Bad Pyrmont: Mann soll an Tankstelle Mitarbeiter und Sanitäterin angegriffen haben

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Auf dem Gelände einer Tankstelle in der Bahnhofstraße in Bad Pyrmont soll ein 44-jähriger Mann am Sonntag, 16. August 2026, einen Mitarbeiter angegriffen und eine Rettungssanitäterin bedrängt haben. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und tätlichen Angriffs auf eine Rettungssanitäterin, teilt die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden mit.

Trotz Hausverbots auf dem Gelände

Nach Zeugenangaben, auf die sich die Polizei stützt, soll der offenbar alkoholisierte Mann gegen 18.30 Uhr trotz eines bestehenden Hausverbots Kunden belästigt und den Betrieb gestört haben. Als ihn ein 35-jähriger Mitarbeiter aufforderte, das Gelände zu verlassen, soll er diesen angegriffen und sich dabei selbst am Kopf verletzt haben.

Mit Stein auf Sanitäterin zugegangen

Eine 25-jährige Rettungssanitäterin, die zufällig vor Ort war, wollte den Verletzten versorgen. Der 44-Jährige soll daraufhin mit einem Stein in der Hand auf sie zugegangen sein, woraufhin sie zurückwich. Anschließend soll er erneut auf den Mitarbeiter losgegangen sein und mit dem Stein zum Schlag ausgeholt haben. Der 35-Jährige wehrte den Angriff nach Polizeiangaben mit einem Besen ab.

Mehrere Zeugen brachten den Mann zu Boden und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf. Der Mitarbeiter wurde leicht verletzt.

Besonderer Schutz für Helfer im Einsatz

Dass die Ermittler auch einen tätlichen Angriff auf eine Rettungssanitäterin prüfen, hat einen rechtlichen Hintergrund: § 115 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs stellt Hilfeleistende von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, ärztlichem Notdienst und Notaufnahmen bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not unter denselben Schutz wie Vollstreckungsbeamte. Wer sie tätlich angreift, wird nach § 114 StGB bestraft; das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Hausfriedensbruch nach § 123 StGB begeht nicht nur, wer widerrechtlich in Geschäftsräume eindringt, sondern auch, wer sich trotz Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, in der Regel also nach einer Anzeige etwa des Betreibers.

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