Die Polizei hat in Hessisch Oldendorf am Montag, 3. August 2026, einen gestohlenen Opel wiedergefunden und einen 48-jährigen Tatverdächtigen angetroffen. Nach Angaben der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden ergab ein Atemalkoholtest bei dem Mann einen Wert von 2,54 Promille. Eine Fahrerlaubnis besitzt er nach bisherigen Erkenntnissen nicht.
Wagen in der Oberen Brückenstraße entwendet
Der Opel gehört einer 75-jährigen Frau. Er war nach Polizeiangaben am Samstag, 1. August 2026, gegen 20 Uhr in der Oberen Brückenstraße in Hessisch Oldendorf gestohlen worden.
Am Montag erhielt die Geschädigte den Hinweis, ihr Wagen sei kurz zuvor durch den Ortsteil Fuhlen gefahren. Die Polizei leitete daraufhin eine Fahndung ein. Einsatzkräfte entdeckten das Auto schließlich auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Welseder Straße.
Verdächtiger setzt sich ans Steuer
Als ein 48-jähriger Mann aus dem Bereich Hessisch Oldendorf zu dem Wagen kam, einstieg und sich auf den Fahrersitz setzte, sprachen ihn die Beamten an. Nach Angaben der Polizei soll er den Diebstahl und die Fahrt mit dem Opel eingeräumt haben. Zwischenzeitlich soll er den Wagen zudem mit drei Litern Benzin betankt haben.
Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts des Kraftfahrzeugdiebstahls, der Trunkenheit im Verkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Was das Gesetz für diese Vorwürfe vorsieht
Für Diebstahl sieht § 242 des Strafgesetzbuchs Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, ebenso das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes. Ob und in welcher Form diese Tatbestände im vorliegenden Fall erfüllt sind, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Wer ab 1,6 Promille Blutalkohol ein Fahrzeug führt, muss nach § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung grundsätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, bevor die Behörde über die Erteilung einer Fahrerlaubnis entscheidet. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob jemand zum Zeitpunkt der Fahrt einen Führerschein besaß.

