Beim Brand einer Dachgeschosswohnung in Bad Pyrmont ist in der Nacht zu Dienstag, 8. September 2026, eine Frau verletzt worden. Die Feuerwehr rettete die 29-Jährige nach Angaben der Polizei mit einer Drehleiter vom Balkon der Wohnung. Sie kam mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in das örtliche Krankenhaus.
Wohnung in Vollbrand
Gegen 0.03 Uhr meldete die Bewohnerin den Brand über die Einsatzleitstelle. Als die ersten Feuerwehrkräfte an dem Mehrparteienhaus in der Drakestraße eintrafen, stand die Dachgeschosswohnung laut Polizei bereits in Vollbrand.
Weil Gebäudeteile herabstürzten, mussten sich die Angriffstrupps der Feuerwehr nach kurzer Zeit zu ihrer eigenen Sicherheit zurückziehen.
Haus nicht betretbar
Wegen der starken Brandschäden kann das Gebäude derzeit nicht betreten werden. Die 14 Bewohner wurden von der Stadt Bad Pyrmont vorübergehend untergebracht. Zur Brandursache laufen die Ermittlungen, eine Begehung der Brandstelle stand nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden noch aus.
In dem leerstehenden Haus ist es inzwischen zu einem weiteren Vorfall gekommen: Unbekannte brachen in elf der Wohnungen ein.
Wenn der Fluchtweg versperrt ist
Bei Wohnungsbränden ist meist nicht das Feuer selbst, sondern der Rauch die größte Gefahr. Die Feuerwehr Hannover weist darauf hin, dass schon wenige Atemzüge giftigen Brandrauchs bewusstlos machen können. Ihr Rat: Die Wohnung verlassen, Türen hinter sich schließen, keinen Aufzug benutzen und nicht durch ein verrauchtes Treppenhaus flüchten. Ist der Weg nach draußen abgeschnitten, sollte man sich am Fenster bemerkbar machen und auf die Feuerwehr warten – so, wie es die Bewohnerin in Bad Pyrmont auf dem Balkon tat.
Rauchwarnmelder sind in Niedersachsen Pflicht. Nach § 44 Absatz 5 der Niedersächsischen Bauordnung müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, mit mindestens einem Melder ausgestattet sein. Einbauen muss sie der Eigentümer; für die Betriebsbereitschaft sind in der Regel die Mieter oder sonstigen Bewohner verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht. Weitere Hinweise gibt die Feuerwehr Hannover.

