Stephan Manke ist seit 2013 Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium. 2021 drängte Manke, selbst SPD-Mitglied, trotz erheblicher rechtlicher Bedenken seiner eigenen Beamten in der Hochphase der Lokalwahlen auf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen CDU-Amtsinhaber – 9 Tage vor der Wahl. Der CDU-Amtsinhaber verlor daraufhin die Wahl, Mankes SPD-Parteikollegin wurde Oberbürgermeisterin.
Den politisch wirksamsten Einleitungsgrund dieses Verfahrens hat ein Verwaltungsgericht 2024 für rechtswidrig erklärt. Wer ihm intern widersprach, wurde versetzt. Im Hamelner Aktenskandal ist Manke persönlich verantwortlich für die Verweigerung jeglicher Fachaufsicht.
Es gibt einen Satz, der das Innenleben des Niedersächsischen Innenministeriums besser beschreibt als jede Pressemitteilung. Er stammt nicht von einem Kritiker, nicht von einem Journalisten – sondern von einem Beamten des Hauses selbst, geschrieben im September 2021 in einer internen Mail: „Wir haben – entsprechend der transportierten Erwartung – nach einer Möglichkeit gesucht, über diese rechtliche Hürde hinwegzukommen.“
Transportierte Erwartung. Das ist das Gegenteil von Rechtsstaat. Das ist ein System, in dem der politische Wille wichtiger ist als das Recht – und in dem Beamte wissen, dass Widerspruch Konsequenzen hat.
Der Mann hinter dieser Erwartung: Staatssekretär Stephan Manke, SPD.
Goslar 2021: Recht gebogen, Wahl beeinflusst
Oliver Junk, CDU, Oberbürgermeister von Goslar, kämpft im Herbst 2021 um seine Wiederwahl. Seine Herausforderin ist die SPD-Kandidatin Urte Schwerdtner. Neun Tage vor der Stichwahl erscheint in der Goslarschen Zeitung die Schlagzeile: „Verfahren gegen Oliver Junk.“ Das Niedersächsische Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen den amtierenden OB eingeleitet.
Was zu diesem Zeitpunkt niemand außer den Beteiligten weiß: Die Fachleute im Ministerium haben das Verfahren für rechtlich unzulässig gehalten. Nicht einmal, nicht hinter vorgehaltener Hand – sondern mehrfach, schriftlich, ausdrücklich. Referatsleiterin Maja Kummer hält fest: Bei den bestehenden grundlegenden Zweifeln dürfe „m.E. (noch) kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.“ Ein Kollege schreibt: Die Einleitung sei „rechtlich derzeit nicht möglich.“
Manke sieht das anders. Er ist zu diesem Zeitpunkt nicht nur Staatssekretär – er ist auch Mitglied im Goslarer SPD-Unterbezirksvorstand. Er hat nachweislich Kontakt zu dem SPD-Ratsherrn, der den Fall gegen Junk im Stadtrat angestoßen hat. Und er redigiert persönlich den Entwurf einer Ministeriumsantwort an die Goslarsche Zeitung – mit einem Satz, der das Verfahren gegen Junk öffentlich ankündigt, bevor es überhaupt eingeleitet ist. Kummer streicht diesen Satz. Das Verfahren wird trotzdem eingeleitet.
Am 24. September 2021 verliert Junk die Stichwahl. Er zieht sich aus der Politik zurück.
Kummer verlässt die Kommunalaufsicht. Sie arbeitet heute im Umweltministerium. Das Innenministerium erklärt, sie habe „eine andere Aufgabe wahrnehmen wollen.“
Das Gericht urteilt – und niemand handelt
Am 18. Januar 2024 stellt das Verwaltungsgericht Braunschweig fest (Az. 11 A 1/23): Das Disziplinarverfahren gegen Junk hätte für den zentralen Vorwurf der Aktenmanipulation – den politisch wirksamsten – niemals eingeleitet werden dürfen. Für diesen Vorwurf bestand ein gesetzliches Maßnahmeverbot nach § 16 Abs. 1 NDiszG – genau so, wie Kummer es intern vorhergesagt hatte. Hinsichtlich der übrigen Vorwürfe (Eilentscheidung und Dienstwagennutzung) wies das Gericht Junks Klage ab.
Junk sagt nach dem Urteil: Das Gericht habe festgestellt, dass die Eröffnung des Verfahrens kurz vor der Wahl rechtswidrig war.
Im Februar 2024 erscheint Manke persönlich vor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags. CDU-Rechtsexperte Christoph Plett konfrontiert ihn anderthalb Stunden lang mit den Vorwürfen. Manke räumt ein, den Pressetext selbst redigiert zu haben. Er räumt ein, dass es im Ministerium „unterschiedliche Ansichten“ gegeben habe. Er erklärt, das Verfahren habe intern bereits „festgestanden.“
Plett fordert eine Gegenüberstellung von Manke und der inzwischen versetzten Kummer. Eine öffentliche Befragung beider unter Augen des Ausschusses. Die Wahrheit auf dem Tisch. Diese Gegenüberstellung hat – nach Kenntnis der Redaktion – bis heute nicht stattgefunden.
Manke ist noch immer Staatssekretär. Soll unter Innenministerin Daniela Behrens sogar mehr Spielraum haben als zuvor.
Hameln 2026: Die Methode, neu aufgelegt
Fünf Jahre später. Anderer Fall. Gleiche Handschrift.
Beamte der Polizeiinspektion Hameln haben – nachweislich – der Justiz Unterlagen vorenthalten. Ein Gutachten von Prof. Dr. Volker Erb – Verfasser der maßgeblichen Standardliteratur zur Strafprozessordnung – dokumentiert schwerwiegende Dienstpflichtverstöße.
Die zugehörige Fachaufsichtsbeschwerde läuft den regulären Dienstweg: 14. Januar Sachbearbeiter K., Referat 25, 30. Januar Referatsleiter Johst, 16. Februar Landespolizeipräsident Brockmann. Jede Ebene wird für die Brisanz des Falles sensibilisiert. Jede Intervention ist dokumentiert. Am 16. Februar 2026 wird ebenfalls Staatssekretär Manke – erstmals – persönlich unterrichtet.
Am 11. März 2026 kommt die Antwort des Ministeriums. Schriftlich. Knapp. Die Beschwerde sei „unbegründet.“ Das Gutachten von Prof. Erb: kein einziges Wort. Stattdessen wird – pflichtwidrig – auf das Justizministerium verwiesen – das über Polizeibeamte des Innenministeriums keinerlei Disziplinarbefugnis besitzt.
Es ist ein Bescheid, der juristisch kaum zu rechtfertigen ist. Und es ist ein Bescheid, der ein Muster fortsetzt. Fachleute weisen auf ein Rechtsproblem hin. Die Erwartung zeigt in eine andere Richtung. Das Recht: verliert. Manke: Gewinnt? Dieser Fall kann aus unterschiedlichen Gründen anders verlaufen. Entwicklungen der kommenden Wochen könnten Manke das Heft des (Nicht-)Handels aus der Hand nehmen.
Was beide Fälle gemeinsam haben
Wer Junk und Hameln nebeneinanderlegt, sieht keine zwei Einzelfälle. Er sieht eine Struktur:
Es gibt ein Rechtsproblem – doch der politische Wille des Staatssekretärs zeigt in eine andere Richtung. Es ergeht ein Bescheid, Aufklärung wird vereitelt. Im Fall Junk hat ein Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit festgestellt. Im Fall Hameln steht diese Überprüfung noch aus – die Dokumentation aber ist erdrückend. Und in beiden Fällen gilt: Manke sitzt. Manke schweigt. Manke bleibt.
Die offene Rechnung
Christoph Plett hat im Februar 2024 vor dem Innenausschuss eine Gegenüberstellung gefordert. Sie fand nicht statt. Die CDU hat eine Sondersitzung beantragt. Sie verlief ohne Konsequenzen. Ein Verwaltungsgericht hat geurteilt. Es folgten keine Schritte.
Das ist das eigentliche Geheimnis des Staatssekretärs Manke: nicht dass er Recht biegt – sondern dass er weiß, dass ihm niemand folgt, wenn er es tut. Diese Zeitung hat Staatssekretär Manke und das Innenministerium mit Bitte um Antwort bis zum 1. April 2026 um Stellungnahme gebeten.
Bildquellen
- Stephan Manke – Staatssekretär im Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung


Recent Comments