Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden unter der Leitung von LPD Matthias Kinzel und der ZKD-Leitung PRin Marie-Louise Lohmann erscheint erneut herausgefordert mit den rechtlichen Rahmenbedingungen einer angeordneten Hausdurchsuchung. Diesmal gibt es erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines Einsatzes und der dem Steuerzahler hieraus entstandenen Kosten.
In der Nacht von Freitag auf Samstag hat die Polizei Hameln in der Lange Straße in Hessisch Oldendorf einen Vereinsraum sowie mehrere Wohnungen durchsucht. Unterstützt wurde der Einsatz von einer Einsatzhundertschaft aus Hannover; das Technische Hilfswerk (THW) stand zur logistischen Unterstützung bereit.
Nach Informationen von Dossier Hameln setzten sich die Fahrzeuge gegen 20:30 Uhr aus Hannover in Bewegung und sammelten sich zunächst in Hameln auf dem Gelände der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden. Von dort fuhren die Kräfte um kurz nach Mitternacht weiter, formierten sich in Fischbeck und rückten anschließend nach Hessisch Oldendorf ein. Insgesamt waren über zwanzig Fahrzeuge im Einsatz.
Gegen 00:35 Uhr begann die Durchsuchung mehrerer Einheiten in der Langen Straße. Nach den vorliegenden Informationen wurden dabei zwei oder mehr Beschuldigte erfasst und Mobiltelefone beschlagnahmt. Von weiteren anwesenden Personen stellten die Einsatzkräfte die Personalien fest.









Das THW war im Rahmen des Einsatzes mit dem Abtransport von Gegenständen aus den Durchsuchungsobjekten betraut. Die ursprünglich angeforderte Ausleuchtung des Durchsuchungsobjekts wurde nicht erforderlich. Der Einsatz zog sich bis tief in die Nacht.
Auffällig war das Missverhältnis zwischen Aufgebot und Anlass: Für die Durchsuchung eines kleinen Cafés und einiger Wohnungen rückte eine komplette Einsatzhundertschaft an. Nach Beobachtungen vor Ort überstieg die Zahl der eingesetzten Beamten die Zahl der Personen, die in den durchsuchten Räumen überhaupt realistisch Platz fanden – zeitweise war der Ortskern von Hessisch Oldendorf durch die Einsatzfahrzeuge verstopft.
Damit rückt neben der polizeitaktischen auch eine haushalterische Frage in den Blick: die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel. Die Verlegung einer Hundertschaft aus Hannover, Bereitstellungs- und Überstunden sowie der THW-Einsatz sind mit erheblichem Ressourcenaufwand verbunden, der sich am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) messen lassen muss.
Dossier Hameln hat die zuständigen Stellen daher um Auskunft gebeten – unter anderem zur Gesamtzahl der eingesetzten Kräfte und Personalstunden, zu den durch Hundertschaft und THW entstandenen Kosten, zur Gefährdungsprognose, die ein solches Aufgebot rechtfertigte, sowie zu der Frage, wer den Einsatz in diesem Umfang angeordnet und den damit verbundenen Mitteleinsatz freigegeben hat. Zu den Straftatbeständen und zur verfahrensführenden Behörde lagen zunächst keine offiziellen Angaben vor. Hinweisen zufolge soll der Verdacht illegalen Glücksspiels im Raum stehen. Über die Antworten wird berichtet.

