Polizeikräfte haben am Donnerstag, 2. Juli 2026, in einer ehemaligen Gaststätte in Polle im Landkreis Holzminden eine Anlage zur Aufzucht von Cannabis entdeckt. Das teilen die Staatsanwaltschaft Hildesheim und die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden gemeinsam mit. Die Ermittlungen richten sich gegen fünf Tatverdächtige, die vorläufig festgenommen wurden.
Ermittlungen seit Februar
Das Polizeikommissariat Holzminden ermittelt nach eigenen Angaben seit Anfang Februar 2026 unter Leitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen eine zunächst unbekannte Gruppe. Sie soll in dem Gebäude illegal Cannabis angebaut haben.
Auf Grundlage eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses durchsuchten Einsatzkräfte das Objekt und nahmen dort Männer vorläufig fest. Ein Tatverdächtiger soll versucht haben zu flüchten, er wurde in unmittelbarer Nähe gestellt. Die Anlage war nach Darstellung der Behörden professionell eingerichtet. Die Pflanzen wurden sichergestellt und werden untersucht.
Weitere Festnahmen in der Region Hannover
Weitere Hinweise führten die Ermittler in die Region Hannover. Dort wurden zwei weitere Männer vorläufig festgenommen. Zudem fanden die Einsatzkräfte nach eigenen Angaben weitere mutmaßlich illegale Substanzen und größere Bargeldbeträge.
Ob die Voraussetzungen für Haftbefehle vorliegen, wurde zum Zeitpunkt der Mitteilung noch geprüft. Die Ermittlungen dauern an.
Wo die Grenzen des legalen Anbaus liegen
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes ist der private Anbau in engen Grenzen erlaubt. Volljährige dürfen nach § 3 KCanG an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei lebende Pflanzen halten und dort bis zu 50 Gramm besitzen, unterwegs bis zu 25 Gramm. Darüber hinaus ist der gemeinschaftliche Anbau nur in Anbauvereinigungen mit behördlicher Erlaubnis zulässig.
Wer mehr als drei Pflanzen gleichzeitig anbaut oder nicht für den Eigenkonsum anbaut, macht sich nach § 34 KCanG strafbar; das Gesetz sieht dafür im Grundfall Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder wenn sich die Tat auf eine nicht geringe Menge bezieht, reicht der Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ob und welche dieser Vorschriften im Fall Polle greifen, ist Gegenstand der Ermittlungen; für die Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

