänger angefahren. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden ging die Meldung gegen 20.09 Uhr ein. Das Auto sei in der Straße Ramena von der Fahrbahn abgekommen und habe die beiden Fußgänger erfasst, die dort eine partielle Sonnenfinsternis beobachteten. Beide erlitten leichte Verletzungen.
Nach dem Zusammenstoß setzte sich das Fahrzeug nach Darstellung der Polizei offenbar unbeabsichtigt erneut in Bewegung. Personen aus der Gruppe, die in der Nähe die Sonnenfinsternis verfolgte, brachten den Fahrer schließlich zum Anhalten und zogen den Zündschlüssel ab.
Blutprobe entnommen, Führerschein beschlagnahmt
Ein freiwilliger Atemalkoholtest beim Fahrer ergab laut Polizei einen Wert von 1,90 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Zudem wurde ihm untersagt, weiterhin fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.
Die Polizei ermittelt gegen den Mann wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung. Wie es genau zu dem Unfall kam, ist nach Polizeiangaben noch nicht geklärt.
Was das Gesetz bei Alkohol am Steuer vorsieht
Schon ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt; § 24a des Straßenverkehrsgesetzes sieht dafür Geldbußen bis zu 3.000 Euro vor. Ist jemand infolge von Alkohol nicht mehr in der Lage, sicher zu fahren, wird daraus eine Straftat: Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Werden dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, greift die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor; wer die Gefahr fahrlässig verursacht, dem drohen bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe.

