Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden hat in Bad Münder am Deister einem 21 Jahre alten Autofahrer den Führerschein abgenommen. Der Mann aus der Region Hannover soll am frühen Samstagmorgen, 19. September 2026, auf der B 442 bei Eimbeckhausen mehrfach riskant und deutlich zu schnell überholt haben. Nach Angaben der Polizei wird gegen ihn wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt.
Lichthupe und Überholmanöver
Gegen 1.03 Uhr war laut Polizei eine Zivilstreife auf der B 442 unterwegs. Die Beamten wollten gerade einen anderen Wagen überholen, um ihn zu kontrollieren, und fuhren dabei schneller als die erlaubten 100 Kilometer pro Stunde. In dieser Situation soll der Fahrer eines Audi mit der Lichthupe Zeichen gegeben und das zivile Polizeifahrzeug anschließend überholt haben. Die Streife folgte ihm.
Im weiteren Verlauf soll der 21-Jährige zu wenig Abstand gehalten und mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt haben. Nach Darstellung der Polizei überholte er in einem unübersichtlichen Kurvenbereich einen Pkw, dessen Fahrer daraufhin stark bremsen musste. Zudem soll er die Abbiegespur des Gegenverkehrs und Sperrflächen zum Überholen genutzt und auch in einem Überholverbot überholt haben. Beim Abbiegen auf die Hannoversche Straße (L 421) hätten die Reifen deutlich gequietscht.
Kontrolle und Ermittlungen
Mit Blaulicht und Anhaltesignal stoppten die Beamten den Wagen schließlich und kontrollierten den Fahrer. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Rasen allein kann ein „Rennen“ sein
Für den Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens braucht es keinen zweiten Teilnehmer. § 315d des Strafgesetzbuchs erfasst neben organisierten Rennen ausdrücklich auch, wer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Werden dabei Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, steigt der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Variante des sogenannten Einzelrennens 2022 für verfassungsgemäß erklärt.
Dass der Führerschein noch an Ort und Stelle eingezogen wird, ist in solchen Fällen ein vorläufiger Schritt. Nach § 111a der Strafprozessordnung kann ein Richter die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass sie im Urteil endgültig entzogen wird. Kommt es dazu nicht, ist der Führerschein zurückzugeben. Ob und wann über den Fall des 21-Jährigen entschieden wird, ist offen; für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Die Polizei Bad Münder bittet Zeugen, insbesondere Verkehrsteilnehmende, die durch die Fahrweise gefährdet oder behindert worden sind, sich unter der Telefonnummer 05042/5064-0 zu melden.

