Aerzen: Landkreis genehmigt drei 245,5 Meter hohe Windräder bei Grießem

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Drei Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils 245,5 Metern dürfen im Außenbereich von Grießem im Flecken Aerzen gebaut werden. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung am Dienstag, 30. Juni 2026, erteilt und am Mittwoch, 15. Juli, in seinem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Antragstellerin ist die Bürger-Energie Hummetal eG aus Aerzen.

Genehmigt sind Anlagen des Typs Nordex N 163 mit 164 Metern Nabenhöhe, 163 Metern Rotordurchmesser und einer Nennleistung von je 7,0 Megawatt, zusammen also 21 Megawatt. Den Antrag hatte die Genossenschaft am 26. Juni 2025 gestellt.

Abschalten für Fledermäuse und Rotmilan

Der Bescheid enthält eine Reihe von Auflagen. Von April bis Oktober müssen die Anlagen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bei bestimmten Wetterlagen stillstehen, um Fledermäuse zu schützen: bei mehr als 10 Grad, Windgeschwindigkeiten unter 7,5 Metern pro Sekunde und wenn es nicht regnet. Zum Schutz des Rotmilans gelten Abschaltregeln, wenn Flächen landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Für die Nacht muss der Hersteller bestätigen, dass ein schallreduzierter Betrieb eingerichtet ist.

Bevor gebaut werden darf, muss eine Bankbürgschaft über 712.225 Euro je Anlage vorliegen, insgesamt 2.136.675 Euro. Sie soll den späteren Rückbau der Windräder absichern. Mit dem Bescheid erteilt der Landkreis unter anderem auch eine wasserrechtliche Genehmigung nach der Verordnung über das Heilquellenschutzgebiet für die Bad Pyrmonter Heilquellen.

Widerspruch hält den Bau nicht automatisch auf

Bescheid und Begründung stehen vom 15. bis einschließlich 29. Juli auf der Internetseite des Landkreises. Mit Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt, dann läuft die Widerspruchsfrist von einem Monat. Ein Widerspruch Dritter hat bei Windenergieanlagen mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz keine aufschiebende Wirkung. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht kann sie auf Antrag anordnen.

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit dem Fundament begonnen wird oder eine Anlage nicht spätestens zwei Jahre nach Baubeginn in Betrieb geht. Parallel legt der Landkreis derzeit den Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms aus.

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