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7. September 2025

Die Stadt legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 20.08.2025 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 500 „Breslauer Allee“ vor (Beschlussvorlage 86/2025). Parallel soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden; der Verwaltungsausschuss ist für den 10.09.2025 terminiert. Der Geltungsbereich umfasst rund 0,4 ha und liegt am Rennacker nördlich der Breslauer Allee; er betrifft die Flurstücke 110/10, 110/11 und 110/16 (teilweise), Flur 45, Gemarkung Hameln

Was wird planerisch geändert?

Kern der 3. Änderung ist die Umnutzung eines Teils des bestehenden Sportvereinsheims des Turn-Club Hameln von 1880 e. V. in eine Kindertagesstätteeine Krippengruppe + zwei Regelgruppen, insgesamt max. 65 Kinder. Die Zweckbestimmung „Kindertagesstätte/Sportvereinsheim“ wird hierfür als „Fläche für den Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB).

Plangebiet Breslauer Allee - Quelle: LGLN
Plangebiet Breslauer Allee – Quelle: LGLN

Die bisherigen Nutzungen Gastraum, Kegelbahn und Hausmeisterwohnung entfallen; Vereinsbüros und der Schwerathletiksaal bleiben erhalten. Umbauziel sind barrierefreie und brandschutzkonforme Räumlichkeiten; außen sollen Kinderspielflächen entstehen. 

In den Planinhalten ist präzisiert, dass die Gemeinbedarfsfläche die soziale Infrastruktur im Quartier stärkt; weil Umbau im Bestand, werden keine eigenständigen Maßfestsetzungen (GRZ/GFZ) für diese Fläche benötigt – etwaige Anbauten sind am § 34 BauGB (Einfügen) zu messen. 

Geplante Nutzungsänderung - Quelle: Stadt Hameln
Geplante Nutzungsänderung – Quelle: Stadt Hameln

Restbestand „Allgemeines Wohngebiet (WA)“: Im nördlichen Abschnitt bleibt eine ca. 650 m² große WA-Fläche aus der Änderung 1 unverändert bestehen; sie ist bereits bebaut, neue Wohn-Baurechte werden damit nicht geschaffen. 

Lage & Umfeld – warum der Standort passt

Das Areal liegt am Rennacker; ein öffentlicher Parkplatz bildet den Puffer zur Breslauer Allee. Westlich wurde ein Neubaugebiet realisiert, östlich liegen Schule und Sportflächen (u. a. durch den TC Hameln genutzt). Im umliegenden Versorgungsnetz finden sich Lebensmittelmärkte an der Klütstraße, eine Apotheke, ärztliche Praxen und ÖPNV-Anbindung; die Innenstadt ist ca. 1,8 km entfernt.

Breslauer Allee, Luftbild - Quelle: Stadt Hameln
Breslauer Allee, Luftbild – Quelle: Stadt Hameln

Verkehr, Stellplätze, Oberflächenwasser – was ändert sich operativ?

Historisch wurden für Vereinsheim/Schwerathletik 29 Stellplätze nachgewiesen (24 offen am Rennacker + 5 Garagen). Durch Umbauten sind heute realistisch ca. 19 Stellplätze vorhanden. Für die Kita gelten 15 notwendige Stellplätze (1 Platz je 10 Kinder + Anteile für Sportnutzung/Zuschauer). Das Hol- und Bring-Verkehrsaufkommen kann über öffentliche Parkplätze an der Breslauer Allee abgefedert werden. 

Die Queraufstellung der Bestandsplätze unmittelbar an der Grundstücksgrenze entspricht formal nicht den 3 m Zufahrtslänge nach § 2 GarVO, genießt aber Bestandsschutz; Abweichungen wären nur bei zusätzlichem Bedarf genehmigungsrechtlich zu prüfen. Zudem fordert der Plan sickerfähige Beläge (z. B. Rasengittersteine/Schotterrasen) – Niederschlagswasser soll vor Ort versickern, die Ableitung in öffentliche Flächen ist grundsätzlich unzulässig.   

Umwelt, Hochwasser, Gestaltung – welche Auflagen gelten?

Das Gebiet liegt in einem Risikogebiet nach § 78b WHG; neue Heizöl-Verbraucheranlagen sind grundsätzlich verboten, sofern weniger wassergefährdende Energieträger verfügbar sind oder keine hochwassersichere Errichtung möglich ist. Zudem enthält der Plan Hinweise zu energetischen Standards (KfW-55-Mindeststandard nach GEG bei etwaigen Wohngebäuden) und den Ausschluss von Kies-/Schottergärten

Hochwasserschutzkarte Breslauer Allee - Quelle: LGLN
Hochwasserschutzkarte Breslauer Allee – Quelle: LGLN

Eingriffsregelung/Artenschutz: Das Verfahren läuft als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (beschleunigt). Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind geprüft: Plangebietsgröße rd. 4.008 m², keine UVP-pflichtigen Vorhaben, keine Natura-2000-Betroffenheit. Im § 13a-Verfahren wird auf Umweltprüfung/-bericht verzichtet; Eingriffe gelten planungsrechtlich als vor der Planung zulässig (Artenschutz ist trotzdem zu beachten). Da es sich um Umbau handelt, entsteht rechnerisch kein Kompensationsdefizit; Grünfestsetzungen greifen, sobald Außenhüllen verändert werden.     

Verfahren & Beteiligung – was sind die nächsten Schritte?

  • Beschlussvorlage 86/2025 sieht Entwurf + Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) vor; gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der FNP wird im Wege der Berichtigung (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB) angepasst. 
  • Die frühzeitige Beteiligung fand bereits 25.06.–16.07.2025 statt; öffentliche Stellungnahmen gingen nicht ein. 

Einordnung für Bürgerinnen und Bürger

Pragmatisch gesprochen: Kein neues Baugebiet, sondern kluge Innenentwicklung. Ein teilweiser Funktionswechsel im Bestandsgebäude schafft zusätzliche Kita-Plätze im Quartier, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln – örtliche Sportangebote und Kinderbetreuung profitieren voneinander (z. B. Bewegungskonzepte). Gleichzeitig sichern planerische Auflagen (Stellplätze, Versickerung, Hochwasserhinweise) die Verträglichkeit im Alltag. Für Anlieger sind die offenen Auslegungsunterlagen der Moment, um Anregungen (z. B. zu Bring-/Holzeiten, Lärmschutz im Außenbereich, Wegeführung) schriftlich einzubringen.   

Kurzfazit: Die 3. Änderung des B-Plans 500 schafft planungsrechtliche Klarheit für eine Kita im TC-Gebäude am Rennacker – sozial sinnvoll, städtebaulich folgerichtig, rechtlich schlank über § 13a BauGB und mit klaren betrieblichen/baulichen Leitplanken