Auf der B 240 zwischen Halle und Dielmissen im Landkreis Holzminden hat sich am Sonntag, 2. August 2026, gegen 0.25 Uhr ein Auto überschlagen. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden stand der 24-jährige Fahrer unter Alkoholeinfluss: Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille.
VW bleibt im Graben auf dem Dach liegen
Der Mann aus dem Landkreis Holzminden kam laut Polizei mit seinem VW nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Wagen geriet in den Straßengraben, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Neben der Polizei waren Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz. Angaben zu möglichen Verletzungen des Fahrers enthält die Mitteilung der Polizei nicht.
Die Beamten stellten den Führerschein des 24-Jährigen sicher. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Was bei mehr als 1,6 Promille droht
Die Sicherstellung des Führerscheins ist in solchen Fällen eine vorläufige Maßnahme. Sieht ein Richter dringende Gründe für die Annahme, dass die Fahrerlaubnis später entzogen wird, kann er sie nach § 111a der Strafprozessordnung schon vor einem Urteil vorläufig entziehen. Trunkenheit im Verkehr zählt nach § 69 StGB zu den Taten, bei denen ein Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. § 316 StGB selbst sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss zudem nach § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung grundsätzlich mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen, bevor er wieder eine Fahrerlaubnis erhalten kann. Für alle Beteiligten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

