Bad Münder: Rettungswagen im Einsatz stößt in Nettelrede mit Auto zusammen

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Ein Rettungswagen auf Einsatzfahrt und ein Auto sind am Donnerstag, 10. September 2026, auf der B 442 im Bad Münderaner Ortsteil Nettelrede zusammengestoßen. Zwei Menschen wurden nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden leicht verletzt.

Zusammenstoß an der Ampel

Gegen 7.59 Uhr war der Rettungswagen laut Polizei mit Blaulicht und Martinshorn in Richtung Lauenau unterwegs und fuhr an der Ampelkreuzung in Nettelrede bei Rot in den Kreuzungsbereich. Zur gleichen Zeit wollte ein 18-Jähriger mit seinem Auto aus der von rechts einmündenden Kreisstraße bei Grün nach links in Richtung Bad Münder abbiegen. Dabei stießen beide Fahrzeuge zusammen.

Die 35 Jahre alte Fahrerin des Rettungswagens und der 18-Jährige wurden leicht verletzt und in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die beiden weiteren Insassen des Rettungswagens blieben unverletzt.

Bundesstraße gesperrt

Für die Unfallaufnahme, die Bergung der Fahrzeuge und die Reinigung der Fahrbahn war die B 442 zwischen Bad Münder und Nettelrede voll gesperrt. Gegen 9.15 Uhr wurde sie wieder freigegeben. Den genauen Unfallhergang ermittelt die Polizei.

Sonderrechte heißen nicht Vorfahrt um jeden Preis

Wann Einsatzfahrzeuge Blaulicht und Martinshorn einsetzen dürfen, regelt § 38 der Straßenverkehrs-Ordnung: nur, wenn höchste Eile geboten ist, etwa um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen dann sofort freie Bahn schaffen – auch wenn sie selbst Grün haben.

Zugleich sind Rettungsfahrzeuge nach § 35 StVO unter diesen Voraussetzungen zwar von den Verkehrsregeln befreit und dürfen etwa eine rote Ampel überqueren. Das Gesetz verlangt aber ausdrücklich, dass Sonderrechte nur „unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ausgeübt werden. Wer im Einzelfall wie viel Verantwortung für den Zusammenstoß in Nettelrede trägt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

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