Hameln: Mann soll bei Streit mit scharfkantigem Gegenstand gedroht haben

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Bei einer Auseinandersetzung in Hameln soll ein 33-jähriger Mann am Samstag, 15. August 2026, mit einem scharfkantigen Gegenstand gedroht und Stichbewegungen gegen eine Frau ausgeführt haben. Gegen ihn wird unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung ermittelt. Auch gegen zwei weitere Männer laufen Verfahren, teilt die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden mit.

Mehrere Notrufe am frühen Abend

Gegen 18.31 Uhr gingen nach Polizeiangaben mehrere Notrufe bei der Kooperativen Regionalleitstelle Weserbergland ein. Die Anrufer schilderten eine Auseinandersetzung zwischen einer einzelnen Person und einer Gruppe. Wo genau in Hameln sich der Vorfall ereignete, teilte die Polizei nicht mit.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 33-Jährige zunächst daran gehindert worden sein, an der Gruppe vorbeizugehen. Im folgenden Streit soll er plötzlich einen scharfkantigen Gegenstand gezogen und damit gedroht haben. Gegen eine 43-jährige Frau soll er Stichbewegungen ausgeführt haben, die sie jedoch verfehlten. Mehrere Umstehende überwältigten den Mann und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Ermittlungen auch gegen zwei weitere Männer

Ein 45-Jähriger und ein 30-Jähriger sollen in dieser Zeit auf den am Boden liegenden 33-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben. Gegen sie ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Beamten trafen den 33-Jährigen mit leichten Kopfverletzungen am Boden liegend an, nahmen ihn in Gewahrsam und stellten den Gegenstand sicher.

Die Beteiligten waren laut Polizei zum Teil erheblich alkoholisiert. Alle erhielten Platzverweise. Der 33-Jährige wurde nach weiteren Maßnahmen auf der Dienststelle entlassen. Die Hintergründe der Auseinandersetzung sind noch Gegenstand der Ermittlungen.

Was das Gesetz bei Waffen und Werkzeugen vorsieht

Eine Körperverletzung gilt nach § 224 des Strafgesetzbuchs unter anderem dann als gefährlich, wenn sie mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug oder gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten begangen wird. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, bereits der Versuch ist strafbar. Die Bedrohung mit einer Gewalttat gegen die körperliche Unversehrtheit ist nach § 241 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes registrierte die Polizei in Niedersachsen 2025 insgesamt 14.297 Fälle gefährlicher Körperverletzung, 5,02 Prozent weniger als im Vorjahr (Handout zur PKS 2025, Niedersächsisches Innenministerium).

Dass Umstehende den Mann festhielten, ist grundsätzlich zulässig: Nach § 127 der Strafprozessordnung darf jedermann eine Person, die auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird, vorläufig festnehmen, wenn Fluchtverdacht besteht oder ihre Identität nicht sofort feststellbar ist. Wer eine Gefahrensituation beobachtet, sollte zuerst den Notruf 110 wählen.

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