Bodenwerder: Unfallflucht auf Campingplatz-Parkplatz in Rühle

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Ein Unbekannter hat am Donnerstag, 30. Juli 2026, auf dem Gästeparkplatz des Campingplatzes „Rühler Schweiz“ in Rühle, einem Ortsteil von Bodenwerder im Landkreis Holzminden, ein geparktes Auto beschädigt und ist anschließend weggefahren. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden geschah dies zwischen 20 Uhr und 23.24 Uhr.

Betroffen ist ein ordnungsgemäß abgestellter weißer Opel mit Holzmindener Kennzeichen. Der Verursacher kümmerte sich laut Polizei weder um den Schaden noch hinterließ er seine Personalien. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf rund 2.000 Euro.

Zeugen gesucht – und warum ein Zettel nicht reicht

Die Polizei Bodenwerder ermittelt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05533/40831-0 zu melden.

Wer beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto beschädigt, muss nach § 142 des Strafgesetzbuchs am Unfallort seine Beteiligung offenlegen oder eine angemessene Zeit warten. Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt nach Hinweis des ADAC nicht; kommt niemand, ist die Polizei zu verständigen. Das Gesetz sieht für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Eine Möglichkeit zur Milderung kennt das Gesetz bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs mit nicht bedeutendem Sachschaden: Wer sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig meldet und die Feststellungen nachträglich ermöglicht, dessen Strafe mildert das Gericht, oder es kann ganz von Strafe absehen. Für Geschädigte ist die Aufklärung wichtig, denn bleibt der Verursacher unbekannt, kommt nach Angaben des ADAC in der Regel nur eine Vollkaskoversicherung für den Schaden auf, abzüglich der Selbstbeteiligung.

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